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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17
BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    BGB § 823 Abs. 1

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Unbegründete Verwarnung aus Kennzeichenrecht

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen: Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen bleibt bestehen

  • loh.de (Kurzinformation)
  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung zu unrecht ausgesprochener Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei unberechtigten Abmahnungen

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung - Wenn die Abmahnung zum Bumerang wird

  • beck.de (Kurzinformation)

    Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen bleibt bestehen

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 1
  • NJW 2005, 3141
  • ZIP 2004, 1919
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 280
  • GRUR 2005, 882
  • VersR 2006, 126
  • WM 2005, 2240
  • BB 2005, 2260
  • WRP 2005, 1550
 
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Wird zitiert von ... (202)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Dieser notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, wäre nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. zu letzterem BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf).

    Hinzu käme, daß der Verwarner für den durch die verlorenen Umsatzgeschäfte entstandenen Schaden nicht zu haften brauchte, der Schaden somit bei dem Mitbewerber verbliebe, während der Verwarner in jedem Fall den zusätzlichen Gewinn behalten dürfte, den er dadurch erlangt hat, daß sich die Abnehmer seines Mitbewerbers der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung gebeugt haben (vgl. BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf; BGHZ 111, 349, 358).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf;… BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine;… Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung;… Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233];… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde;… Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

    Allerdings sind die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage verschiedentlich zur Rechtfertigung der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung herangezogen worden (BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen;… BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Das Interesse der Abnehmer, sich sachlich mit dem Schutzrechtsinhaber auseinanderzusetzen, ist typischerweise erheblich geringer als das entsprechende Interesse des mit dem Schutzrechtsinhaber konkurrierenden Herstellers (s. nur BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf;… BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung;… Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233];… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde;… Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

    Allerdings sind die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage verschiedentlich zur Rechtfertigung der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung herangezogen worden (BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde).

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Dieser notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, wäre nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. zu letzterem BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf).

    Hinzu käme, daß der Verwarner für den durch die verlorenen Umsatzgeschäfte entstandenen Schaden nicht zu haften brauchte, der Schaden somit bei dem Mitbewerber verbliebe, während der Verwarner in jedem Fall den zusätzlichen Gewinn behalten dürfte, den er dadurch erlangt hat, daß sich die Abnehmer seines Mitbewerbers der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung gebeugt haben (vgl. BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf; BGHZ 111, 349, 358).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf;… BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine;… Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung;… Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233];… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde;… Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …

    Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (…vgl. Bork, aaO, vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, das ist dem Berufungsgericht zuzugeben, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 36, 18, 20 f. ; 74, 9, 15 f. ; 95, 10, 18 ff. ; 118, 201, 206 ; 148, 175, 181 f. ; 154, 269, 271 ff. ; 164, 1, 6 ;… BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148) noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ;… BGH, Urt. v. 20. März 1979, VI ZR 30/77, NJW 1980, 189, 190, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt;… Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033;… Senat, Urt. v. 12. November 2004, V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316;… BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO;… vgl. auch Zeiss, NJW 1967, 703, 706 f., a.A. Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung, 1985, S. 99 ff.;… Haertlein, Exekutionsintervention und Haftung, 2008, S. 352 ff.; Kaiser NJW 2008, 1709, 1710 f.).

    Das erste Argument hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 15. Juli 2005 (BGHZ 164, 1 ) zurückgewiesen.

    Nach dieser Rechtsprechung kann eine unberechtigte außergerichtliche Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGHZ 2, 387, 393 ; 38, 200, 204 ff.; 62, 29, 31ff. ; 164, 1, 5 f. ;… BGH, Urt. v. 23. Februar 1995, I ZR 15/93, NJW-RR 1995, 810, 811;… Urt. v. 30. November 1995, IX ZR 115/94, NJW 1996, 397, 398, insoweit nicht in BGHZ 131, 233 abgedruckt;… Urt. v. 13. April 2000, I ZR 220/97, NJW 2000, 3716, 3717; RGZ 58, 24, 30 f.).

    Erfolgt der Eingriff unmittelbar durch Anrufung der Gerichte, entfällt - wie auch sonst - die Haftung (BGHZ 164, 1, 6) .

    Diese Privilegierung findet ihrer Rechtfertigung zum einen in einer förmlichen Beteiligung des zu Unrecht in Anspruch Genommenen an dem gerichtlichen Verfahren und zum anderen in der verschuldensunabhängigen Haftung des Klägers nach §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO für den Fall einer Vollstreckung aus einem später geänderten vorläufig vollstreckbaren Urteil (BGHZ 164, 1, 7 f.) .

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wie die Revision zu Recht geltend macht, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 74, 9, 16; 95, 10, 18 f.; 118, 201, 206; 154, 269, 271 f.; 164, 1, 6) noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben und damit eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (BGHZ 20, 169, 172; BGH, Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 30/77, WM 1979, 1288 = NJW 1980, 189, unter I 2, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315 unter II 2).

    a) Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 15. Juli 2005 (BGHZ 164, 1, 6) bleibt es beim uneingeschränkten deliktischen Rechtsgüterschutz nach § 823 Abs. 1 BGB und § 826 BGB, wenn es an der Rechtfertigungswirkung eines gerichtlichen Verfahrens fehlt.

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2892
OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VOL/A § 2 Nr. 1; ; VOL/A § 25 Nr. 1 I lit. f; ; VOL/A § 25 Nr. 1 lit. f; ; VOL/A § 25 Nr. 3; ; GWB § 107 II; ; UWG § 17

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG (Ausnutzung von bewusst fremdem - möglicherweise sogar strafrechtlich relevantem - Fehlverhalten)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Vergabenachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabenachrpüfungsverfahren betreffend die Betriebsführung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für einen kommunalen Zweckverband im Land Brandenburg; Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bei öffentlichen Auftragsvergaben

  • ibr-online

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unlauteres Verhalten im Vergabeverfahren (IBR 2006, 111)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2005, 1550
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • VK Brandenburg, 25.04.2005 - VK 13/05

    Was ist eine "wettbewerbsbeschränkende Abrede"?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 25. April 2005 - VK 13/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Nachprüfungsantrag als unbegründet zurückgewiesen wird.

    den Beschluß der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 25.4.2005 - VK 13/05 - aufzuheben,.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (VergabeR 2004, 473, 476), der sich der Senat anschließt, darf einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse an dem Auftrag bekundet hat und der im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht zu berücksichtigen, zur Überprüfung stellt, der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit dieser Begründung verwehrt werden.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Die Antragstellerin hat danach auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen (vgl. BGH NJW 2004, 2092, 2096).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2011 - 15 Verg 11/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Ausschluss eines Angebots bei Anfechtbarkeit wegen eines …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, IBR 2006, 111) zutrifft, dass ein Ausschluss eines Mitbewerbers wegen wettbewerblicher Verfehlung von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG gerechtfertigt ist, wenn ein Mitbieter sich dadurch dem Vorwurf des unlauteren Handelns aussetzt, dass er ihm zugespielte - vertrauliche - Unterlagen über die Vergabe verwertet.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den …

    Der Antragstellerin ist indes keine feststellbare und nach § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A wettbewerbswidrige Verhaltensweise vorzuwerfen, selbst wenn man - unabhängig davon, ob dies gutzuheißen ist - daran den Prüfungsmaßstab anlegen wollte, den das Brandenburgische OLG im Beschluss vom 6.10.2005 (Verg W 7/05, WRP 2005, 1550 = BeckRS 2005, 11750) darauf angewandt hat.
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

    Ob der Antragsteller aus anderen als mit dem Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung gestellten Gründen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, ist deshalb grundsätzlich keine Frage der Zulässigkeit des Antrags (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, unter II. 3.; OLG Brandenburg WRP 2005, 1550, unter II. 1.).

    Richtig ist, dass unlauteres Verhalten im Wettbewerb, namentlich ein Verstoß gegen das GWB oder UWG, eine schwere Verfehlung begründen kann, die zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann (…Kulartz in Müller/Wrede, Rdnr. 5 zu § 11 VOF; vgl. auch OLG Brandenburg WRP 2005, 1550, unter II. 2.).

  • VK Düsseldorf, 09.01.2013 - VK-29/12

    Vergaberecht & Mindestlohn: § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ist drittschützend!

    Sie berufe sich auf die Entscheidung OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Az. Verg W 7/05.

    Ihre diesbezüglichen Argumente, wonach sie sich nicht aktiv um derartige Informationen bemüht und die Informationen nur als Verstärkung ihrer ohnehin bestehenden Einschätzung gewertet habe, sind nicht als auf der Hand liegend unzutreffend zu bezeichnen, so dass die Frage einer Rechtsverletzung der Antragstellerin im Rahmen der Begründetheit zu untersuchen ist (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, Rn 47 - zitiert nach juris - unter Hinweis auf BGH VergabeR 2004, 473).

    § 17 UWG entfaltet gegenüber § 3 UWG keine Sperrwirkung; durch einen Vertrauensbruch, der nicht die Voraussetzungen des § 17 UWG erfüllt, kann dennoch der Tatbestand des § 3 UWG erfüllt werden (…Ohly in Piper/Ohly, § 17 Rn. 45, OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az. Verg W 7/05).

  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Das OLG Brandenburg hat im Rahmen eines VOL-Verfahrens entschieden, dass ein Verstoß gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs regelmäßig schon darin liege, dass ein Bieter, dem das Angebot eines Mitbieters zugespielt werde, das daraus gezogene "Insiderwissen" gezielt dazu nutze, auf die rechtmäßige Durchführung des Vergabeverfahrens hinzuwirken (OLG Brandenburg Beschl. vom 06.10.2005 - Az. Verg W 7/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Der Kammervorsitzende hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 10.01.2008 unter Bezugnahme auf den Schriftsatz der Antragstellerin vom 09.01.2008 und mit Blick auf den Beschluss des OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05, gebeten unverzüglich zu erläutern, wann und auf welche Weise es ihr nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unmittelbar im Vorfeld des Herausreichens des Schriftsatzes vom 05.10.2007 gelungen sei, Anhaltspunkte dafür in Erfahrung zu bringen, dass die Beigeladenen zu 3) bis 5) wechselseitig identisches Personal angegeben hätten, ferner, von welcher Art diese Anhaltspunkte genau gewesen seien.

    Aus der Maßgabe des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, dass allgemein wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bei öffentlichen Auftragsvergaben zu bekämpfen sind, ergibt sich, dass der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f VOL/A angeordnete Ausschluss von Angeboten nicht nur Bieter treffen soll, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind (OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06).

  • VK Sachsen, 19.05.2009 - 1/SVK/008-09

    Mindestbedingungen sind bindend - auch für den Auftraggeber!

    Die Ausnutzung eines unlauter erlangten Wissensvorsprunges im Vergabenachprüfungsverfahren führt nach klarer Rechtsprechung des OLG Brandenburg (B. v. 06.10.2005 - Verg W 7/05) nicht dazu dass der Antrag wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig zurückzuweisen wäre sondern allenfalls dazu, dass er als unbegründet zurückzuweisen wäre.
  • VK Sachsen, 23.05.2014 - 1/SVK/011-14

    Bietergemeinschaften sind (fast) ohne Weiteres zulässig!

    Insoweit erübrigten sich mit Blick auf die Entscheidung des OLG Brandenburg (vgl. B. v. 06.10.2005 - Verg W 7/05) bereits Überlegungen, ob die Einführung dieses technischen Berichtes wettbewerbsbeschränkend und unlauter war.
  • VK Berlin, 21.02.2011 - VK-B2-18/11

    Ausschluss wegen Diskreditierung eines Mitbieters

    Der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit c) VOB/A angeordnete Ausschluss von Angeboten trifft daher nicht nur Bieter, die eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind (OLG Brandenburg Beschl. v. 6.10.2005, Az. Verg W 7/05;… für einen Ausschluss wegen fehlender Eignung Vavra Völlink/Kehrberg, VOB/A, § 25 Rn. 17).

    In einem vergleichbaren Fall hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 6.10.2005, Az. Verg W 7/05) hierzu ausgeführt:.

  • VK Münster, 05.04.2006 - VK 5/06

    Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Verg W 7/05, meint die Antragsgegnerin, die Antragstellerin sei deshalb mit ihrem Angebot zwingend auszuschließen, weil das Ausnutzen fremden Fehlverhaltens und die Einführung derart erlangter Informationen in das Streitverfahren eine wettbewerbliche Verfehlung von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG gewesen sei.

    (1) Entgegen der Auffassung des OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, stellt die Einführung der Unterlagen in das Nachprüfungsverfahren keine unlautere Verhaltensweise im Sinne des GWB und des UWG dar, die der Antragstellerin nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A als wettbewerbliche Verfehlung von erheblichem Gewicht vorzuwerfen wäre.

  • VK Arnsberg, 06.07.2010 - VK 7/10

    Ausschluss bei Negativpreisen!

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von …

  • KG, 18.10.2012 - Verg 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife der Hauptsache bei …

  • VK Münster, 12.09.2012 - VK 18/12

    Auslegungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung ist kein Mangel!

  • VK Bund, 02.10.2013 - VK 2-80/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauvorhabens

  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08

    Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

  • OLG Hamburg, 09.07.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterausschluss wegen Nichtvorlage der …

  • VK Brandenburg, 19.12.2012 - VK 41/12

    Akute Gefahrensituation: Freihändige Vergabe zulässig!

  • VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10

    Kenntnis von Konkurrenzangebot: Keine ordnungsgemäße Vergabe!

  • VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13

    Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Thüringen, 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

    Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von …

  • VK Brandenburg, 07.04.2006 - 2 VK 10/06

    Kein Ausschluss bei Fehlen überflüssiger Erklärungen!

  • VK Brandenburg, 03.04.2007 - 1 VK 9/07

    Kooperation in Teilbereichen als Wettbewerbsbeschränkung?

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von …

  • VK Brandenburg, 22.11.2007 - VK 43/07

    Zum Nachschieben von Rügen im Nachprüfungsverfahren: Präklusion?

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