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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2017 - C-265/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45395
EuGH, 29.11.2017 - C-265/16 (https://dejure.org/2017,45395)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2017 - C-265/16 (https://dejure.org/2017,45395)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2017 - C-265/16 (https://dejure.org/2017,45395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    VCAST

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Ausnahme für Privatkopien - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Spezifisches technisches Verfahren - Erbringung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    VCAST

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Ausnahme für Privatkopien - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Spezifisches technisches Verfahren - Erbringung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    VCAST

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Ausnahme für Privatkopien - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Spezifisches technisches Verfahren - Erbringung einer ...

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen muss vom Inhaber der Urheberrechte oder der verwandten Schutzrechte erlaubt werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verstoßen Online-Videorecorder gegen das Urheberrecht?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Videorecorder - Zurverfügungstellung von in einer Cloud gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen ohne Zustimmung des Rechteinhabers stellt urheberrechtswidrige Verwertungshandlung dar

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    VCAST

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Ausnahme für Privatkopien - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Spezifisches technisches Verfahren - Erbringung einer ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit von Online-Videorekordern mit dem Urheberrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit von Online-Videorekordern mit dem Urheberrecht

  • heise.de (Pressemeldung, 29.11.2017)

    Online-TV-Recorder braucht Erlaubnis des Senders

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellung von in "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen ist urheberrechtlich relevante Weiterverbreitung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Videorekorder nur mit Zustimmung des Rechteinhabers

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Privatkopienschranke: Online-Videorekorder ohne Sender-Erlaubnis unzulässig

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 68
  • GRUR Int. 2018, 267
  • EuZW 2018, 256
  • MMR 2018, 80
  • K&R 2018, 39
  • ZUM 2018, 115
  • afp 2018, 127
  • WRP 2018, 48
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "öffentliche Wiedergabe" zwei kumulative Tatbestandsmerkmale vereint, nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" eines Werks und seine "öffentliche" Wiedergabe (Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 37).

    Rn. 42 Dies vorausgeschickt ist erstens zum Begriff "Handlung der Wiedergabe" darauf hinzuweisen, dass dieser jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren umfasst (Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 38).

    Rn. 43 Ferner muss jede Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 39).

    Rn. 44 Zweitens fällt die Wiedergabe geschützter Werke, wie in Rn. 41 des vorliegenden Urteils ausgeführt, nur dann unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, wenn sie darüber hinaus tatsächlich "öffentlich" erfolgt (Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 40).

    Rn. 45 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Begriff "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten umfasst und zudem recht viele Personen voraussetzt (Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 41).

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 48 Zweitens werden die ursprüngliche Übertragung durch den Fernsehsender einerseits und die Übertragung durch den Erbringer der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Dienstleistung andererseits unter spezifischen technischen Bedingungen nach einem unterschiedlichen Verfahren zur Verbreitung der Werke durchgeführt, wobei jede von ihnen für die jeweilige Öffentlichkeit bestimmt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).

    Rn. 50 Unter diesen Umständen braucht nicht noch geprüft zu werden, ob sich diese Wiedergaben an ein und dieselbe Öffentlichkeit richten oder ob es sich bei der Öffentlichkeit, an die sich der Erbringer der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Dienstleistungen richtet, gegebenenfalls um ein neues Publikum handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 33 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass die Anfertigung einer Kopie durch eine zu privaten Zwecken handelnde natürliche Person eine Handlung ist, die einen Schaden für den betreffenden Rechtsinhaber begründen kann, da sie ohne vorherige Genehmigung dieses Rechtsinhabers vorgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 44 bis 46).

    Sie können auch eine Vervielfältigungsdienstleistung durch einen Dritten in Anspruch nehmen, die die notwendige tatsächliche Voraussetzung dafür darstellt, dass diese natürlichen Personen Privatkopien erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 48).

  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 32 Hinsichtlich von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in der betreffenden Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen sind (Urteil vom 10. April 2014, ACI Adam u. a., C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Darüber hinaus hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 zwar dahin zu verstehen ist, dass es die Privatkopieausnahme dem Inhaber des Urheberrechts untersagt, sein ausschließliches Recht, Vervielfältigungen zu erlauben oder zu verbieten, gegenüber Personen geltend zu machen, die private Kopien von seinen Werken anfertigen, dass diese Bestimmung aber nicht dahin verstanden werden darf, dass sie dem Inhaber des Urheberrechts über diese ausdrücklich vorgesehene Beschränkung hinaus auferlegen würde, Verletzungen seiner Rechte, die mit der Anfertigung von Privatkopien einhergehen können, zu tolerieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2014, ACI Adam u. a., C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 31).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 26 Soweit die vorgelegten Fragen den "Vertrag" betreffen, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Unionsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32…, vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 14, …und vom 1. Oktober 2009, HSBC Holdings und Vidacos Nominees, C-569/07, EU:C:2009:594, Rn. 26).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 26 Soweit die vorgelegten Fragen den "Vertrag" betreffen, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Unionsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32…, vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 14, und vom 1. Oktober 2009, HSBC Holdings und Vidacos Nominees, C-569/07, EU:C:2009:594, Rn. 26).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-257/06

    Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2017 - C-265/16
    Rn. 26 Soweit die vorgelegten Fragen den "Vertrag" betreffen, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Unionsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32, vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 14, …und vom 1. Oktober 2009, HSBC Holdings und Vidacos Nominees, C-569/07, EU:C:2009:594, Rn. 26).
  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …

    Rn. 31 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieser Bestimmung voraussetzt, dass die geschützten Werke tatsächlich öffentlich wiedergegeben werden und diese Wiedergabe auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abzielt (…Urteil vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und recht viele Personen voraussetzt (Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Folglich stellen, wenn der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder seinen Lizenznehmern aufgegeben hat, solche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu seinen Werken von anderen Internetseiten aus als derjenigen seiner Lizenznehmer zu beschränken, die ursprüngliche Zugänglichmachung auf der Ausgangswebsite und die nachfolgende Zugänglichmachung im Wege der Framing-Technik unterschiedliche öffentliche Wiedergaben dar, für jede von denen daher eine Erlaubnis der betreffenden Rechtsinhaber erteilt werden muss (vgl. entsprechend Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 49).

  • EuGH, 17.06.2021 - C-597/19

    M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und …

    Der Begriff "Handlung der Wiedergabe" umfasst insoweit jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren (Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …

    Dies kann auch eine Person sein, die eine Vervielfältigung unter Zuhilfenahme eines Dritten vornimmt, der eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringt und die dazu erforderlichen Anlagen, Geräte oder Medien besitzt (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan; Urteil vom 29. November 2017 - C-265/16, GRUR 2018, 68 Rn. 35 = WRP 2018, 48 - VCAST).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von …

    Ferner beschränkt sich, wie der Gerichtshof im Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 37 bis 51), entschieden hat, der Diensteanbieter, der Rundfunksendungen empfängt und es den Nutzern seines Dienstes ermöglicht, die von ihnen gewünschten Sendungen in der "Cloud" aufzuzeichnen, ebenfalls nicht auf eine solche "Bereitstellung".

    {FN:56} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache VCAST (C-265/16, EU:C:2017:649, Nr. 27).

    Vgl. Urteile vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), vom 27. Februar 2014, OSA (C-351/12, EU:C:2014:110), vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), vom 7. August 2018, Renckhoff (C-161/17, EU:C:2018:634), und vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers (C-263/18, EU:C:2019:1111).

    Was einen cyberlocker anbelangt, darf insbesondere den Nutzern das Recht auf die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 genannte private Kopie genommen werden (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache VCAST, C-265/16, EU:C:2017:649, Nrn. 23 bis 28).

  • EuGH, 30.04.2026 - C-127/24

    und Hörfunkprogramme in die Zimmer eines Seniorenwohnheims über ein Kabelnetz …

    Rn. 32 Wie sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist dies insbesondere bei der Weiterverbreitung einer terrestrischen Fernsehsendung über Internet der Fall (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 26, und vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 14, 46 und 48).
  • BGH, 27.06.2024 - I ZR 14/21

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen …

    Sie können auch eine Vervielfältigungsdienstleistung durch einen Dritten in Anspruch nehmen, als notwendige tatsächliche Voraussetzung dafür, dass diese natürlichen Personen Privatkopien erhalten können (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 [juris Rn. 48] - Padawan; Urteil vom 29. November 2017 - C-265/16, GRUR 2018, 68 [juris Rn. 35] = WRP 2018, 48 - VCAST).

    Rn. 21 cc) Entgegen der Auffassung der Revision ergeben sich aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache "VCAST" (EuGH, GRUR 2018, 68) keine Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Unionsrecht.

    Der Gerichtshof erkannte in der Gewährung des Zugangs zu den terrestrisch empfangenen Sendungen zum Zwecke der Vervielfältigung eine öffentliche Wiedergabe des Dienstleisters im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, die durch die Privatkopieschranke nicht legalisiert werden könne (EuGH, GRUR 2018, 68 [juris Rn. 36 bis 52] - VCAST).

    Der Gerichtshof weist vielmehr ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass die betreffenden natürlichen Personen zur Berufung auf Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG die Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung nicht selbst besitzen müssen, sondern auch eine Vervielfältigungsdienstleistung durch einen Dritten in Anspruch nehmen können (EuGH, GRUR 2018, 68 [juris Rn. 35] - VCAST).

    Außerdem könnte eine solche Kontrolle einen unzulässigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Privatleben der Nutzer darstellen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-265/16 vom 7. September 2017 Rn. 61 - VCAST zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG).

  • EuGH, 24.03.2022 - C-433/20

    Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …

    Dieses Gericht verweist auf das Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), und stellt fest, dass nicht ganz klar sei, ob Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 die Speicherung von Inhalten im Rahmen des Cloud-Computing erfasse.

    Rn. 31 Dieses Ergebnis wird auch nicht durch das Vorbringen der Europäischen Kommission in Frage gestellt, wonach das Erstellen einer Sicherungskopie in der Cloud nicht von etwaigen Handlungen der Wiedergabe isoliert sei, so dass eine solche Handlung auf der Grundlage der aus den Urteilen vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), und vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers (C-263/18, EU:C:2019:1111), hervorgegangenen Rechtsprechung unter Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 fallen müsse.

    Die Rechtssache, in der das Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), ergangen ist, betraf eine Dienstleistung mit einer Doppelfunktion, nämlich nicht nur eine Vervielfältigung in der Cloud, sondern auch zugleich oder nahezu zugleich eine öffentliche Wiedergabe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Vorlagefrage - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der …

    {FN:39} Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:63} Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:65} Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training (…C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 41), vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 45), und Stichting Brein II (…Rn. 41).

    {FN:68} Urteile vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 46 und 47), und vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (…C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 22).

  • BFH, 23.02.2023 - IV R 37/18

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …

    Rn. 40 (3) Der Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" gemäß Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG hat nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BGH zwei Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe und die Öffentlichkeit dieser Wiedergabe (z.B. EuGH-Urteil VCAST vom 29.11.2017 - C-265/16, EU:C:2017:913, Rz 41 ff.; BGH-Urteil vom 18.06.2020 - I ZR 171/19, Rz 14).

    Dabei muss jede Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (z.B. EuGH-Urteil VCAST, EU:C:2017:913, Rz 41 f.).

    Rn. 42 (b) Die Öffentlichkeit der Wiedergabe verlangt eine unbestimmte Anzahl möglicher Adressaten und zudem recht viele Personen (z.B. EuGH-Urteile VCAST, EU:C:2017:913, Rz 45; Land Nordrhein-Westfalen/Dirk Renckhoff vom 07.08.2018 - C-161/17, EU:C:2018:634, Rz 22; BGH-Urteil vom 18.06.2020 - I ZR 171/19, Rz 23).

    Außerdem ist erforderlich, dass die Wiedergabe des geschützten Werks unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" erfolgt, das heißt für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe seines Werks erlaubte (ständige Rechtsprechung, z.B. EuGH-Urteile Land Nordrhein-Westfalen/Dirk Renckhoff, EU:2018:634, Rz 24; VCAST, EU:C:2017:913, Rz 48 ff., m.w.N.).

    Werden verschiedene Übertragungen unter spezifischen technischen Bedingungen nach einem unterschiedlichen Verfahren zur Verbreitung der Werke durchgeführt, wobei jede von ihnen für die Öffentlichkeit bestimmt ist (z.B. terrestrische Signale einerseits und die Verbreitung über das Internet andererseits - EuGH-Urteile ITV Broadcasting vom 07.03.2013 - C-607/11, EU:C:2013:147, Rz 26; VCAST, EU:C:2017:913, Rz 48 f.; Weiterleitung von zunächst durch Satellitentechnik verbreiteten Signalen durch Kabeltechnik - BGH-Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 228/14, BGHZ 206, 365, Rz 55), so stellen diese Übertragungen unterschiedliche öffentliche Wiedergaben dar.

    Für jede von ihnen muss daher eine Erlaubnis der betreffenden Rechtsinhaber erteilt werden (EuGH-Urteil VCAST, EU:C:2017:913, Rz 48 f.).

    In einem solchen Fall braucht daher --entgegen der Auffassung der Klägerin, die sich insoweit ohne Erfolg auf das durch die Besonderheiten des nationalen Rechts des dortigen Ausgangsverfahrens geprägte EuGH-Urteil AKM vom 16.03.2017 - C-138/16 (EU:C:2017:218) beruft-- nicht geprüft zu werden, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird (z.B. EuGH-Urteil VCAST, EU:C:2017:913, Rz 50, m.w.N.; BGH-Urteile vom 10.01.2019 - I ZR 267/15, Rz 43; vom 18.06.2020 - I ZR 171/19, Rz 34).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-426/21

    Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Rn. 21 Das vorlegende Gericht bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), soweit darin klargestellt werde, dass es für die Zulässigkeit einer Privatkopie keine Rolle spiele, ob die betreffende Person die Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung für die Erstellung einer Privatkopie selbst besitze.

    Sie können auch eine Vervielfältigungsdienstleistung durch einen Dritten in Anspruch nehmen, die die notwendige tatsächliche Voraussetzung dafür darstellt, dass diese natürlichen Personen Privatkopien erhalten können (Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Insoweit ergibt sich aus dem Urteil vom 29. November 2017, VCAST (C-265/16, EU:C:2017:913), dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es einem kommerziellen Unternehmen gestattet, für Private mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems eine Dienstleistung der Fernbildaufzeichnung von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke in der "Cloud" durch aktiven Eingriff seinerseits in die Aufzeichnung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu erbringen.

    Rn. 57 Zum Begriff "Handlung der Wiedergabe" ist festzustellen, dass eine solche Handlung jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren umfasst (Urteil vom 29. November 2017, VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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