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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40563
BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Jogginghosen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen; Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten bei Beanstandung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Jogginghosen

    § 543 Abs 1 ZPO, § 3a UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, EUV 1007/2011
    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen; Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten bei Beanstandung einer ...

  • IWW

    § 3a UWG, § ... 318 ZPO, Anhangs I zur Textilkennzeichnungsverordnung, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 97a Abs. 1 UrhG, Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 4 UWG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1, 2 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG, §§ 3, 3a UWG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JurPC

    Jogginghosen

  • Wolters Kluwer

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs; Spürbarkeit des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch das Vorenthalten einer wesentlichen Information gegenüber dem ...

  • online-und-recht.de

    Wesentliche Informationsspflichten und Wettbewerbsverletzung: Jogginghosen

  • kanzlei.biz

    Vorenthaltene Informationen und Wettbewerbsverletzung an Jogginghosen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Textilkennzeichnung auf Verkaufsplattform - Jogginghosen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • law:wettbewerb.law
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs; Spürbarkeit des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch das Vorenthalten einer wesentlichen Information gegenüber dem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Jogginghosen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Abmahnung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Abmahnung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Fremdsprachige Bezeichnungen für Textilien müssen Verbrauchern geläufig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Volle Erstattung von Abmahnkosten wenn sich Abmahnung gegen konkrete Werbung wendet und nicht unter alle Gesichtspunkten begründet ist - anders bei jeweils gesonderten Unterlassungsansprüchen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abmahnkostenersatz bei (teilweise) begründeter Abmahnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten bei Beanstandung einer Werbeanzeige unter mehreren Gesichtspunkten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Gerichtskosten bei nur teilweise begründeter UWG-Abmahnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Cotton statt Baumwolle nicht unlauter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 610
  • MDR 2019, 362
  • GRUR 2019, 82
  • MMR 2019, 376
  • MIR 2018, Dok. 054
  • K&R 2019, 42
  • WRP 2019, 68
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen;… Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis;… Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 bis 34 - Komplettküchen).

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 16 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, mwN).

    Zum anderen kann der Kläger auf diese Weise deutlich machen, dass Gegenstand seines Begehrens nicht allein ein umfassendes, abstrakt formuliertes Verbot ist, sondern dass er, falls er damit nicht durchdringt, jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 22 - Tribenuronmethyl; BGH…, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 13 = WRP 2016, 869 - ConText, jeweils mwN).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 230/16

    Urheberrechtsverletzung: Gefahr der unberechtigten Vervielfältigung durch …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Allerdings muss es sich dabei nicht um einen eigenen Streitgegenstand handeln, und muss der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz nicht teilurteilsfähig sein; zulässig ist auch eine Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil eines prozessualen Anspruchs (vgl. BGH…, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 17 = WRP 2017, 962 - PC mit Festplatte I, mwN; Beschluss vom 21. September 2017 - I ZR 230/16, ZUM 2018, 182 Rn. 10 = MMR 2018, 310;… Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, WRP 2018, 710 Rn. 20 f. mwN).

    Die Frage, ob eine Partei gegen ihre Verurteilung Revision einlegen kann, darf nicht - nachträglich - davon abhängen, ob gegen die Entscheidung von ihr oder einer anderen Partei Revision eingelegt worden ist (BGH, ZUM 2018, 182 Rn. 12).

  • OLG München, 18.02.2016 - 29 U 2899/15

    Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung der Bezeichnungen "Poly", "Mischfasern" …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Rn. 11 Soweit der Berufungssenat hier hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung "Cotton" anders als der 29. Senat des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 18. Februar 2016 - 29 U 2899/15, juris einen spürbaren Verstoß im Sinne von § 3a UWG verneint habe, sei die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

    Rn. 28 bb) Das Berufungsgericht hat weiterhin angenommen, die Verwendung der Faserbezeichnung "Cotton" beeinträchtige die Interessen der Verbraucher nicht spürbar im Sinne von § 3a UWG (…ebenso auch schon OLG München [6. Zivilsenat], GRUR-RR 2017, 11, 16 = WRP 2017, 250 [juris Rn. 80 bis 87]; aA OLG München [29. Zivilsenat], Urteil vom 18. Februar 2016 - 29 U 2899/15, juris Rn. 28).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Rn. 41 e) Das Berufungsgericht hat allerdings mit Recht angenommen, dass der von der Klägerin geltend gemachte Zinsanspruch nicht bereits ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage, sondern erst ab dem Zeitpunkt begründet ist, zu dem die Beklagte die Abweisung der Klage beantragt hat, weil sie erst zu diesem Zeitpunkt die Erfüllung des Anspruchs ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH…, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 106/11, GRUR 2013, 925 Rn. 59 = WRP 2013, 1198 - VOODOO; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021 Rn. 34 = WRP 2015, 1214 - Kopfhörer-Kennzeichnung, jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Es ist aber unschädlich, wenn der Gläubiger mit der von ihm vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung mehr fordert, als ihm zusteht; denn es ist Sache des Schuldners, aufgrund der Abmahnung die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung abzugeben (BGH, Urteil vom 16. November 2006, GRUR 2007, 607 Rn. 24 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 50 und 52 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 935 Rn. 41 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Ist die Abmahnung nach einem der angeführten Gesichtspunkte begründet, handelt es sich deshalb nicht um eine nur teilweise berechtigte Abmahnung, für die Kostenerstattung nur im Umfang des teilweise begründeten Unterlassungsanspruchs zu leisten ist (zur auf mehrere Zeichenrechte gestützten Abmahnung vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, GRUR 2016, 1301 Rn. 66 f. = WRP 2016, 1510 - Kinderstube).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 50 und 52 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter;… Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 935 Rn. 41 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis;… Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer …

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: …

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines …

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von …

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das …

  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare …

  • BGH, 21.11.2017 - VI ZR 436/16

    Verbindung von Amtshaftungsklage und Schadensersatzklage gegen einen Dritten: …

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf …

    Rn. 89 Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, juris Rn. 31 - Jogginghosen).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …

    Darüber hinaus sah der Senat einen Verstoß gegen eine solche Informationspflicht nur dann als spürbar im Sinne von § 3a UWG an, wenn - wie nach § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG erforderlich - der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen;… Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 30 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln;… Urteil vom 24. September 2020 - I ZR 169/17, GRUR 2021, 84 Rn. 24 = WRP 2021, 192 - Verfügbare Telefonnummer;… Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 49 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …

    Eine Abmahnung ist berechtigt im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF (§ 13 Abs. 3 UWG), wenn sie begründet ist, ihr also ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 24 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen, mwN).

    Dagegen unterliegt die Abmahnung als vorprozessuale Handlung nicht dem strengen Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, sondern reicht es aus, dass sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er sich verhalten soll, damit ein Prozess vermieden wird (vgl. BGH…, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 24 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 35 - Jogginghosen;… Großkomm.UWG/Feddersen, 2. Aufl., § 12 Rn. B 33;… Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 16).

    Rn. 58 aa) Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist der Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG aF, § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und das Vorenthalten dieser Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 30 f. - Jogginghosen;… GRUR 2021, 84 Rn. 33 f. - Verfügbare Telefonnummer).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen;… GRUR 2021, 84 Rn. 35 - Verfügbare Telefonnummer).

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