Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Flaschenpfand IV
- bundesgerichtshof.de
Flaschenpfand IV
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsrecht: Gesonderte Ausweisung des Pfandbetrags bei der Gesamtpreisangabe - Flaschenpfand IV
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Nr 3 PAngV vom 12.11.2021, § 3 Abs 1 PAngV vom 12.11.2021, § 7 S 1 PAngV vom 12.11.2021, § 1 Abs 1 S 1 PAngV vom 17.07.2017, § 1 Abs 4 PAngV vom 17.07.2017
Wettbewerbsrecht: Gesonderte Ausweisung des Pfandbetrags bei der Gesamtpreisangabe - Flaschenpfand IV - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten in einem Verfahren wegen der Einrechnung eines Pfandbetrags in den anzugebenden vom Verbraucher zu entrichtenden Gesamtpreis
- Betriebs-Berater
Flaschenpfand IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten in einem Verfahren wegen der Einrechnung eines Pfandbetrags in den anzugebenden vom Verbraucher zu entrichtenden Gesamtpreis
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Flaschenpfand IV
- datenbank.nwb.de
Flaschenpfand IV
Kurzfassungen/Presse (21)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Flaschenpfand IV
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Der Gesamtpreis schließt nicht den Pfandbetrag ein - Wird für Waren in Pfandbehältern geworben, ist der Pfandbetrag gesondert auszuweisen
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - lhr-law.de (Kurzinformation)
Pfand darf gesondert ausgewiesen werden
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Angebote für Getränke in Pfandflaschen dürfen Pfand weiterhin gesondert ausweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert auszuweisen da der Pfandbetrag nicht Bestandteil des Gesamtpreises ist
- lto.de (Kurzinformation)
Angaben in Werbeprospekten: Darf Flaschenpfand gesondert angegeben werden?
- lto.de (Kurzinformation)
Angaben in Werbeprospekten: Flaschenpfand darf gesondert angegeben werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Flaschenpfand im Werbeprospekt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preisangaben - und das Flaschenpfand
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Werbung: Pfandbetrag ist gesondert anzugeben
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Flaschenpfand muss in Werbung extra angegeben werden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur gesonderten Angabe von Pfandbeträgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch gegen Lebensmittelvertreiber bei Vorenthaltung wesentlicher Informationen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Pfand ist in Preisangaben separat auszuweisen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Pfand muss nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Werbung für Waren in Pfandbehältern ist Pfandbetrag gesondert anzugeben
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.06.2021)
Streit um Preisangaben: Inklusive Pfand?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2024, 51
- GRUR 2023, 1701
- WM 2024, 41
- BB 2023, 2690 (Ls.)
- WRP 2023, 916
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in der Fassung vom 17. Juli 2017 (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV in der Fassung vom 12. November 2021) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat (Anschluss an EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 29] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; vgl. auch § 1 Abs. 4 PAngV aF bzw. § 7 Satz 1 PAngV nF; Aufgabe von BGH…, Urteil vom 14. Oktober 1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222 [juris Rn. 16 f.] = WRP 1994, 101 - Flaschenpfand I).Rn. 5 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb):.
Auch wenn der Verbraucher einen Pfandbehälter nicht von sich aus zurückgibt, so dass der gezahlte Pfandbetrag wirtschaftlich endgültig vom ihm getragen wird, ändert dies nichts daran, dass ein Pfandsystem bedeutet, dass dieser Betrag grundsätzlich erstattet werden kann und soll (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 17 bis 22] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 26 bis 28] - Verband Sozialer Wettbewerb).
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Der Änderung dieser Vorschrift mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568) kommt im Streitfall wegen der Übergangsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG keine Relevanz zu (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 15] = WRP 2022, 977 - Grundpreisangabe im Internet;… Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 11] = WRP 2023, 576 - Mitgliederstruktur).In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a UWG zu beurteilen (BGH…, Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 241/19, GRUR 2022, 1832 [juris Rn. 16] = WRP 2023, 57 - Herstellergarantie IV; zu § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF vgl. BGH…, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 143/19, BGHZ 233, 193 [juris Rn. 23 bis 25] - Knuspermüsli II; BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 60] - Grundpreisangabe im Internet).
Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, auf dessen Grundlage § 5a Abs. 4 UWG aF (§ 5b Abs. 4 UWG nF) erlassen wurde (vgl. BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 57] - Grundpreisangabe im Internet, mwN), bestimmt, dass die im Unionsrecht festgelegten Informationsanforderungen in Bezug auf kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung oder Marketing, auf die in der nicht erschöpfenden Liste des Anhangs II der Richtlinie verwiesen wird, als wesentlich gelten.
Diese Vorschrift, die eine gesonderte Angabe des Pfandbetrags anordnet und dessen Einbeziehung in den Gesamtpreis ausdrücklich verbietet, stellt sich als zulässige Konkretisierung der Richtlinie 98/6/EG durch den nationalen Verordnungsgeber dar, der eine unionsrechtskonforme Sonderregelung für einen aufgrund nationaler Besonderheiten zu regelnden Sachverhalt geschaffen hat (…vgl. BeckOK.UWG/Barth, 21. Edition [Stand 1. Juli 2023], § 7 PAngV Rn. 8;… Barth, WRP 2023, 1177 Rn. 12; zu einer zulässigen Konkretisierung vgl. auch BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 45] - Grundpreisangabe im Internet).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Der Änderung dieser Vorschrift mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568) kommt im Streitfall wegen der Übergangsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG keine Relevanz zu (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 15] = WRP 2022, 977 - Grundpreisangabe im Internet; Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 11] = WRP 2023, 576 - Mitgliederstruktur).Rn. 13 c) Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl nach dem zum Zeitpunkt seiner Vornahme geltenden Recht wettbewerbswidrig war als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 53] - Mitgliederstruktur, mwN).
Die bisherige Regelung in § 5a Abs. 4 UWG aF zur Wesentlichkeit einer dem Verbraucher nach unionsrechtlichen Vorschriften zu erteilenden Information findet sich ohne inhaltliche Änderung in § 5b Abs. 4 UWG nF (…vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, BT-Drucks. 19/27873, S. 34 und 37; BGH, GRUR 2023, 585 [juris Rn. 54] - Mitgliederstruktur, mwN).
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Rn. 4 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a und Art. 10 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse und der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 = WRP 2021, 1290 - Flaschenpfand III):.Soweit der Senat in seinem Vorabentscheidungsersuchen angenommen hat, dass bei einer Verletzung der Verpflichtung zur Angabe des Gesamtpreises die Unlauterkeit aus § 3a UWG folgt (vgl. BGH, GRUR 2021, 1320 [juris Rn. 7 f.] - Flaschenpfand III), hält er daran nicht fest.
Rn. 19 Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt (vgl. BGH, GRUR 2021, 1320 [juris Rn. 42 f.] - Flaschenpfand III), hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse.
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Nach Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG ist in der Werbung für die in Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG bezeichneten Erzeugnisse, das heißt für Erzeugnisse, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, der Verkaufspreis anzugeben, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 28 bis 30] = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).Der Verkaufspreis als Endpreis muss notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19
Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a UWG zu beurteilen (BGH…, Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 241/19, GRUR 2022, 1832 [juris Rn. 16] = WRP 2023, 57 - Herstellergarantie IV; zu § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 143/19, BGHZ 233, 193 [juris Rn. 23 bis 25] - Knuspermüsli II;… BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 60] - Grundpreisangabe im Internet).Rn. 28 3. Da der Unterlassungsanspruch nicht begründet ist, besteht auch kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkostenpauschale gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG in der bis zum 1. Dezember 2020 geltenden Fassung (zum zeitlich maßgeblichen Recht vgl. BGHZ 233, 193 [juris Rn. 54] - Knuspermüsli II, mwN; vgl. auch § 15a Abs. 2 UWG).
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19
Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a UWG zu beurteilen (BGH, Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 241/19, GRUR 2022, 1832 [juris Rn. 16] = WRP 2023, 57 - Herstellergarantie IV; zu § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF vgl. BGH…, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 143/19, BGHZ 233, 193 [juris Rn. 23 bis 25] - Knuspermüsli II;… BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 60] - Grundpreisangabe im Internet). - BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91
Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in der Fassung vom 17. Juli 2017 (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV in der Fassung vom 12. November 2021) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat (Anschluss an EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 29] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; vgl. auch § 1 Abs. 4 PAngV aF bzw. § 7 Satz 1 PAngV nF; Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Oktober 1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222 [juris Rn. 16 f.] = WRP 1994, 101 - Flaschenpfand I).
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 143/23
Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
Rn. 7 1. Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl nach dem zum Zeitpunkt seiner Vornahme geltenden Recht wettbewerbswidrig war als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 13] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN). - BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Bearbeitungspauschale II
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- OLG Hamburg, 30.07.2024 - 3 U 82/23
High Protein, Proteingehalt im Puddingbecher, High Protein Pudding - …
- OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23
Preisangaberechtliche Beurteilung einer Bearbeitungspauschale bei Abschluss eines …
In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a UWG zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20 - Flaschenpfand IV, Rn. 12).Es handelt sich um eine wesentliche Informationspflicht nach § 5b Abs. 4 UWG und des hierdurch umgesetzten Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20 - Flaschenpfand IV, Rn. 19).
- BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen …
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24 Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).
Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- OLG Stuttgart, 30.01.2025 - 2 U 145/23
Proteingewicht, High Protein Grießpudding - Wettbewerbswidrige …
- OLG Bamberg, 04.02.2026 - 3 UKl 4/25
Unterlassungsanspruch, Systemgebühr, Gutschein, "Print@Home"-Funktion, …
Rn. 27 aa) In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a UWG zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. I ZR 135/20, Rn. 12 - Flaschenpfand IV). - LG Hannover, 26.05.2025 - 18 O 151/25
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Werbens für Fahrschulausbildungen im …
Werden durch Gesetz oder Verordnung Informationspflichten in Bezug auf kommerzielle Kommunikation begründet, ist nicht § 3a UWG anwendbar, vielmehr greifen ausschließlich §§ 5a und 5b UWG ein (BGH, Urt. v. 26.10.2023 - IV ZR 135/20, GRUR 2023, 1701, 1702 [BGH 26.10.2023 - I ZR 135/20];… Köhler/Feddersen/Köhler/Odörfer UWG § 3a Rn. 1.261, beck-online).
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Rechtsprechung
| EuGH, 29.06.2023 - C-543/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat
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Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Verkaufspreis" - Waren, die in Pfandbehältern verkauft werden - Nationale Regelung, nach der der Pfandbetrag neben dem Verkaufspreis ...
- Betriebs-Berater
Begriff "Verkaufspreis" in Art. 2 Buchst. a der RL 98/6/EG (PAng-RL) enthält nicht den Pfandbetrag
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 2 Buchst. a - Begriff "Verkaufspreis" - Waren, die in Pfandbehältern verkauft werden - Nationale Regelung, nach der der Pfandbetrag neben dem Verkaufspreis ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Wettbewerbsrecht: Verband Sozialer Wettbewerb/famila-Handelsmarkt Kiel
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Verbraucherschutz: Pfand für Flaschen kann separat ausgewiesen werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Flaschenpfand kann separat ausgewiesen werden - Flaschenpfand kann separat ausgewiesen werden
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Pfand muss nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Flaschenpfand muss nicht in Grundpreisangabe mit eingerechnet werden
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Verband Sozialer Wettbewerb
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verband Sozialer Wettbewerb
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2256
- GRUR 2023, 1115
- EuZW 2023, 679
- MIR 2023, Dok. 049
- WRP 2023, 916
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Unter Berufung auf das Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37), stellt es fest, dass der Pfandbetrag einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstelle, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sei und einen Teil der Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilde.Rn. 19 Zweitens muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce, C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37).
Rn. 24 Diese Feststellung wird nicht durch Rn. 38 des Urteils vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527), in Frage gestellt, in der der Gerichtshof entschieden hat, dass die von einem Verbraucher obligatorisch getragenen Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler einen Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstellen.
- EuGH, 04.10.2007 - C-457/05
Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freier Warenverkehr - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Rn. 28 Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2007, Schutzverband der Spirituosen-Industrie, C-457/05, EU:C:2007:576, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des …
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 25). - BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in der Fassung vom 17. Juli 2017 (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV in der Fassung vom 12. November 2021) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat (Anschluss an EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 29] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; vgl. auch § 1 Abs. 4 PAngV aF bzw. § 7 Satz 1 PAngV nF; Aufgabe von BGH…, Urteil vom 14. Oktober 1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222 [juris Rn. 16 f.] = WRP 1994, 101 - Flaschenpfand I).Rn. 5 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb):.
Auch wenn der Verbraucher einen Pfandbehälter nicht von sich aus zurückgibt, so dass der gezahlte Pfandbetrag wirtschaftlich endgültig vom ihm getragen wird, ändert dies nichts daran, dass ein Pfandsystem bedeutet, dass dieser Betrag grundsätzlich erstattet werden kann und soll (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 17 bis 22] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 26 bis 28] - Verband Sozialer Wettbewerb).
- BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb).Dies entspricht den in den Erwägungsgründen 2, 6 und 12 der Richtlinie 98/6/EG genannten Zielen dieser Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, eine genaue, transparente und unmissverständliche Information der Verbraucher über die Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse zu unterstützen, den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten zu bieten, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen sowie eine einheitliche und transparente Information zugunsten sämtlicher Verbraucher im Rahmen des Binnenmarkts sicherzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 31] - Citroën Commerce; GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 19 Nach diesen Grundsätzen sind etwa obligatorisch anfallende Kosten der Überführung des gekauften Kraftfahrzeugs Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 38] - Citroën Commerce), nicht aber ein Pfandbetrag, der dem Verbraucher bei der Rückgabe des Pfandbehälters zu erstatten ist (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 21 und 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 22 b) Die mit Blick auf den verbraucherschützenden Zweck der Richtlinie vorzunehmende Beurteilung, ob es sich bei einem Zuschlag der vorliegenden Art um einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises handelt, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bildet (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] - Verband Sozialer Wettbewerb), begegnet Schwierigkeiten.
- EuGH, 26.03.2026 - C-62/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe …
Rn. 20 Der Verkaufspreis muss als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 26).
Rn. 27 Dagegen bietet, wie das vorlegende Gericht zu Recht feststellt, die klare Angabe der Höhe der gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungspauschale separat und neben dem Verkaufspreis des betreffenden Erzeugnisses den Verbrauchern entsprechend den in Rn. 24 des vorliegenden Urteils genannten Zielen der Richtlinie 98/6 sowie des Erfordernisses der Transparenz und Unmissverständlichkeit der Preise gemäß dem zweiten Erwägungsgrund dieser Richtlinie die Möglichkeit, die Preise eines solchen Erzeugnisses zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 27).
Rn. 28 Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 28).
- BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Bearbeitungspauschale II
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice). - OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23
Preisangaberechtliche Beurteilung einer Bearbeitungspauschale bei Abschluss eines …
Hierzu hat der EuGH entschieden, dass der Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten muss, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14 - ..., Rn. 37; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, Rn. 19). - BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).
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