Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2024 - C-178/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30414
EuGH, 07.11.2024 - C-178/23 (https://dejure.org/2024,30414)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2024 - C-178/23 (https://dejure.org/2024,30414)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2024 - C-178/23 (https://dejure.org/2024,30414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,30414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    ERB New Europe Funding II

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Befugnisse und Pflichten des nationalen Gerichts - Erster Rechtsbehelf des Verbrauchers vor dem Gericht des Gerichtsstands des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ERB New Europe Funding II

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Befugnisse und Pflichten des nationalen Gerichts - Erster Rechtsbehelf des Verbrauchers vor dem Gericht des Gerichtsstands des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Verbraucherrecht: ERB New Europe Funding II/YI

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 2930
  • WRP 2025, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.04.2024 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-178/23
    Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 93/13, wie sich aus ihrem Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit ihrem 24. Erwägungsgrund ergibt, aufgrund der Art und der Bedeutung des öffentlichen Interesses, auf dem der Verbraucherschutz beruht, die Mitgliedstaaten verpflichtet, angemessene und wirksame Mittel vorzusehen, "damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird" (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Verfahren zur Prüfung, ob eine Vertragsklausel missbräuchlich ist, nicht unionsrechtlich harmonisiert und somit nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten sind, vorausgesetzt allerdings, dass sie die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität wahren (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden kann (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Was die Einhaltung der Anforderungen betrifft, die sich aus den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität ergeben, so ist diese unter Berücksichtigung der Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, seines Ablaufs und der Besonderheiten dieser Vorschriften vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Wenn für das nationale Gericht nach den anwendbaren innerstaatlichen Verfahrensvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, eine rechtskräftig gewordene Entscheidung rückgängig zu machen, um die Situation mit dem nationalen Recht in Einklang zu bringen, muss daher nach den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Situation mit dem Unionsrecht wiederhergestellt wird (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Erfordernis gilt insbesondere für die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die sich auf den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsende Rechte stützen (Urteil vom 9. April 2024, Profi Credit Polska [Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens], C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.05.2022 - C-600/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-178/23
    Rn. 38 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht des nationalen Gerichts, die etwaige Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln von Amts wegen zu prüfen, ihre Rechtfertigung in Art und Bedeutung des öffentlichen Interesses findet, auf dem der durch die Richtlinie 93/13 gewährte Verbraucherschutz beruht, so dass eine wirksame Kontrolle der etwaigen Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, wie sie von der Richtlinie 93/13 verlangt wird, nicht sichergestellt werden kann, wenn die Rechtskraft für gerichtliche Entscheidungen gälte, denen sich eine solche Kontrolle nicht entnehmen lässt (Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 50).

    Rn. 39 Dagegen ist davon auszugehen, dass dieser Schutz gewährleistet wäre, wenn das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren zu der Feststellung gelangen würde, dass das zuständige Gericht im ersten gerichtlichen Verfahren die etwaige Missbräuchlichkeit der Klauseln des betreffenden Vertrags geprüft hat und dass diese - zumindest summarisch begründete - Prüfung kein Vorliegen einer missbräuchlichen Klausel ergeben hat und dass der Verbraucher ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass er die etwaige Missbräuchlichkeit dieser Klauseln nicht mehr geltend machen kann, wenn er nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist Berufung einlegt (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco, C-600/19, EU:C:2022:394, Rn. 51).

  • EuGH, 27.04.2023 - C-705/21

    AxFina Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-178/23
    Der Gerichtshof ist folglich grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betrifft, es sei denn, dass die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, dass das Problem hypothetischer Natur ist oder dass der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Frage erforderlich sind (Urteil vom 27. April 2023, AxFina Hungary, C-705/21, EU:C:2023:352, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 21 Desgleichen ist im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, nach ständiger Rechtsprechung allein das nationale Gericht für die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 27. April 2023, AxFina Hungary, C-705/21, EU:C:2023:352, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.05.2024 - C-176/23

    Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-178/23
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 30. Mai 2024, Raiffeisen Bank, C-176/23, EU:C:2024:443, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Der Gerichtshof hat aus dem gesamten vom vorlegenden Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 30. Mai 2024, Raiffeisen Bank, C-176/23, EU:C:2024:443, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 27.03.2025 - I ZB 68/24

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer …

    Daher gebietet das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund derer eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Unionsrecht abgestellt werden könnte (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. Juni 1999 - C-126/97, Slg. 1999, 3055 = GRUR Int. 1999, 737 [juris Rn. 46 f.] - Eco Swiss;… Urteil vom 16. März 2006 - C-234/04, Slg. 2006, 2585 = NJW 2006, 1577 [juris Rn. 20 f.] - Kapferer;… Urteil vom 3. September 2009 - C-2/08, Slg. 2009, 7501 = EuZW 2009, 739 [juris Rn. 22 f.] - Fallimento Olimpiclub;… Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-40/08, Slg. 2009, 9579 = EWS 2009, 475 [juris Rn. 35 bis 37] - Asturcom Telecomunicaciones;… Urteil vom 17. Mai 2022 - C-600/19, WM 2022, 1320 [juris Rn. 41 f.] - Ibercaja Banco;… Urteil vom 9. April 2024 - C-582/21, NJW 2024, 1795 [juris Rn. 37 f.] - Profi Credit Polska; Urteil vom 7. November 2024 - C-178/23, WRP 2025, 59 [juris Rn. 32 f.] - ERB New Europe Funding II; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2024 - XI ZR 78/23, BKR 2024, 964 [juris Rn. 14]).

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie zum Beispiel der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. EuGH, EWS 2009, 475 [juris Rn. 39] - Asturcom Telecomunicaciones;… WM 2022, 1320 [juris Rn. 44] - Ibercaja Banco; WRP 2025, 59 [juris Rn. 34] - ERB New Europe Funding II, mwN).

    Rn. 20 cc) Keine andere Beurteilung folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der nationale Verfahrensvorschriften, die die Bindungswirkung nationaler Entscheidungen vorsehen, unter bestimmten Voraussetzungen erweiternd ausgelegt oder unangewendet bleiben müssen, um den Erfordernissen des Verbraucherschutzes nach der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gerecht zu werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-168/05, Slg. 2006, 10421 = NJW 2007, 135 [juris Rn. 25 bis 39] - Mostaza Claro;… Urteil vom 18. Februar 2016 - C-49/14, juris Rn. 54 - Finanmadrid EFC;… Urteil vom 17. Mai 2022 - C-693/19 und C-831/19, ZIP 2022, 1176 [juris Rn. 66 bis 68] - SPV Project 1503 Srl u.a.;… EuGH, NJW 2022, 2247 [juris Rn. 38 bis 40] - Unicaja Banco;… WM 2022, 1320 [juris Rn. 48 bis 52] - Ibercaja Banco;… NJW 2024, 1795 [juris Rn. 68 bis 84] - Profi Credit Polska; WRP 2025, 59 [juris Rn. 35 bis 42] - ERB New Europe Funding II;… Graf von Westphalen, NJW 2022, 2237 Rn. 26 bis 30;… BeckOK.BGB/H. Schmidt, 73. Edition [Stand 1. Februar 2025], § 306 Rn. 3 bis 3a).

  • EuGH, 18.12.2025 - C-320/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …

    Rn. 34 Dagegen wäre dieser Schutz gewährleistet, wenn das zuständige Gericht in einem ersten gerichtlichen Verfahren die etwaige Missbräuchlichkeit der Klauseln des betreffenden Vertrags geprüft hätte, diese - zumindest summarisch begründete - Prüfung kein Vorliegen einer missbräuchlichen Klausel ergeben hätte und der Verbraucher ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt worden wäre, dass er die etwaige Missbräuchlichkeit dieser Klauseln nicht mehr geltend machen kann, wenn er nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist Berufung einlegt (Urteil vom 7. November 2024, ERB New Europe Funding II, C-178/23, EU:C:2024:943, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-371/24

    Comdribus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    {FN:35} Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger (…104/77, EU:C:1978:69, Rn. 4), und vom 7. November 2024, ERB New Europe Funding II (C-178/23, EU:C:2024:943, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2025 - C-296/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Rn. 22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig ist, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (…Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, EU:C:1978:69, Rn. 4, sowie vom 7. November 2024, ERB New Europe Funding II, C-178/23, EU:C:2024:943, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2025 - C-6/24

    Abanca Corporación Bancaria (Clause de déchéance du terme) - Vorlage zur …

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 7. November 2024, ERB New Europe Funding II, C-178/23, EU:C:2024:943, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht