Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01   

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BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01 (https://dejure.org/2002,302)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2002 - V ZB 24/01 (https://dejure.org/2002,302)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2002 - V ZB 24/01 (https://dejure.org/2002,302)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 52 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 25 WEG; § 1066 BGB
    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei Nießbrauchsbelastung

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Stimmrecht des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung trotz Nießbrauchs am Wohnungseigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 150, 109
  • NJW 2002, 1647
  • ZIP 2002, 942
  • MDR 2002, 1003
  • DNotZ 2002, 881
  • NZM 2002, 450
  • FGPrax 2002, 156
  • ZMR 2002, 440
  • WM 2002, 1974
  • DB 2002, 1826
  • Rpfleger 2002, 424
  • JR 2003, 111
  • NZG 2002, 565
  • WuM 2002, 277
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Dieses Stimmrecht kann weder allgemein ausgeschlossen (Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119) noch abgespalten werden.

    Dem Anliegen, das Stimmrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an formale Kriterien zu binden (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 119 f), wird Rechnung getragen, indem Zweifel über den Umfang der Beteiligung des Nießbrauchers in das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem beschwerten Wohnungseigentümer verwiesen werden.

    Der Vorschrift liegt nämlich der Gedanke zugrunde, daß bei mitberechtigten Eigentümern an einem Wohnungseigentum eine übereinstimmende Interessenlage besteht und deshalb eine einheitliche Stimmausübung sachgerecht ist (vgl. Senat, BGHZ 106, 113, 120).

    Jedenfalls sind die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil das mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG verbietet (Senat, BGHZ 99, 90, 94; 106, 113, 119).

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin vom 1. April 1987 (OLGZ 1987, 417) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, 267) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 19. Juni 2001 (NZM 2001, 1086 = ZMR 2001, 1004 = ZWE 2001, 560 = RNotZ 2001, 450 = OLGR Hamm 2001, 375 = DWE 2001, 154) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertreten das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW-RR 1988, 267) in auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen die Auffassung, in Fällen der Verwaltung, des Gebrauchs sowie der Nutzung des belasteten Wohnungseigentums - und damit auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans - stehe allein dem Nießbraucher am Wohnungseigentum das Stimmrecht zu.

    aa) Nach Ansicht des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg steht dem Nießbraucher am Wohnungseigentum im Hinblick auf § 1066 BGB das alleinige Stimmrecht in den Angelegenheiten zu, die sich auf den Gebrauch, die Nutzung und die Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums (§§ 15, 16, 21 WEG) beziehen (KG, OLGZ 1987, 417; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 267), während es im übrigen beim Stimmrecht des Wohnungseigentümers verbleibt.

    Ist der Nießbraucher - ggf. auch nur teilweise oder gemeinsam mit dem Eigentümer - stimmberechtigt, müßte der Verwalter stets sowohl ihn als auch den beschwerten Eigentümer zu den Wohnungseigentümerversammlungen laden (vgl. KG, OLGZ 1987, 417, 423).

  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin vom 1. April 1987 (OLGZ 1987, 417) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, 267) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 19. Juni 2001 (NZM 2001, 1086 = ZMR 2001, 1004 = ZWE 2001, 560 = RNotZ 2001, 450 = OLGR Hamm 2001, 375 = DWE 2001, 154) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertreten das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW-RR 1988, 267) in auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen die Auffassung, in Fällen der Verwaltung, des Gebrauchs sowie der Nutzung des belasteten Wohnungseigentums - und damit auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans - stehe allein dem Nießbraucher am Wohnungseigentum das Stimmrecht zu.

    aa) Nach Ansicht des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg steht dem Nießbraucher am Wohnungseigentum im Hinblick auf § 1066 BGB das alleinige Stimmrecht in den Angelegenheiten zu, die sich auf den Gebrauch, die Nutzung und die Verwaltung des nießbrauchsbelasteten Eigentums (§§ 15, 16, 21 WEG) beziehen (KG, OLGZ 1987, 417; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 267), während es im übrigen beim Stimmrecht des Wohnungseigentümers verbleibt.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Dieses Stimmrecht kann weder allgemein ausgeschlossen (Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119) noch abgespalten werden.

    Jedenfalls sind die Grundsätze dieser Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil das mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums einen allgemeinen Ausschluß des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG verbietet (Senat, BGHZ 99, 90, 94; 106, 113, 119).

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zum schlichten Bruchteilseigentum, bei dem jede Regelung der Nutzungsart der Disposition der Eigentümermehrheit nach § 745 Abs. 1 BGB unterliegt (BGH, Urt. v. 14. November 1994, II ZR 209/93, NJW-RR 1995, 267), mithin auch die Entscheidung über eine Vermietung und Verpachtung (vgl. BGHZ 56, 47, 50).
  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 209/93

    Verlangen Aufhebung der Gemeinschaft wegen eines Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zum schlichten Bruchteilseigentum, bei dem jede Regelung der Nutzungsart der Disposition der Eigentümermehrheit nach § 745 Abs. 1 BGB unterliegt (BGH, Urt. v. 14. November 1994, II ZR 209/93, NJW-RR 1995, 267), mithin auch die Entscheidung über eine Vermietung und Verpachtung (vgl. BGHZ 56, 47, 50).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Letzteres steht, ungeachtet der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums, jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht im Vordergrund (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60).
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Letzteres steht, ungeachtet der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums, jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht im Vordergrund (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, daß der angefochtene Beschluß auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefaßt worden wäre (BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 150; noch weitergehend Weitnauer/Lüke, aaO, § 24 Rdn. 7, die eine Ungültigerklärung bei Verletzung der gesetzlicher Fristverstoß generell verneinen).
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, daß der angefochtene Beschluß auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefaßt worden wäre (BayObLG, NZM 1999, 130; KG, NJWE-Mietrecht 1997, 134; ZMR 1999, 426, 428; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 150; noch weitergehend Weitnauer/Lüke, aaO, § 24 Rdn. 7, die eine Ungültigerklärung bei Verletzung der gesetzlicher Fristverstoß generell verneinen).
  • BGH, 27.09.1978 - V ZR 128/76

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines echten Vertrages zugunsten Dritter -

  • BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74

    Ausübung eines Stimmrechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unstimmigkeiten

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82

    Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer

  • BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69

    Nießbrauch an einem Kommanditanteil

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01

    Kein Stimmrecht des Nießbrauchers

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

  • LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93

    Ladungsmängel bei der Einberufung einer Wohnungseigentumversammlung; Stimmrecht

  • LG Ingolstadt, 13.11.1995 - 1 T 1280/95

    Stellung des Nießbrauchers in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten ist, darf es nur ausnahmsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1998, 289, 291; KG OLGZ 1988, 432 f; Weitnauer, WE 1988, 3; Seuß, WE 1991, 276; vgl. auch Senat, BGHZ 99, 90, 94 f; 106, 113, 119; Beschl. v. 7. März 2002, V ZB 24/01, NJW 2002, 1647, 1649, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2013 - 11 S 16/13

    Wohnungseigentum: Anberaumung einer Eigentümerversammlung innerhalb der

    Vielmehr kann ein völliges Ausbleiben der Rüge materieller Fehler in der Zusammenschau mit anderen Aspekten lediglich ein Indiz dafür sein, dass ein formeller Fehler sich nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01 -, BGHZ 150, 109; LG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 29 S 121/11 - ZMR 2012, 727).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Folgerichtig steht dem Nießbraucher weder ein Stimmrecht in der Versammlung der Wohnungseigentümer noch die Befugnis zur Anfechtung gefasster Beschlüsse zu (BayObLG, ZMR 1998, 708, 710; OLG Düsseldorf, WuM 2005, 668 f.; LG Hamburg, ZMR 2013, 836 mwN); auch § 43 Nr. 4 WEG ist nicht einschlägig (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 114 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2951
OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02 (https://dejure.org/2002,2951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2002 - 3 Wx 13/02 (https://dejure.org/2002,2951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 (https://dejure.org/2002,2951)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems; Bauliche Veränderung ; Modernisierende Instandsetzung einer Fassade; Ordnungsgemäße Verwaltung; Ermessensspielraum

  • Wolters Kluwer

    Wärmedämmverbundsystem; Sanierung; Fassade; Risse; Instandsetzung; Neuverputz; Baumaßnahmen; Aufbringung einer Vorsatzschale aus Sparverblendern

  • Judicialis

    WärmeschutzVO § 8; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG im Gegensatz zum Mehrheitsbeschluss bei Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3 § 22 Abs. 1 S. 1
    Wohnungseigentum: Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems als modernisierende Instandsetzung- Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen Erfolg versprechenden Maßnahmen

  • ibr-online

    Wärmedämmung: Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 27a II 134/00
  • LG Düsseldorf - 19 T 322/01
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 704 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 110
  • ZMR 2002, 854
  • BauR 2002, 1900 (Ls.)
  • WuM 2002, 277
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist, dabei eine Kosten-Nutzen-Analyse (BayObLG ZMR 2004, 442; KG ZMR 1996, 282; OLG Düsseldorf WuM 2002, 277; offen gelassen von Schleswig-Holsteinisches OLG WuM 2007, 213).

    Auch unter Berücksichtigung der weiteren, bereits dargestellten, Kriterien für die Frage, ob eine modernisierende Instandsetzung vorliegt, und auch unter Berücksichtigung des der Gemeinschaft zuzubilligenden Ermessenspielraums (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 131), ergibt sich keine andere Beurteilung:.

  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    Auch eine über eine bloße Reproduktion hinausgehende Baumaßnahme, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110; BayObLG ZMR 2002, 209, 210; BayObLG, ZMR 1998, 364, 365; OLG Köln, ZMR 1998, 49; KG, NJW-RR 1994, 1358; Bärmann/Pick/Merle, § 21 Rdn 139; Münchener Kommentar-Röll, BGB, Band 6, 3. Auflage, § 22 WEG Rdn 7).

    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen hinzunehmen (vgl. HansOLG ZMR 2002, 962, 963; HansOLG ZMR 2000, 478, 479; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 94).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02

    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Voraussetzung bleibt jedoch stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich macht (Gottschalg a.a.O. Seite 732 und 733; hinsichtlich einer Fassadenrenovierung: HansOLG WuM 1999, 55; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067, 1068; NZM 2002, 704; NZM 2003, 28; BayOblG …
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    Insbesondere kann die Gefahr erheblicher Bauschäden den Einwand von Treu und Glauben begründen (BayObLG ZMR 2002, 854 f.: Enfernung eines Stützpfeilers).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen grundsätzlich hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110, jeweils m.w.N.).

    Die Wohnungseigentümer können sich für das ihnen am meisten zusagende Angebot entscheiden, sofern dies nicht nach Preis und Qualität der Ausführung sowie der Wirtschaftlichkeit negativ aus dem Rahmen fällt (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110).

  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Dies wird z. B. bei der Gefahr erheblicher Bauschäden angenommen (BayObLG, ZMR 2002, 854: Entfernung eines Stützpfeilers) bzw. wenn der Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands nur durch tiefgreifende Eingriffe in das Bauwerk verwirklicht werden kann (BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333: Versetzung von tragenden Wänden).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2003 - 3 Wx 397/02

    Keine modernisierende Instandsetzung bei Abkoppelung einer Wohnung von der

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinaus gehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat NZM 2000, 1067; NZM 2002, 704; BayObLG NZM 1998, 338; OLG Köln, ZMR 1998, 49).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 40/02

    Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystem

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