Rechtsprechung
| LG München I, 03.07.1991 - 14 S 142/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 564b Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 907
- WuM 1992, 16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 14.10.2015 - 7 U 995/15
Ausschluss aus einer Wohnungsgenossenschaft
Soweit die nicht genutzte Wohnung für andere Genossen benötigt wird, kann dies ein berechtigtes Interesse zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses darstellen (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW-RR 1991, 1226; LG München I, NJW-RR 1992, 907), wobei dann natürlich die berechtigten Interessen des Klägers in die Abwägung einzustellen wären. - LG Freiburg, 01.07.2021 - 3 S 89/20
Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnis über eine Genossenschaftswohnung wegen …
Wird zugunsten öffentlicher Interessen gekündigt, so muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, auf Grund welcher Umstände der Vermieter zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen befugt ist (…Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 573 Rn. 186 m.w.N., Rn. 226; LG München I, Urteil vom 03. Juli 1991 - 14 S 142/91 -).Dieses sich aus dem Genossenschaftszweck der Klägerin ergebende berechtigte Interesse ist im Rahmen der Interessenabwägung des § 573 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 10.09.2003 - VIII ZR 22/03; OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 23.12.1983 - 9 ReMiet 4/83 - '= NJW 1984, 2584; OLG Stuttgart Rechtsentscheid vom 11.6.1991 - REMiet 1/91 - = NJW-RR 1991, 1226; LG Heidelberg Urteil vom 25.11.2013 - 5 S 33/13 - = DWW 2014, 63 ; LG München I LG München I, Urteil vom 03. Juli 1991 - 14 S 142/91 - = WuM 1992, 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23. Juni 1992 - 13 S 9409/91 - = WuM 1993, 280; LG Köln Urteil vom 14.03.1991 - 1 S 434/90 - AG Dresden Urteil v. 14.01.1994 - 9 C 3450/93 - = ZMR 1994, 518;… Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 573 Rn. 186).
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Räumungsverfügung; Nachträgliches Entfallen des Eigenbedarfes, wenn eine andere Wohnung in dem Haus frei geworden ist; Voraussetzung für das Vorliegen einer erheblichen Überbelegung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königswinter, 14.12.1990 - 9 C 299/90
- LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91
Papierfundstellen
- WuM 1992, 16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
Auszug aus LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91
Zudem ist ein Vermieter in seiner Entscheidung auch grundsätzlich frei, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1990, 309 [BVerfG 03.10.1989 - 1 BvR 558/89] ).
- LG Bamberg, 21.05.2021 - 3 S 9/19
Eigenbedarfskündigung - Darlegungslast für das Vorliegen eine Härtegrundes
Dabei muss der Mieter substantiiert vortragen, was er getan hat, um eine Ersatzwohnung zu erhalten, wobei insoweit die Angabe konkreter nachprüfbarer Tatsachen erforderlich ist und allgemein gehaltene Hinweise auf nicht näher bezeichnete Aktivitäten nicht ausreichen (…Blank in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 574 Rn. 37; OLG Köln, Urteil vom 10.03.2003, 16 U 72/02; LG Bonn, Urteil vom 17.06.1991, 6 S 27/91).
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 18.03.1991 - 6 S 384/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entwicklung der Familiengröße der Mieter als nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu beachtender Kündigungsgrund für ein befristetes Mietverhältnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 30.10.1990 - 6 C 386/90
- LG Bonn, 18.03.1991 - 6 S 384/90
Papierfundstellen
- WuM 1992, 16
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