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Weitere Entscheidung unten: LG Ellwangen/Jagst, 22.01.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2961
BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a, § 568 Abs. 2 Satz 1
    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Wohnungseigentumssachen können selbstständige Beweisverfahren durchgeführt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 528
  • MDR 1996, 144
  • WuM 1997, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95
    Zur Anwendung zu bringen sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO (BayObLGZ 1991, 414, 416 f.; BayObLG WuM 1993, 768; 1995, 67).
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95
    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 bis 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen um echte Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. BayObLGZ 1976, 211, 213 m.w.N.; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. vor § 43 Rn.92 f.;… MünchKomm/Schreiber ZPO § 485 Rn. 3;… Palandt/Bassenge BGB 54.Aufl. § 43 WEG Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen …

    Überwiegend wird jedoch für die echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Wohnungseigentumssachen die entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. ZPO bejaht, weil das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch ein vorgeschaltetes Beweis verfahren nicht beeinträchtigt, vielmehr ebenso wie das Verfahren nach der Zivilprozeßordnung beschleunigt wird, wenn die Beteiligten über Tatsachen streiten (BayObLGZ 1976, 211/213; BayObLG MDR 1996, 144 = NJW-RR 1996, 528 = WE 1996, 397;… Keidel/Amelung FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 56, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 1, je zu § 15 FGG; MünchKomm.

    Für die Anfechtbarkeit der in entsprechender Anwendung des § 490 ZPO ergehenden Entscheidung finden auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO entsprechende Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 ff.; BayObLG MDR 1996, 144 = aaO;… Merle in Bärmann/Pick/Merle aaO § 44 Rn. 130).

  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 186/01

    Selbständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen - Unanfechtbarer …

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 19.11.1998 - 2 Wx 110/98

    Möglichkeit der Durchführung selbständiger Beweisverfahren in …

    Anzuwenden sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO, obwohl sich die Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen im übrigen nach dem FGG richten (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 18/01

    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 bis 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.01.1998 - 2 Wx 98/97

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde für das selbständige …

    Anzuwenden sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO, obwohl sich die Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen im übrigen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit richten (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 22.01.1997 - 1 T 149/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25839
LG Ellwangen/Jagst, 22.01.1997 - 1 T 149/96 (https://dejure.org/1997,25839)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 22.01.1997 - 1 T 149/96 (https://dejure.org/1997,25839)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 1 T 149/96 (https://dejure.org/1997,25839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 485, 487; WEG §§ 13, 14, 15
    Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse; Sanierungsmaßnahme; Mangelbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 299
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