Rechtsprechung
| KG, 18.11.2004 - 8 U 125/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 543, 573
Kündigung nicht bei kaum meßbarem "Stromdiebstahl" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose Kündigung wegen Stromentnahme, unerlaubter Katzenhaltung und Abstellens von Schuhen vor die Wohnungstür
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme nötig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Kündigung bei vielen geringen Verstößen!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Auch eine Vielzahl von geringen Mietverstößen rechtfertigen keine Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abmahnung bei unbefugter Stromentnahme; Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnis; Aneignen eines zusätzlichen Kellerverschlags als Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 14.01.2004 - 6 C 52/02
- KG, 18.11.2004 - 8 U 125/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 254
- WuM 2004, 721
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01
Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen
Auszug aus KG, 18.11.2004 - 8 U 125/04
Ein Anspruch gemäß § 812 BGB scheitert daran, dass der darlegungs- und beweispflichtige Kläger (BGH, NJW 2003, 1039) nicht ausreichend substantiiert dargelegt hat, dass der Beklagte zu 1) den herausverlangten Kellerraum rechtsgrundlos erlangt hat. - BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen …
- BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96
Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den …
- LG Köln, 17.03.1994 - 1 S 251/93
Auszug aus KG, 18.11.2004 - 8 U 125/04
Das Landgericht Köln (NJW-RR 1994, 909) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Mieter mit dem gestohlenen Strom Kühlschrank und Telefon betrieben hat.
- BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
Tierhaltung in Mietwohnung
Nach einer Meinung ist das zu bejahen (vgl. KG, WuM 2004, 721, 722 (Katzenhaltung); LG Hildesheim, WuM 1989, 9;… Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 535 Rdnr. 251;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, Rdnr. 498 ff.; Dillenburger/Pauly, ZMR 1994, 249, 251; Dallemand/Balsam, ZMR 1997, 621, 623;… differenzierend: Kinne, aaO, Rdnr. 37b, c). - LG Berlin, 21.10.2014 - 67 S 304/14
Stromdiebstahl durch Mieter als Kündigungsgrund?
Es trifft zu, dass die Parteien in dem Verfahren 67 S 596/12 den Beschluss des Kammergerichts vom 18. November 2004 - 8 U 125/04 - problematisiert haben.Das Kammergericht führt aus (NZM 2005, 254):.
- KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung
Die Rechte der Klägerin als Vermieterin wurden durch die lediglich viermalige, um einige Tage verzögerte Mietzahlung nicht erheblich beeinträchtigt, worauf es für die Annahme eines berechtigten Interesses i.S. von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB jedoch ankommt (s. Senat WuM 2004, 721 - juris Tz 11 betr. geringfügige unbefugte Stromentnahme;… Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 573 Rn 13).
- AG Leverkusen, 17.05.2024 - 22 C 157/23
Autoladen über den Hausstrom: Kündigungsgrund?
Die Kündigung ist unwirksam, wenn weder die Menge des unberechtigt entnommenen Strom noch die Dauer der Pflichtverletzung dargelegt wird (Anschluss KG Berlin, 18. November 2004, 8 U 125/04).Rn. 40 Verneint wegen Geringfügigkeit hat dies das LG Berlin in einem Fall auf Grund des Umstands, dass die Mieter nur etwa 1 bis 2 mal im Monat den Keller aufsuchten und Licht einschalteten Kosten in einem fast nicht zu berechnenden Umfang (KG Berlin, Urteil vom 18. November 2004 - 8 U 125/04 -, Rn. 10, juris; LG Berlin…, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 67 S 304/14 -, Rn. 3, juris).
Eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB wegen unbefugter Stromentnahme im Keller ist jedenfalls dann erforderlich, wenn der behauptete Stromverbrauch durch den Mieter so gut wie nicht messbar ist (KG Berlin, Urteil vom 18. November 2004 - 8 U 125/04 -, juris) oder im konkreten Fall nicht nachgewiesen wurde (LG Frankfurt…, Urteil vom 1. Juni 2017 - 2-11 S 326/16 -, Rn. 35, juris).
- LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14
Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!
Denn dem Vermieter ist die Vertragsfortsetzung selbst im Falle strafbaren Verhaltens des Mieters dann zuzumuten, wenn ihm durch das strafbare Handeln kein oder nur ein unerheblicher Nachteil erwachsen ist (KG, Urt. v. 18. November 2004 - 8 U 125/04, NZM 2005, 254;… Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 543 Rz. 199). - OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 13 U 136/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Kautionszahlung in Höhe von 6 …
Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters rechtfertigt dagegen auch eine ordentliche Kündigung nicht (KG WuM 2004, 721;… Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573 RN 13). - AG Köln, 25.10.2012 - 222 C 205/12
Einordnung von Katzenhaltung als vertragsgemäßen Gebrauch bei einem …
Nach einer Meinung ist das zu bejahen (vgl. KG, WuM 2004, 721, 722 (Katzenhaltung); LG Hildesheim, WuM 1989, 9;… Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 535 Rdnr. 251;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., Rdnr. 498 ff.; Dillenburger/Pauly, ZMR 1994, 249, 251; Dallemand/ Balsam, ZMR 1997, 621, 623;… differenzierend: Kinne, a.a.O., Rdnr. 37b, c). - LG Frankfurt/Main, 01.06.2017 - 11 S 326/16
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzug
Angesichts der kurzen Dauer der Entnahme, kann davon ausgegangen werden, dass den Klägern beziehungsweise der Hausgemeinschaft lediglich ein unerheblicher Nachteil erwachsen ist, der eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigt (vgl. KG, NZM 2005, 254 [KG Berlin 18.11.2004 - 8 U 125/04] ;… Schmidt-Futterer/Blank BGB § 543 Rn. 199). - AG München, 16.03.2018 - 424 C 13271/17
Treppendiebstahl
Entscheidend sind hier sowohl die Schwere der Vertragsverletzung als auch deren Folgen für den betroffenen Vertragsteil (…Staudinger-BGB/Emmerich, Neubearbeitung 2018, § 543 Rn. 81; KG, Urteil vom 18.11.2004 - 8 U 125/04 = NZM 2005, 254), die wie bereits ausgeführt beide erheblich sind. - AG Schwandorf, 08.08.2022 - 2 C 216/22
Rechtzeitige Schonfristzahlung führt auch zur Unwirksamkeit einer ordentlichen …
Eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist nicht gerechtfertigt, wenn die Rechte des Vermieters hierdurch nur unerheblich beeinträchtigt werden (KG WuM 2004, 721). - AG Frankfurt/Main, 09.11.2016 - 33 C 1821/16
Kündigung des Vermieters als strafbare Handlung
- AG Köln, 27.01.2016 - 222 C 359/15
Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz i.R.e. fristlosen …
- AG Schwandorf, 08.08.2022 - 2 C 216/2
Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung eines Wohnraummietvertrages
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