Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 1
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Erstmalige Herstellung eines Gartens ist ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 WEG, spätere Umgestaltung ist bauliche Veränderung, § 22 WEG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung von Bäumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer baulichen Veränderung eines Grundstücks im Sinne des § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei einer Beseitigung von Fichten; Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung eines Gartens; Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fällen von Bäumen: Wann liegt eine bauliche Veränderung vor? (IMR 2007, 1132)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg - 68 II 39/06
- LG Itzehoe, 03.01.2007 - 1 T 137/06
- OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Papierfundstellen
- WM 2007, 587
- WuM 2007, 587
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Dabei wird als bauliche Veränderung jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des Gemeinschaftseigentums bewertet, es muss sich hierbei nicht um Gebäudeteile handeln, auch die nachträgliche Veränderung unbebauter Grundstücksteile kann hierunter fallen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).Die Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung des Gartens richtet sich dann nach § 22 Abs. 1 WEG, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 218; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat unter Beachtung dieser Grundsätze die radikale Beseitigung einer vorhandenen Bepflanzung mit hoch gewachsenen Fichten (7 Stück, 18 Jahre alt, 6 - 7 m hoch), die den rückwärtigen Teil einer Wohnanlage einschließlich des gesamten Gartengeländes in seinem optischen Eindruck bestimmten und den Eindruck einer im Grünen liegenden Wohnanlage mitprägten, verbunden mit der Neuanlage einer nach Charakter und Erscheinungsbild und Funktion völlig andersartigen Gartenanlage als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG gewertet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum - oder mehrere Bäume - aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).Dabei haben die Tatgerichte grundsätzlich eine Inaugenscheinnahme des betreffenden Grundstücks durchzuführen, auf eine solche kann nur verzichtet werden, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen oder ähnliches das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt wird (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Wird eine bauliche Veränderung - entgegen §§ 22 Abs. 1, 14 WEG mehrheitlich beschlossen, so ist ein solcher Beschluss nicht nichtig, sondern nur ungültig, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (…Bermann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 246;… Palandt, BGB, 66. Aufl., § 22 WEG Rn. 14; BGH NJW 2000, 3500). - BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil; …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke). - OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung
Auszug aus OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke).
- BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113). - LG Berlin, 02.02.2016 - 53 S 69/15
Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?
Gemäß der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar auch bei der ersatzlosen Fällung eines Baumes eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nur dann anzunehmen, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat (OLG Köln NJW-RR 1999, 1027, 1028; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528; OLG Schleswig WuM 2007, 587-589;… Niedenführ u.a., WEG, 11. Aufl., § 22 Rdn. 29). - AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg, Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold, Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg, Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal, Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster, Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold, Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine "Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages (BGH, Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG, Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
In diesen Fällen richtet liegt eine bauliche Veränderung i.S.v.§ 22 WEG vor (OLG Schleswig WuM 2007, 587; OLG Hamm ZMR 1996, 218; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167). - AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 5/08
Nutzung eines Trockenraumes für andere Zwecke?
Eine solche Maßnahme geht wohl über die reine Gartenpflege hinaus (Schleswig-Holsteinisches OLG, WuM 2007, 587, Bärmann/Pick/Merle, § 22, 57). - AG Saarbrücken, 03.03.2011 - 121 C 413/09 Nachdem die Vorarbeiten durch Einbringen der Pflanzringe vorgenommen worden ist, handelt es sich bei der Bepflanzung dieser Pflanzringe lediglich noch um eine Maßnahme üblicher Gartenpflege (allgemein hierzu: OLG Schleswig, WuM 2007, 587;… Merle in: Bärmann aaO § 22 RN 58).
- AG Pinneberg, 21.06.2016 - 60 C 2/16
WEG-Anlage: Beseitigungsanspruch bzgl. eines Apfelbaums
Dies gilt auch für vorgenommenen Neuanpflanzungen, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3.5.2007, 2 W 25/07, WuM 2007, 587 ff.
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