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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-24 U 117/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4967
OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-24 U 117/07 (https://dejure.org/2007,4967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2007 - I-24 U 117/07 (https://dejure.org/2007,4967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2007 - I-24 U 117/07 (https://dejure.org/2007,4967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 23 Nr. 2a; ZPO § 29a
    Zuständiges Gericht für Klage auf Nutzungsentschädigung und Räumung bei behauptetem wohnraummietrechtlichen Vertragsverhältnis mit früherem Grundstückseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufen auf mündl. Mietvertrag bei Räumungsklage: Zuständigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts (AG) für Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis; Vorliegen einer Wohnraummietstreitigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließliche Zuständigkeit des Amtgerichts bei behauptetem Wohnraummietverhältnis! (IMR 2008, 220)

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 3 O 460/06
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-24 U 117/07

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 479
  • ZMR 2008, 127
  • WuM 2007, 712
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 24 U 117/07
    Die vorgeschriebene sachliche Zuständigkeit in Wohnraummietsachen (§ 23 Nr. 2a GVG) beruht auf dem Gedanken eines zweistufigen ortsnahen Instanzenzuges, wie er regelmäßig nur durch die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Eingangs- und des Landgerichts als Rechtsmittelinstanz gewährleistet erscheint (vgl. Senat MDR 2006, 327 = ZMR 2006, 274 m.w.N.) und korrespondiert mit der örtlichen Zuständigkeitsnorm (§ 29a Abs. 1 ZPO), die dafür sorgt, dass derartige Streitigkeiten von den genannten Gerichten der belegenen Mietsache entschieden werden.
  • OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23

    Anspruch des Vermieters gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe von zwei …

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts werde deshalb auch dann begründet, wenn der beklagte Mieter das Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses einwende, selbst wenn ein solches vom klagenden Vermieter bestritten werde (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 08.11.2007 - 24 U 117/07; LG Berlin Beschl. v. 13.2.2020 - 67 O 78/19, BeckRS 2020, 1676, beck-online).

    Ob für die Zuständigkeit ein Wohnraum- oder ein Geschäftsraummietverhältnis zugrundezulegen ist, ist allerdings allein nach dem Antrag und dem schlüssigen Sachvortrag des Klägers - nicht hingegen nach dessen bloßer Rechtsauffassung - zu entscheiden, da sich hiernach der Streitgegenstand bestimmt (KG NZM 2008, 837; OLG Düsseldorf NZM 2007, 799; OLG Karlsruhe BeckRS 2006, 0032; OLG München MDR 1077, 497; 1979, 939; LG Köln BeckRS 204630;… Bub/Treier, Hdb d Gesch.- u Wohnraummiete, 4. Aufl. IX Rz. 13;… Zöller/Lückemann, ZPO, 34. Aufl § § 23 GVG Rn. 8; aA OLG Düsseldorf NZM 2008, 479).

    Der Senat teilt nicht die abweichende Auffassung des OLG Düsseldorf vom 8.11.2007 - 24 U 117/07 (NZM 2008, 479), wonach eine Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2a GVG schon dadurch begründet werde, dass sich der Beklagte in schlüssiger Weise mit Gegenrechten aus einem wohnraummietrechtlichen Vertragsverhältnis verteidigt.

  • OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14

    Voraussetzungen der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte …

    Rn. 25 b) Soweit es sich nach der Gegenauffassung auch dann um eine Wohnraummietstreitigkeit handeln soll, wenn sich die beklagte Partei gegenüber dem geltend gemachten, nicht auf wohnraummietrechtliche Rechtsgrundlagen gestützten Anspruch in jedenfalls schlüssiger Weise mit Gegenrechten aus einem wohnraummietrechtlichen Vertragsverhältnis verteidigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2007 - 24 U 117/07, zitiert juris Rn. 4;… MünchKomm-ZPO/Patzina, 4. Aufl., § 29 Rn. 24;… Hk-ZPO/Bendtsen, 5. Aufl., § 29a Rn. 5), vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
  • LG Berlin, 15.10.2015 - 67 S 187/15

    Gewerberaummietvertrag: Konkludente Vereinbarung der Anwendung der gesetzlichen …

    Rn. 14 Zwar findet § 23 Nr. 2a GVG bei Streitigkeiten über den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses nach einer - nicht unbestrittenen - Auffassung zumindest auch dann Anwendung, wenn sich der Mieter, wie der hiesige Beklagte, gegenüber dem klageweise geltend gemachten, nicht auf wohnraummietrechtliche Rechtsgrundlagen gestützten Anspruch mit Gegenrechten aus einem seiner Auffassung nach bestehenden wohnraummietrechtlichen Vertragsverhältnis verteidigt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. November 2007 - I-24 U 117/07, ZMR 2008, 127 Tz. 4 m.w.N.;… a.A. OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015 - 1 U 16/14, BeckRS 2015, 14328 Tz. 17); insoweit ist zu erwägen, ob eine darüber hinausgehende analoge Anwendung von § 23 Nr. 2a GVG zumindest auch für die Fälle geboten ist, in denen die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des Wohnraummietrechts vereinbart haben.
  • OLG Brandenburg, 14.08.2023 - 1 AR 20/23

    Herausgabe eines Hausgrundstücks Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streit …

    Das gilt umso mehr, als die Sichtweise des Landgerichts Frankfurt (Oder) im Ergebnis auch in - wenn auch vereinzelten - Teilen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2007, 24 U 117/07, zitiert nach juris; zu § 29a ZPO: OLG Bremen, Beschluss vom 10.7.1990, 6 W 23/90, zitiert nach juris) vertreten wird.
  • BayObLG, 30.04.2026 - 102 AR 36/26

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Zugrundelegung einer …

    Mit Blick auf § 23 Nr. 2 Buchst. a) GVG wird nämlich ebenso wie mit Blick auf die eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit begründende Vorschrift des § 29a Abs. 1 ZPO sowohl in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 8. November 2007, 24 U 117/07, NZM 2008, 479 [juris Rn. 4 m. w. N., allerdings mit fehlerhafter Berufung auf OLG Celle, NJW 1954, 1370]; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Juli 1990, 6 W 23/90, WuM 1990, 526 [juris Rn. 2]; OLG Hamburg, Urt. v. 30. Mai 1990, 4 U 196/89, …
  • LG Itzehoe, 31.05.2022 - 7 O 15/22
    In die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt danach zwar auch eine Streitigkeit über Wohnraum, bei der der Kläger den Herausgabeanspruch nicht auf mietrechtliche Grundlagen stützt, der Beklagte aber einen (mündlich geschlossenen) Mietvertrag einwendet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 2007 - I-24 U 117/07).
  • BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24

    Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …

    Nur dann, wenn sich das - gerichtsstandsbegründende - Bestehen eines Streits zwischen den Parteien über das Vorliegen bzw. die Wirksamkeit eines Mietverhältnisses erst aus den Einwendungen des Beklagten ergibt, kann ausnahmsweise auch das Beklagtenvorbringen in Betracht kommen (zu solchen Fallkonstellationen: Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 31. Januar 2023, 1 AR 4/23, juris Rn. 18;… OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015, I-1 U16/14, juris Rn. 21 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2007, I-24 U 117/07, NZM 2008, 479 [juris Rn. 4]; OLG Bremen…, Beschluss vom 10. Juli 1990, 6 W 23/90, juris Rn. 2;… vgl. Toussaint in BeckOK ZPO, § 29a Rn. 20; die Maßgeblichkeit des Beklagtenvorbringens auch in einer solchen Konstellation verneinend: KG…, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 7]).
  • KG, 23.07.2018 - 2 AR 33/18

    Zuerst ergangener Verweisungsbeschluss ist bindend!

    Zwar ist aus Gründen des Mieterschutzes nach der mittlerweile wohl herrschenden Meinung eine amtsgerichtliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2a GVG darüber hinaus auch dann zu bejahen, wenn der Beklagte sich in schlüssiger Weise mit Gegenrechten aus einem Wohnraummietverhältnis verteidigt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2009 — 6 W 44/09 —, MDR 2009, 1310; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 2007 — 24 U 117/07 —, NZM 2008, 479;… Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 23 Rn. 17;… Monschau in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, Rn. M 42a).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6032
BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,6032)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - VII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,6032)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07 (https://dejure.org/2007,6032)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 180 Satz 1; ; ZPO § 189

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung eines Urteils durch Einlegen in den Briefkasten der Wohnung des Zustellungesmpfängers; Feststellung des Lebensmittelpunktes eines Zustellungsempfängers durch Beweisantritt der Parteien in einem Berufungsverfahren; Entscheidung über einen Antrag auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 180, 189, 574
    Zustellung in Wohnung, die der Zustellungsempfänger tatsächlich innehat; Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 517 § 233 § 85 Abs. 2 § 180 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Umzug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 140
  • WuM 2007, 712
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Dabei ist das Gericht nicht von einem Beweisantritt der Parteien abhängig und nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457).

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den Verfahrensstand vor Versäumung der Berufungsfrist ist bei verständiger Würdigung nur für den Fall gestellt, dass der Beklagte die Berufungsfrist versäumt haben sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457, 1458).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten …

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Über den Wiedereinsetzungsantrag ist daher erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Beklagte die Frist zur Einlegung der Berufung gewahrt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Dieses wird von Amts wegen zu prüfen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814), ob der Beklagte am 5. Dezember 2006 noch die Wohnung in W. innehatte und gegebenenfalls auch wann ihm das Urteil des Amtsgerichts tatsächlich zugegangen ist (vgl. § 189 ZPO).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    b) Der Senat, der die Zulässigkeit der Berufung selbst von Amts wegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339), sieht hier davon ab, zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Zustellungswirkungen eingetreten sind.
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
    Jedenfalls hätte er dafür Sorge tragen müssen, dass er die Ausführung seiner Anweisung anhand eines schriftlichen Erledigungsvermerkes hätte kontrollieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07, Tz. 7, bei juris veröffentlicht).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist konnte von Anfang an bei verständiger Würdigung nur so verstanden werden, dass darüber erst und nur dann zu entscheiden ist, wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Beklagte die Einspruchsfrist gewahrt hat (BGH, Beschl. v. 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460;… v. 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457, 1458 Rn. 12; v. 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, WuM 2007, 712 Rn. 9).

    Dies hatten das Landgericht und das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 8).

  • OLG Schleswig, 15.02.2018 - 5 U 116/17

    Erfordernis einer plausiblen und schlüssigen Darstellung zur Entkräftung einer …

    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist nach § 341 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu klären (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 7; vgl. auch: BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8 jeweils zu § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs gilt, wie bei einem Rechtsmittel, der so genannte Freibeweis (BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 8).

    Danach ist das Gericht weder von einem Beweisantritt der Parteien abhängig noch auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkt (BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 8; vgl. auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, juris 18).

  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21

    WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

    Voraussetzung für eine Zustellung nach § 180 ZPO ist aber, dass dort die Wohnung tatsächlich besteht und der Adressat dort seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZB 31/07, BeckRS 2007, 17571 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 Ws 523/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …

    Die am 19.04.2017 vorgenommene Zustellung nach § 180 Abs. 1 S. 2 ZPO war unwirksam, weil Voraussetzung für eine wirksame Ersatzzustellung ist, dass die Wohnung tatsächlich besteht und nicht aufgegeben worden ist (BGH WuM 2007, 712).

    Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 Satz 1 S. 2 ZPO setzt voraus, dass der Zustellempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH WuM 2007, 712).

  • OLG Brandenburg, 16.01.2019 - 7 U 104/16

    Anforderungen an die Substantiierung einer Schadensersatzklage einer GmbH gegen …

    Rn. 48 Für den Begriff der "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften der ZPO kommt es grundsätzlich auf das tatsächliche Wohnen, nämlich darauf an, ob der Zustellungsempfänger - wenn auch nur vorübergehend - in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09, NJW-RR 2010, 421; BGH, Urteil v. 14.09.2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415; Beschluss v. 11.10.2007 - VII ZB 31/07, WuM 2007, 712).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …

    Wohnung sind die Räume, in denen der Adressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich lebt und insbesondere schläft, die damit einen räumlichen Mittelpunkt seines Lebens darstellen und die er regelmäßig aufsucht, auch wenn dieser Aufenthalt nur ein vorübergehender ist (vgl. BGH WuM 2007, 712; NJW-RR 1997, 1161; NJW-RR 1994, 564; NJW 1992, 1963; NJW 1988, 713; NJW 1985, 2197; NJW 1978, 1858; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1220;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 180 Rdnr. 4).
  • VG Hamburg, 06.01.2011 - 15 K 1352/10

    Beschränkter Anspruch auf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines …

    Insoweit ist davon auszugehen, dass der Kl. tatsächlich bei seiner Ehefrau wohnt, d.h. dort seinen derzeitigen Lebensmittelpunkt hat, auch wenn er dort nicht (mehr) gemeldet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZB 31/07, Juris, Rdnr. 71).

    Hierzu gehört auch, dass das Gericht von Amts wegen den tatsächlichen Wohnort des zu benachrichtigenden Kl. ermittelt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZB 31/07, Juris, Rdnr. 7).

  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15

    Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten …

    Es ist Sache des Gerichts, sich gegebenenfalls im Wege des Freibeweises darüber Gewissheit zu verschaffen, ob und wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist (vgl. BGH DGVZ 2008, 83; NJW 2000, 814).
  • AG Sigmaringen, 26.08.2025 - 2 F 139/25

    Aufrechnung mit Gegenforderungen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage

    Dass die Wohnung, in deren Briefkasten die Vollstreckungsbescheide eingeworfen worden sind bzw. an welche der Antragsteller die Mahn- und Vollstreckungsbescheide zustellen ließ, der Antragsgegnerin gehörte bzw. sie dort ihren Lebensmittelpunkt hatte (BGH BeckRS 2007, 17571), steht nicht fest und wird nicht einmal vom Antragsteller behauptet, auch nicht, dass sie zum Zeitpunkt der Zustellung dort überhaupt wohnte.
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2024 - 2 U 48/24

    Beklagter verzogen: Ersatzzustellung am alten Wohnsitz unwirksam!

    Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten nach den zuvor genannten Vorschriften setzt voraus, dass der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat bzw. bei Einlegen in den Briefkasten zu einem Geschäftsraum diesen tatsächlich als solchen nutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, BeckRS 2007, 17571 Rn. 7; BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, BeckRS 2007, 17571 Rn. 7).
  • VG Berlin, 24.01.2018 - 4 L 518.17

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar; …

  • VG Hamburg, 21.05.2014 - 15 K 3237/10

    Bekanntgabe der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …

  • LG Neuruppin, 31.01.2025 - 1 O 49/22

    Werklohnforderung bei Mängeln: Zahlung teilweise gekürzt

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