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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,368
BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, § 569 Abs. 4; ZPO § 543 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Beschränkung der Revisionszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b BGB, § 569 Abs 4 BGB, § 543 Abs 2 ZPO
    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Beschränkung der Revisionszulassung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revionszulassung auf einen durch Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffes; Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, 569 Abs. 4; ZPO § 543 Abs. 2
    Formelle Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Bezifferung des Mietrückstands; Zusammensetzung des Zahlungsrückstandes; Mietminderung; Gesamtbetrag; Räumungsanspruch; Teilzahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revionszulassung auf einen durch Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffes; Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Begründungspflicht bei Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung bei unberechtigter Mietminderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Mietschulden - Von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht, muss dem Kündigungsschreiben zu entnehmen sein

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    BGH weist übertriebene Anforderungen an eine Kündigungsbegründung wegen Zahlungsverzuges zurück

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zu Begründungsanforderungen bei fristloser Wohnungskündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zu hohe Mietminderung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fristlose Kündigung: Liste mit Mietrückständen genügt

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was Mieter und Vermieter wissen müssen - Tipps zum Mietrecht, Teil 1

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug setzt Begründung voraus

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Kündigungsbegründung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Säumige Mieter

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Wohnung wegen Zahlungsrückständen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kündigungsrecht von Vermietern bei Mietrückstand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Fristlose Kündigung muss begründet werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung // Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs! (IMR 2010, 414)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3015
  • ZIP 2010, 5
  • MDR 2010, 979
  • NZM 2010, 548
  • ZMR 2010, 839
  • WuM 2010, 484
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850) 32 .

    Denn der Mieter ist in einem solchen Fall in aller Regel ohne Weiteres in der Lage, die Berechtigung der Kündigung anhand eines einfachen Vergleichs der geschuldeten mit der gezahlten Miete auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie er hierauf reagieren will (Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850, unter II 2 b; vom 30. Juni 2004 - VIII ZB 31/04, NZM 2004, 699, unter II 1;… Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO).

    Rn. 28 Die Frage hingegen, wie weit die Begründungspflicht reicht, wenn sich der Rückstand erst durch umfangreiche Berechnungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen ergibt, hat der Senat bislang offen gelassen (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b bb).

    Rn. 35 (2) Letztgenannten Gesichtspunkt hat der Senat bei seiner bisherigen Befassung mit den Begründungsanforderungen des § 569 Abs. 4 BGB aufgegriffen und weiter ausgeführt, dass die Beschränkung der inhaltlichen und formellen Anforderungen an Gestaltungs- oder ähnliche Erklärungen des Vermieters auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht entspricht (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b aa).

    Rn. 37 (3) Hiernach genügt es zur formellen Wirksamkeit einer Kündigung, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht, um mit Hilfe dieser Angaben die Kündigung auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen und in eigener Verantwortung entscheiden zu können, wie er darauf reagieren will (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b cc).

    Damit konnten die Beklagten - dem mit dem Begründungserfordernis verfolgten Zweck entsprechend - anhand der im Kündigungsschreiben zur Rückstandsbegründung mitgeteilten Auflistung der einzelnen Rückstände erkennen, von welchen kündigungsbegründenden Mietrückständen die Klägerin bei ihrem Kündigungsausspruch ausgegangen war, und diese Angaben auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen, um in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie hierauf zu reagieren war (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO).

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Rn. 25 a) Die auf Zahlungsverzug gestützte fristlose Kündigung der Klägerin vom 21. Mai 2007, in der sie zugleich die aus ihrer Sicht für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 bestehenden Mietrückstände der Beklagten jeweils monatsbezogen im Einzelnen aufgelistet und anschließend zu Gesamtrückständen aufaddiert hat, wird entgegen der Auffassung der Revision den Begründungsanforderungen des § 569 Abs. 4 BGB, die ein Wirksamkeitserfordernis der Kündigung darstellen (Senatsurteil vom 4. Februar 2009 - VIII ZR 66/08, WuM 2009, 228, Tz. 16 m.w.N.), gerecht.

    Denn der Mieter ist in einem solchen Fall in aller Regel ohne Weiteres in der Lage, die Berechtigung der Kündigung anhand eines einfachen Vergleichs der geschuldeten mit der gezahlten Miete auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie er hierauf reagieren will (Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850, unter II 2 b; vom 30. Juni 2004 - VIII ZB 31/04, NZM 2004, 699, unter II 1; Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO).

    Zugleich wird dadurch sichergestellt, dass die vom Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB erfasste Begründung nicht nachträglich ausgewechselt und die Kündigung, ohne dass sie mit neuer Begründung wiederholt wird, auf andere oder weitere Gründe gestützt wird (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO, Tz. 16).

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Rn. 36 Dem entsprechend hat der Senat zu den Anforderungen an die von einer vergleichbaren Interessenlage getragene Kündigungsbegründung nach § 573 Abs. 3 BGB ausgesprochen, dass Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, auf Verlangen des Mieters grundsätzlich noch im Prozess nachgeschoben werden können, jedenfalls aber dann nicht in dem Kündigungsschreiben erwähnt werden müssen, wenn sie dem Mieter bereits bekannt sind (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, WuM 2007, 515, Tz. 25).

    Dem Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen, wird deshalb im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteil vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 23; BayObLG, WuM 1985, 50, 51 m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

    Zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 153, 358, 360 ff.; Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 14; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 11; jeweils m.w.N.).

    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010, aaO, Tz. 16;… vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 153, 358, 360 ff.; Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 14; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 11; jeweils m.w.N.).

    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (…st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010, aaO, Tz. 16; vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete; …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Rn. 41 Das Berufungsgericht hat rückständige offene Mietforderungen der Klägerin aus dem Zeitraum von Juli 2005 bis April 2007 in Höhe von 2.870,24 EUR festgestellt und diesen Betrag, der den zweifachen Betrag der mit monatlich 835 EUR geschuldeten Bruttomiete (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06, WM 2008, 1980, Tz. 31) übersteigt, seiner Beurteilung zum Kündigungsrecht der Klägerin zugrunde gelegt.
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das wäre aber unerlässlich gewesen, da eine Aufrechnung nach wirksamer Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB nur wirkt, wenn sie unverzüglich nach der Kündigung erklärt wird; die bloße Aufrechnungslage genügt demgegenüber nicht (Senatsurteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86, WM 1987, 932, unter II 1 b aa).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Anforderungen an die Darlegung des Eigenbedarfs

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94

    Verwertungskündigung; Angabe der Gründe im Kündigungsschreiben; Vergebliche …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang; …

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Dem Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen, wird deshalb im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (…Senatsurteil vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 23; BayObLG, WuM 1985, 50, 51 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ …

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 262/00

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede der Schiedsvereinbarung

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZB 31/04

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der …

    Zu der periodisch zu leistenden Miete zählen indes nicht nur die Grundmiete, sondern - soweit sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Mieter umgelegt sind - auch die Vorauszahlungen auf die für das jeweilige Jahr zu erwartenden Betriebskosten nach § 556 Abs. 2 Satz 1 BGB (…vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210 Rn. 31; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 193/16

    Wohnraummiete: Ausschluss der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch …

    Bei der Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB), ist nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 12. Mai 2010, VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41 …und vom 11. Juli 2012, VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882 Rn. 16).

    Miete im Sinne der § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB und damit Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist jedoch nicht die geminderte Miete, sondern die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete (vgl. Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41;… vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882 Rn. 16;… BeckOGK-BGB/Mehle, Stand 1. Juli 2017, § 543 Rn. 134 mwN;… vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Oktober 2001 - XII ZR 307/98, juris Rn. 21;… vom 23. Juli 2008- XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210 Rn. 31 ff;… vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 47).

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter …

    Verhindert er jedoch unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (und hierbei aus dem Verbot des venire contra factum proprium), dass der Mieter grundsätzlich wieder die ungeminderte Miete zu entrichten hat (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 - NJW 2010, 3015 Rn. 46;… BeckOK BGB/Ehlert [Stand: 1. Mai 2014] § 536 Rn. 107 mwN;… Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 536 BGB Rn. 184;… MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 Rn. 32;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 11. Aufl. § 536 BGB Rn. 628).
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