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   BFH, 31.05.2010 - X B 163/09   

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https://dejure.org/2010,8498
BFH, 31.05.2010 - X B 163/09 (https://dejure.org/2010,8498)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2010 - X B 163/09 (https://dejure.org/2010,8498)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - X B 163/09 (https://dejure.org/2010,8498)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung; Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler; Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung; In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 74, GewStG § 7, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 182 Abs 1, AO § 171 Abs 10, GewStG § 35b Abs 1, AO § 90 Abs 2 S 1
    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 74 FGO, § 7 GewStG 1991, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 182 Abs 1 AO
    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 74 FGO, § 7 GewStG 1991, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 182 Abs 1 AO
    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • rewis.io

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • ra.de
  • rewis.io

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als Verfahrensfehler - Eigenständigkeit der Gewerbeertragsermittlung - In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten als Mitunternehmer eines Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Aussetzung des Klageverfahrens trotz Ermessens als Verfahrensfehler; Gütergemeinschaft führt nicht unmittelbar und zwangsläufig zur Annahme einer Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
    aa) Die Möglichkeit einer Mitunternehmerschaft ergab sich zum einen aus der Rechtsprechung des BFH, wonach Ehegatten regelmäßig Mitunternehmer eines Betriebs werden, wenn zum Vermögen eines Ehegatten bei vereinbarter Gütergemeinschaft ein Gewerbebetrieb mit einem ins Gewicht fallenden Betriebskapital gehört (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/95, BFHE 185, 153, BStBl II 1999, 384, m.w.N.).

    Bei Ehegatten niederländischer Staatsangehörigkeit, die --wie hier der Kläger und die Beigeladene in den Streitjahren-- in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, reicht als steuerrechtlich notwendige Grundlage für die Mitunternehmerschaft regelmäßig auch das Bestehen der allgemeinen Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 153, BStBl II 1999, 384).

  • BFH, 22.04.2008 - X B 154/07

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer - Verletzung

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
    b) Bei der Überprüfung der vorliegenden Gewerbesteuermessbeträge ist aber zu beachten, dass die Gewerbeertragsermittlung nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) materiell-rechtlich eigenständig erfolgt; auch verfahrensrechtlich stellen die Einkommensteuer- und die Gewinnfeststellungsbescheide insoweit keine Grundlagenbescheide dar, die die Finanzverwaltung und das FG daran hindern könnten, die steuerliche Einordnung der Einkünfte im Gewerbesteuerverfahren anders zu treffen als im Einkommensteuerverfahren (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 12/90

    Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
    Fehlt es an einer solchen Abwägung, liegt bereits in dem Ermessensnichtgebrauch ein Verfahrensfehler, selbst wenn das Klageverfahren nicht ausgesetzt werden musste, weil das Ermessen des FG noch nicht auf Null reduziert war, da im Einzelfall nicht alle Erwägungen ausschließlich oder ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens sprachen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986).
  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
    Grund dafür ist, dass über diese (Vor-)Fragen --entsprechend dem materiell-rechtlichen Zweck des Verfahrens, eine inhaltlich identische Sachbehandlung gegenüber allen potentiell betroffenen Steuerpflichtigen sicherzustellen-- nur einheitlich gegenüber allen (potentiell) an den Einkünften Beteiligten entschieden werden kann (BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1289, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
    Im Rahmen seiner Ermessensentscheidung hat das FG bei der Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte und der Interessen der Beteiligten zu beachten, dass die vorgreifliche Entscheidung bzw. Feststellung für das auszusetzende Verfahren nicht bindend sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Eine Verpflichtung zur Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO ergibt sich insoweit nicht (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 21/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Eine faktische Grundlagenfunktion (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2010 - X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082; Selder in Glanegger/Güroff, GewStG, 10. Aufl., § 35b Rz 3, m.w.N.) reicht hierfür nicht aus.
  • BFH, 11.07.2023 - I R 36/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Eine faktische Grundlagenfunktion (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2010 - X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082, Selder in Glanegger/Güroff, GewStG, 10. Aufl., § 35b Rz 3, m.w.N.) reicht hierfür nicht aus.
  • BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 72.15

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Nichtzulassungsbeschwerde; ernstliche Zweifel;

    Denn dem kann sowohl durch die Anordnung des Ruhens des den Gewerbesteuermessbescheid betreffenden gerichtlichen Verfahrens nach § 155 Satz 1 FGO in Verbindung mit § 251 Satz 1 ZPO (Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Februar 2016, § 74 FGO Rn. 22) als auch durch die Aussetzung dieses Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit des Verfahrens hinsichtlich des Einkommensteuerbescheids nach § 74 FGO (BFH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - X B 163/09 - juris Rn. 22 f.) entgegengewirkt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09

    Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen

    Bei der Überprüfung der vorliegenden GewSt-Messbeträge ist zwar zu beachten, dass die Gewerbeertragsermittlung nach § 7 GewStG materiell-rechtlich eigenständig erfolgt; auch verfahrensrechtlich stellen die ESt- und die Gewinnfeststellungsbescheide insoweit keine Grundlagenbescheide dar, die die Finanzverwaltung und das FG daran hindern könnten, die steuerliche Einordnung der Einkünfte im GewSt-Verfahren anders zu treffen als im ESt-Verfahren (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Beschlüsse vom 31. Mai 2010 X B 163/09, Juris, und vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361).
  • BFH, 11.03.2011 - II B 152/10

    Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung sind vielmehr prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, unter II.1., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082, unter II.1.a).
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