Rechtsprechung
| BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; EStG § 7g; ; EStG § 7g Abs. 2; ; EStG § 7g Abs. 2 Nr. 2 b
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nachweis der - fast - ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw i. S. des § 7g Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nachweis der - fast - ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Pkw-Nutzung
- Privatfahrten
- Listenpreismethode für Privatfahrten
Verfahrensgang
- FG Köln, 29.06.2005 - 12 K 1489/05
- BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Nutzungsentnahmen sind grundsätzlich mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C I. 1. b bb; BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8). - BFH, 24.05.1989 - I R 213/85
Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei …
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Nutzungsentnahmen sind grundsätzlich mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C I. 1. b bb; BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8). - BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (…vgl. z.B. Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, § 6 Rz. 1012; vgl. auch z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916).
- BFH, 16.05.2001 - X R 16/98
BA-Abzug; Prozesskosten in erbrechtlichen Streitigkeiten; Terminsverlegung wegen …
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460). - BFH, 19.05.2004 - III B 24/03
Wie III B 23/03 (n. v.)
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460). - BFH, 07.07.1998 - I B 102/97
Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung …
Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460).
- BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19
Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der …
Rn. 19 a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in den Fällen, in denen es aufgrund Fehlens ordnungsgemäßer Fahrtenbücher zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zur Ermittlung der Privatanteile kommt, der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW nicht anhand der 1 %-Regelung geführt werden kann, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 - XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264). - FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages …
Rn. 96 a. Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachweisen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, a.a.O.).
- BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der …
Rn. 19 aa) Geklärt ist, dass der Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW jedenfalls nicht anhand der 1 %-Regelung geführt werden kann, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (BFH-Beschluss vom 03.01.2006 - XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264, unter 2.).
- FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17
Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch …
Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
- FG Münster, 11.05.2017 - 13 K 1940/15
Finanz- und Abgaberecht
Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).Die Anwendung der 1 %-Regelung entspricht in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
- BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09
Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche …
Der Hinweis des FA auf den BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05 (BFH/NV 2006, 1264), wonach der Steuerpflichtige den Nachweis der (fast) ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW i.S. des § 7g EStG a.F. nicht dadurch führen kann, dass er von der sog. 1%-Regelung Gebrauch macht, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung. - FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20
Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund …
Denn es bestünde jedenfalls kein Zweifel darüber, dass der Nachweis der nahezu ausschließlich betrieblichen Nutzung nicht anhand der 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geführt werden könne (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05).Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
- FG Saarland, 30.07.2009 - 1 V 1185/09
Investitionsabzug für PKW nach § 7 g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14. …
Der BFH habe mit Beschluss vom 3. Januar 2006 (XI B 106/05) beispielsweise ausgeführt, dass der Steuerpflichtige den Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung durch die so genannte 1%-Regelung gerade nicht führen könne.Wenn auch angenommen wird, dass die 1%-Regelung in etwa einer 25%igen Privatnutzung gleichkommt (vgl. BFH vom 3. Januar 2006 XI B 106/05, a.a.O.), so ist nicht auszuschließen, dass die Pauschalversteuerung 2007 allein deshalb gewählt wurde, um die zeitintensive Fahrtenbuchführung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG) aus Vereinfachungsgründen zu vermeiden.
Diesem Ergebnis steht auch nicht das ausschließlich zu dem Nachweis der tatsächlichen Nutzung ergangene BFH-Urteil vom 3. Januar 2006 (XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264) entgegen.
- FG Sachsen, 28.07.2016 - 8 K 1799/15
Einkommensteuerliche und gewerbesteuerliche Rückgängigmachung eines …
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25% entspricht (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05). - FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 K 1191/12
Kein Investitionsabzugsbetrag für ein der 1%-Regelung unterliegendes …
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05 BFH/NV 2006, 1264). - FG Hessen, 30.06.2009 - 3 K 1810/05
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - Fahrten zwischen Wohnung und …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16
Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw …
- BFH, 26.06.2007 - V B 224/06
Voraussetzungen einer organisatorischen Eingliederung bei mehrstöckigen …
- FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
Investitionsabzug nach § 7g EStG
- FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung eines PKW …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH, 14.11.2005 - X B 106/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 133a; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; GKG § 5 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: unklarer Urteilstenor - Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2005 - 1 K 366/01
- BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05
Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine solche trotz der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eingeführten Anhörungsrüge des § 133a FGO weiterhin zulässig ist (BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05, BFH/NV 2005, 2130), kommt sie im Streitfall nicht in Betracht. - BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91
Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Ein Urteil kann wegen des Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens der Aufhebung unterliegen, wenn der Urteilstenor unklar ist und auch unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe nicht in einem bestimmten Sinn ausgelegt werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, …und vom 15. April 1999 V R 60/98, BFH/NV 1999, 1521). - BFH, 10.03.2004 - VII B 331/03
Darlegung der grds. Bedeutung; Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur …
Auszug aus BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Er setzt --wenn er, wie hier, nicht auf eine schlüssige Divergenzrüge gestützt wird-- voraus, dass das Urteil unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint und sich daher aufdrängt, es beruhe auf sachfremden Erwägungen (BFH-Beschluss vom 10. März 2004 VII B 331/03, juris Nr: StRE200450450). - BFH, 11.08.2004 - V B 47/04
Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls; Einwendungen gegen die Richtigkeit des …
Auszug aus BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Zwar ist ein Urteil dann (teilweise) i.S. von § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluss vom 11. August 2004 V B 47/04, juris Nr: STRE200451225;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 25, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 15.04.1999 - V R 60/98
Unklarer Urteilstenor; Ausfuhrnachweis
Auszug aus BFH, 14.11.2005 - X B 106/05
Ein Urteil kann wegen des Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens der Aufhebung unterliegen, wenn der Urteilstenor unklar ist und auch unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe nicht in einem bestimmten Sinn ausgelegt werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, und vom 15. April 1999 V R 60/98, BFH/NV 1999, 1521).
- BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10
Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen …
Rn. 18 1. Die Revision ist bereits begründet und das Urteil wegen Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens aufzuheben, weil die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO) des finanzgerichtlichen Urteils unklar ist und auch nicht in einem bestimmten Sinn zweifelsfrei ausgelegt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469;… BFH-Beschlüsse vom 5. August 2010 IX B 30/10, BFH/NV 2010, 2104; vom 14. November 2005 X B 106/05, BFH/NV 2006, 580;… vom 11. November 2005 XI B 171/04, BFH/NV 2006, 349). - BFH, 25.05.2007 - X B 21/07
Urteilstenor; Auslegung
Aus den zur Auslegung des Tenors ergänzend heranzuziehenden Gründen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2005 X B 106/05, BFH/NV 2006, 580) des Beschlusses ist ersichtlich, dass das Gericht das Verfahren nach § 74 FGO ausgesetzt hat und zudem ist die Ruhensanordnung nach § 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung lediglich ein Sonderfall der Aussetzung des Verfahrens (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 III B 73/94, BFHE 176, 435, BStBl II 1995, 415).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".