Rechtsprechung
| BFH, 26.05.2009 - X B 124/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kein Anlass für Akteneinsicht bei unzulässiger Klage
- Judicialis
FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 62 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 65 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 131; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 47
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Mitwirkung des vom Kläger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnten, vorsitzenden Richters und des Berichterstatters an dem angefochtenen Urteil; Ausnahme vom Ablehnungsgesuch ohne den abgelehnten Richter bei ...
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; keine Akteneinsicht bei unzulässiger Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.01.2008 - 14 K 2612/05
- FG Köln, 09.04.2008 - 14 K 2612/05
- BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
- BFH, 26.05.2009 - X B 38/09
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (z.B. Senatsentscheidung in BFH/NV 1995, 692).
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692). - BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
NZB; Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Das FG konnte darüber in dem Urteil mitentscheiden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, m.w.N.).
- BFH, 09.12.2003 - III B 135/03
NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Für die schlüssige Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung). - BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Beschwerde gegen die Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter hat keine …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Die gegen den Zurückweisungsbeschluss erhobene Beschwerde des früheren Bevollmächtigten der Klägerin vom 22. Februar 2008 hat gemäß § 131 FGO keine aufschiebende Wirkung und steht dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen (Beschluss des angerufenen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2007 X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912, m.w.N.). - BFH, 02.07.1976 - III R 24/74
Befangenheit des Richters - Rechtsmißbrauch - Vorbescheid - Antrag - Entscheidung …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Eine Ausnahme hiervon hat der BFH zugelassen für die Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmißbräuchlich ist oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1976 III R 24/74, BFHE 119, 227, BStBl II 1976, 627;… vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, m.w.N.). - BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752). - BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93
Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Eine Ausnahme hiervon hat der BFH zugelassen für die Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmißbräuchlich ist oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1976 III R 24/74, BFHE 119, 227, BStBl II 1976, 627; vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, m.w.N.).
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Der Antragsteller hat in seinem Schriftsatz vom 23. Februar 2007 pauschal alle Richter des Senats, die an dem Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) mitgewirkt haben, allein wegen der Mitwirkung an diesem Beschluss abgelehnt, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 682; z.B. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Rz 106, m.w.N.). - BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - …
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R682, m.w.N.). - BFH, 17.03.2010 - X S 25/09
Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung …
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R682, m.w.N.).
- BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15
Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer …
In Bezug auf die übrigen Akten besteht kein Anlass zur Gewährung von Akteneinsicht, wenn eine Beschwerde unzulässig ist (…vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2010 X B 119-120/90, BFH/NV 1991, 331;… vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120;… vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R682, unter 4.;… vom 8. April 2009 V S 1/09, BFH/NV 2009, 1442, unter II.6.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 243, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06
Unzulässigkeit eines missbräuchlichen Richterablehnungsgesuchs Keine Erledigung …
Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, es sei denn, es werden ausnahmsweise Gründe dargetan, die dafür sprechen, dass eine Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch für diejenigen Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2007, 3771 ; BFH, Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
- VGH Bayern, 27.01.2016 - 21 ZB 16.30010
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage
Rn. 4 3. Es wurde davon abgesehen, die zugleich mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung begehrte Akteneinsicht zu gewähren, weil die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht mehr behoben werden kann (vgl. BFH, B.v. 26.5.2009 - X B 124/08 - juris zu einer unzulässigen Klage). - FG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 14 K 4977/08
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Schätzungsbescheid; keine …
Es müssen objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung befürchten lassen, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, juris). - FG München, 18.01.2010 - 14 K 2582/08
Festsetzungsfrist - Befangenheitsantrag
Ein Ablehnungsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, ZSteu 2009, R 682). - FG München, 04.07.2011 - 14 K 2112/09
Kein Vorsteuerabzug ohne Unternehmereigenschaft - Verfassungswidrigkeit des § 27b …
Ein Ablehnungsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 124/08, ZSteu 2009, R 682).
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