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Rechtsprechung
   BFH, 27.04.2005 - X B 130/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4654
BFH, 27.04.2005 - X B 130/04 (https://dejure.org/2005,4654)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2005 - X B 130/04 (https://dejure.org/2005,4654)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2005 - X B 130/04 (https://dejure.org/2005,4654)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § ... 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 155; ZPO § 227
    Terminsverlegung; Erkrankung; Urlaub

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung zur Terminsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Geltendmachung eines erheblichen Verlegungsgrundes; Stützen einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine formell fehlerhafte ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher …

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    a) Lehnt das FG den Antrag eines Beteiligten auf Verlegung des Termins zur Durchführung der mündlichen Verhandlung ab, obwohl dieser einen erheblichen Verlegungsgrund i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO dargelegt und gegebenenfalls auch glaubhaft gemacht hat, dann verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2004 VII B 66/03, BFH/NV 2004, 796, m.w.N.).

    Eine solche Glaubhaftmachung bereits mit der Antragstellung verlangt die Rechtsprechung dann, wenn ein Verlegungsantrag kurz vor dem Termin gestellt wird und dem Gericht keine Zeit verbleibt, den Antragsteller zur Glaubhaftmachung aufzufordern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, und in BFH/NV 2004, 796).

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    In einem solchen Fall bedarf es auch nicht der Darlegung, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensmangel liegt daher nur dann vor, wenn die beantragte Terminsänderung deshalb zu Unrecht versagt worden ist, weil ein erheblicher Grund für die Terminsänderung i.S. von § 227 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 115 FGO vorgelegen hat (zur Abgrenzung vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 16. November 2000 B 4 RA 122/99 B, Sozialrecht 3-1500 Nr. 33).
  • BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04

    NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Da solche Beschlüsse gemäß § 124 Abs. 2 FGO nicht der Beurteilung der Revision unterliegen, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf eine formell fehlerhafte Entscheidung des FG über einen Terminsänderungsantrag gestützt werden (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2004 VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Eine allgemeine Hinweispflicht besteht nämlich nicht (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 23.10.2002 - III B 167/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Hierfür genügt der Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch dann nicht, wenn diese durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt ist, die Bescheinigung sich aber zur Art und Schwere der Erkrankung nicht äußert (BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80, …und vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 122/02

    Antrag auf Terminsverlegung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Entgegen der Ansicht des Klägers war das FG nicht verpflichtet, den Termin vom 1. Oktober 2004 zu unterbrechen, um dem Kläger fernmündlich die Ablehnung seines weiteren Terminsverlegungsantrags zu eröffnen bzw. ihm Gelegenheit zu geben, seinen Vortrag zu ergänzen (BFH-Beschluss vom 18. März 2003 I B 122/02, BFH/NV 2003, 1584).
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Eine solche Glaubhaftmachung bereits mit der Antragstellung verlangt die Rechtsprechung dann, wenn ein Verlegungsantrag kurz vor dem Termin gestellt wird und dem Gericht keine Zeit verbleibt, den Antragsteller zur Glaubhaftmachung aufzufordern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, und in BFH/NV 2004, 796).
  • BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02

    NZB: Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Hierfür genügt der Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch dann nicht, wenn diese durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt ist, die Bescheinigung sich aber zur Art und Schwere der Erkrankung nicht äußert (…BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80, und vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216).
  • BFH, 21.07.2003 - VII B 199/02

    Rechtliches Gehör: Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
    Es lag deshalb ab diesem Zeitpunkt in seiner Verantwortung, schnellstmöglich (ggf. fernmündlich oder mittels Telefax) mit dem FG Kontakt aufzunehmen um abzuklären, ob sein Vorbringen im Schreiben vom 27. September 2004 diesen Anforderungen entspricht (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 21. Juli 2003 VII B 199/02, BFH/NV 2004, 199).
  • BFH, 15.09.2003 - II B 175/02

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung der Hinweispflicht

  • BFH, 16.08.1999 - VIII B 63/99

    Urlaub als Grund für Terminsverlegung?

  • BFH, 31.07.2007 - V B 98/06

    Erstellung ärztlicher Rentengutachten nicht umsatzsteuerfrei

    Eine allgemeine Hinweispflicht besteht nämlich nicht (BFH-Beschluss vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2013 - III B 58/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer prozessbevollmächtigten …

    Zum anderen muss der Urlaub in seiner Planung so ausgestaltet sein, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit nicht zumutbar ist (BFH-Beschluss vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte …

    In einem derartigen Fall bedarf es dann nicht der Darlegung, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596, m.w.N.).

    Ein erheblicher Grund ist deshalb nur dann ausreichend dargelegt, wenn nicht nur vorgetragen wird, dass es sich um einen Urlaub handelt, der im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplant war, sondern auch das Urlaubsziel so präzise genannt wird, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Wahrnehmung des Termins trotz des Urlaubs unzumutbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1596;… vom 16. August 1999 VIII B 63/99, BFH/NV 2000, 209).

  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über …

    Lehnt das FG den Antrag eines Beteiligten auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung ab, obwohl dieser einen erheblichen Verlegungsgrund i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO dargelegt und gegebenenfalls glaubhaft gemacht hat, dann verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596).

    Die Vorlage einer privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sich zur Art und Schwere der Erkrankung nicht äußert, genügt diesen Anforderungen nicht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1596).

  • BFH, 23.02.2011 - V B 85/10

    Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung - Rügeverzicht durch …

    Ein erheblicher Grund ist deshalb nur dann ausreichend dargelegt, wenn nicht nur vorgetragen wird, dass es sich um einen Urlaub handelt, der im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplant war, sondern auch das Urlaubsziel so präzise genannt wird, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Wahrnehmung des Termins wegen des Urlaubs unzumutbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596, …und vom 20. September 2010 V B 105/09, BFH/NV 2011, 53).
  • BFH, 20.09.2010 - V B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines Antrags auf …

    Abgesehen davon und im Unterschied zum Zivilprozess (§ 227 Abs. 3 ZPO) ist Urlaub im finanzgerichtlichen Verfahren nur dann ein erheblicher Verlegungsgrund, wenn der Urlaub im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplant war und die Wahrnehmung des Termins wegen des Urlaubs unzumutbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

    Vor diesem Hintergrund war das FG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu einer Aufhebung oder Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung verpflichtet (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041;… in BFH/NV 2005, 2036; vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596;… vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216;… vom 6. Dezember 2002 IV B 144/01, BFH/NV 2003, 629;… vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80;… in BFH/NV 2000, 441).
  • BFH, 04.05.2011 - IX S 1/11

    PKH: Erhebliche Gründe zur Terminsverlegung - Verbindlich geplante Urlaubsreise - …

    Zu erheblichen Gründen gehören u.a. schon vor der Terminbekanntgabe verbindlich geplante Urlaubsreisen (s. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596;… vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397;… vom 20. September 2010 V B 105/09, BFH/NV 2011, 53).
  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

    Im Übrigen gibt es keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts, auch dann nicht, wenn es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (…BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596).
  • BFH, 18.08.2006 - V B 178/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit; …

    Es gibt auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts, auch dann nicht, wenn es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596;… vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437;… vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209;… vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 147/07

    Verlegung des Termins zur Durchführung der mündlichen Verhandlung - …

  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/05

    NZB: Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute"

  • BFH, 12.11.2008 - VI B 26/08

    Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Erkrankung eines …

  • BFH, 02.05.2006 - VII B 283/05

    NZB: Terminsverlegung - Antrag "in letzter Minute"

  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/03

    Zurückweisung des Antrags auf Terminverlegung - Erkrankung als ein ausreichender …

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2009 - 5 K 2461/08

    Seitens des Arbeitgebers kurzfristig festgestellte "Unabkömmlichkeit" des …

  • VG München, 24.01.2008 - M 22 K 06.1956

    Gemeinsame Unterzeichnung eines Mietvertrags durch Nichtfamilienmitglieder

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