Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, X B 160/18, X B 3/19, X B 4/19, X B 5/19, X B 6/19, X B 7/19, X B 8/19, X B 9/19, X B 10/19 |
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FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 119 Nr 6, AO § 162
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des Lebensmittel-Großhändlers - rechtsinformationen.bund.de
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des Lebensmittel-Großhändlers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 162 AO
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des Lebensmittel-Großhändlers - IWW
§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Beweismaß bei Schwarzeinkäufen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, § 119 Nr. 6 ; AO § 162
Beweismaß bei Schwarzeinkäufen - datenbank.nwb.de
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des Lebensmittel-Großhändlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1818/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1819/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1820/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1821/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1822/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1823/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1824/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1825/17
- FG Hessen, 25.10.2018 - 7 K 1826/17
- BFH, 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, X B 160/18, X B 3/19, X B 4/19, X B 5/19, X B 6/19, X B 7/19, X B 8/19, X B 9/19, X B 10/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 30.08.2017 - II R 48/15
Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen …
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Hingegen wird kein Verfahrensmangel, sondern ein --grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender-- materiell-rechtlicher Fehler geltend gemacht, wenn gerügt wird, das FG habe eine unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vorgenommen oder bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend gewürdigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.08.2017 - II R 48/15, BFHE 259, 127, BStBl II 2018, 24, Rz 30). - BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Rn. 20 Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise hätte indes die folgenden Darlegungen in der Beschwerdebegründung vorausgesetzt (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 31.07.1990 - I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1.;… ferner Senatsbeschluss vom 08.06.2011 - X B 214/10, BFH/NV 2011, 2073, Rz 9, m.w.N.):. - BFH, 19.01.2011 - X B 68/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das …
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Damit kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.01.2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818, Rz 6, …und vom 11.04.2012 - X B 59/11, BFH/NV 2012, 1319, Rz 18).
- BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Rn. 17 Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 08.05.2017 - X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.). - BFH, 15.10.2014 - X B 38/14
Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere …
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Rn. 30 6. Im Kern enthält die Beschwerdebegründung --zwar unter der Überschrift vermeintlicher Verfahrensrügen, letztlich aber im Stil einer Berufungsbegründung-- lediglich Vorbringen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils, womit die Revisionszulassung von vornherein nicht erreicht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.10.2014 - X B 38/14, BFH/NV 2015, 156, Rz 10, m.w.N.). - BFH, 11.04.2012 - X B 59/11
Verfahrensrügen bei mehreren selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Damit kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.01.2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818, Rz 6, und vom 11.04.2012 - X B 59/11, BFH/NV 2012, 1319, Rz 18). - BFH, 08.06.2011 - X B 214/10
Würdigung widersprüchlichen Vortrags als Gegenstand der Beweiswürdigung - …
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Rn. 20 Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise hätte indes die folgenden Darlegungen in der Beschwerdebegründung vorausgesetzt (vgl. dazu grundlegend BFH-Urteil vom 31.07.1990 - I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1.; ferner Senatsbeschluss vom 08.06.2011 - X B 214/10, BFH/NV 2011, 2073, Rz 9, m.w.N.):. - BFH, 14.12.1989 - III R 49/89
Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als …
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Ist eine Begründung hingegen zwar äußerst knapp ausgefallen, aber gleichwohl vorhanden, stellt dies keinen Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 6 FGO dar (vgl. BFH-Beschluss vom 14.12.1989 - III R 49/89, BFH/NV 1991, 288). - BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Darunter sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.07.2000 - IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, …und vom 20.11.1990 - IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609, unter 2.). - BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90
Wesentlicher Verfahrensmangel und zulassungsfreie Revision
Auszug aus BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Darunter sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.07.2000 - IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, und vom 20.11.1990 - IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609, unter 2.).
- FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16
Verfahrensrecht - Zum Nachweis von Schwarzeinkäufen bei einer Pizzeria und zur …
Anders als in dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.08.2019 X B 160/18, X B 3-10/19 (…BFH/NV 2020, 5) habe der Kläger nicht mit der SN kollusiv i. S. eines Tatplans zusammengearbeitet.Rn. 98 (4) Entgegen der Auffassung der Kläger lässt sich zu ihren Gunsten nichts aus dem BFH-Beschluss vom 27.08.2019 X B 160/18, X B 3-10/19 (…BFH/NV 2020, 5) entnehmen.
- BFH, 09.08.2024 - X B 94/23
Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie …
Rn. 41 aa) Die formgerechte Rüge eines solchen Verfahrensmangels setzt die folgenden Darlegungen in der Beschwerdebegründung voraus (vgl. für eine entsprechende Revisionsrüge grundlegend BFH-Urteil vom 31.07.1990 - I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1.; zu einer Rüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Senatsbeschluss vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 5, Rz 20):. - BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23
Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung
Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist danach dann auszugehen, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt, oder den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.12.2013 - XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17, m.w.N.; vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 5, Rz 24; vom 08.10.2008 - I B 72/08, juris, unter 1.a [Rz 1];… vom 18.11.2009 - VIII B 16/08, BFH/NV 2010, 389, unter II.3.c [Rz 14], m.w.N.).Auch außerhalb der in § 105 Abs. 5 FGO geregelten Fälle hat die Rechtsprechung eine Bezugnahme im angefochtenen Urteil auf andere Stellungnahmen des Finanzamts zur Begründung eines FG-Urteils ausreichen lassen, wenn der jeweilige Kläger erkennen kann, aufgrund welcher Feststellungen und Beurteilungen das FG seinem Vorbringen nicht gefolgt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 5, Rz 25: Bezugnahmen auf geeignete Listen der Steuerfahndung zur Substantiierung von einzelnen Schwarzkäufen; anderer Ansicht Brandis in Tipke/Kruse, § 105 FGO Rz 21).
- BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22
Kostentragung durch den Beigeladenen
Rn. 12 Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…BFH-Beschlüsse vom 08.05.2017 - X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.; vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 118, Rz 17).Hingegen wird kein Verfahrensmangel, sondern ein --grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender-- materiell-rechtlicher Fehler geltend gemacht, wenn gerügt wird, das FG habe eine unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vorgenommen oder bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend gewürdigt (BFH-Beschluss vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 118, Rz 17, m.w.N.).
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