Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2017 - X B 170/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, GG Art 19 Abs 4, FGO § 96 Abs 1 S 2
Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens - rechtsinformationen.bund.de
Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, Art 19 Abs 4 GG, § 96 Abs 1 S 2 FGO
Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens - IWW
§ 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § ... 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 17 des Einkommensteuergesetzes, § 135 Abs. 1 FGO, § 68 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 79b Abs. 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 56 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Substantiierung einer finanzgerichtlichen Klage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 65 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Substantiierung einer finanzgerichtlichen Klage - datenbank.nwb.de
Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Gegenstands des Klagebegehrens - und seine ungenügende Bezeichnung bei einer Anfechtungsklage
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14
- BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BFH, 13.03.2014 - X B 158/13
Gegenstand des Klagebegehrens
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers im konkreten Fall in die Lage versetzt worden ist zu erkennen, worin die den Kläger betreffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht jeweils liegt (Senatsbeschluss vom 13. März 2014 X B 158/13, BFH/NV 2014, 892, unter 1.b, m.w.N.).Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, unter 1.b; und in BFH/NV 2014, 892, unter 1.c).
- BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04
Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Nur diese Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO trägt dem Grundsatz der Rechtsschutz gewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--) Rechnung (so BFH-Beschluss vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, unter II.1.b, m.w.N.). - BFH, 30.09.2014 - I B 164/13
Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage …
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Rn. 2 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. BFH-Beschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, BFH/NV 2015, 216, unter II.1., m.w.N.).
- BFH, 12.03.2014 - III B 65/13
Unwirksame Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Rn. 22 2. Eine Abweichung von dem von den Klägern im Rahmen ihrer Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) herangezogenen BFH-Beschluss vom 12. März 2014 III B 65/13 (BFH/NV 2014, 1059) ist nicht gegeben. - BFH, 18.11.2013 - X B 130/13
Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, unter 1.b;… und in BFH/NV 2014, 892, unter 1.c). - BFH, 23.05.2013 - IX B 45/13
Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Insoweit traf das FA zum Teil bereits im Verwaltungsverfahren Abhilfeentscheidungen (z.B. hinsichtlich der Höhe des Auflösungsverlusts der Klägerin gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes in 2010); zum Teil waren die umstrittenen Fragen auch schon durch das FG für andere Streitjahre rechtlich beurteilt worden (Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. November 2012 3 K 345/11, nicht veröffentlicht, zur Umqualifizierung von Einkünften aus der Beteiligung an "X Centern" von solchen aus Vermietung und Verpachtung in solche aus gewerblichem Grundstückshandel einschließlich der --die Geltendmachung von Absetzung für Abnutzung (AfA) ausschließenden-- Zuordnung der veräußerten Grundstücke zum Umlaufvermögen des Klägers; die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos geblieben, vgl. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2013 IX B 45/13, BFH/NV 2013, 1435). - FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14
Berechtigung des Finanzgerichts zur Setzung einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs. …
Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. November 2016 3 K 251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Niedersachsen, 15.05.2024 - 9 K 151/23
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens innerhalb der durch das …
Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers im konkreten Fall in die Lage versetzt worden ist zu erkennen, worin die den Kläger betreffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht jeweils liegt (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 13. März 2014 X B 158/13, BFH/NV 2014, 892; und vom 29. Juni 2017 X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613).Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371; und vom 29. Juni 2017 X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613).
Eine dennoch gesetzte Ausschlussfrist ist unwirksam und entfaltet keine Wirkung (so möglicherweise BFH, Beschluss vom 29. Juni 2017 X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613).
- FG Sachsen, 21.10.2020 - 5 K 117/18
Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch; …
Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Juni 2017 - X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613 m.w.N.). - FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15
Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA …
Daher ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige dasjenige Rechtsmittel einlegen will, welches seinem erkennbaren Rechtsschutzbegehr verfahrensrechtlich am weitesten entspricht (BFH v. 1.2.2018 - X B 136/17, BFH/NV 2018, 534; v. 29.6.2017 - X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613, v. 29.9.2015, I B 37/14, BFH/NV 2016, 415, v. 26.3.2014 - III B 133/13, BFH/NV 2014, 894, v. 25.9.2013 - VIII R 17/11, juris, v. 22.6.2010 - VIII B 12/10, BFH/NV 2010, 1846, v. 29.7.2009 - VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, v. 23.4.2009 - X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443, v. 7.11.2007 - I B 104/07, BFH/NV 2008, 799, v. 16.04.2007 - VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, jeweils m.w.N., insbes.
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 8 K 8134/23
Unzureichende Bezeichnung des Klagebegehrens durch bloße Nennung von Bescheid und …
Rn. 28 Soweit die BFH-Rechtsprechung einen Verweis auf die Einspruchsentscheidung für ausreichend erachtet, wird zum Teil einschränkend verlangt, dass dort keine "Vielzahl" von Streitpunkten genannt wird (vgl. hierzu BFH…, Beschluss vom 18. Februar 2003 - VIII B 218/02 -, BFH/NV 2003, 1186-1187; BFH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613-1615) beziehungsweise dass sich das Klagebegehren unter Heranziehung der Einspruchsentscheidung "unschwer" ermitteln lassen muss (vgl. etwa BFH…, Beschluss vom 29. September 2015 - I B 37/14 -, BFH/NV 2016, 415-416).So hat der X. Senat in einem Beschluss vom 29. Juni 2017 (X B 170/16) die bloße Bezeichnung der angefochtenen Bescheide sowie die Beifügung der zugehörigen Einspruchsentscheidungen nicht zur hinreichenden Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens genügen lassen.
- BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22
Bezeichnung des Klagebegehrens
Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613, Rz 6, m.w.N.). - BFH, 10.07.2025 - III R 25/24
Unzulässige Klage wegen nicht fristgemäßer Bezeichnung des Klagebegehrens
Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16, BFH/NV 2017, 1613, Rz 6, m.w.N.). - FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist
Die bloße Benennung der angefochtenen Bescheide genügt nicht (BFH, Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16 -, BFH/NV 2017, 1613 ).Bei einer Mehrzahl möglicher Streitpunkte muss erkennbar sein, gegen welche Punkte sich der Kläger wenden will (BFH, Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16 -, BFH/NV 2017, 1613 ).
- BFH, 23.10.2025 - IV R 12/24
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens: Bezugnahme auf Bestandteile der …
Denn die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens stellt eine den Kläger treffende Verpflichtung dar und verlangt nicht von dem FG, aus den Akten "ins Blaue hinein" zu ermitteln, welchen Klagegegenstand der Kläger verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.2025 - III R 25/24, Rz 20; BFH-Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16, Rz 6). - FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14
Berechtigung des Finanzgerichts zur Setzung einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs. …
rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (X B 170/16).
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