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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.2009 - X B 198/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10429
BFH, 05.08.2009 - X B 198/08 (https://dejure.org/2009,10429)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2009 - X B 198/08 (https://dejure.org/2009,10429)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2009 - X B 198/08 (https://dejure.org/2009,10429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; AO § 172; ; AO § 174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Aufrechterhaltung des ursprünglichen Klagebegehrens

  • datenbank.nwb.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Aufrechterhaltung des ursprünglichen Klagebegehrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 05.08.2009 - X B 198/08
    Das Gericht darf weder über das Klagebegehren hinausgehen noch dem Kläger etwas anderes zusprechen, als dieser begehrt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Der Senat würde über etwas anderes als das Prozessbegehren entscheiden, wenn er nach einer Erledigung der Hauptsache und bei Aufrechterhalten des Klageantrags lediglich die Erledigung feststellen und diese aussprechen würde, statt die Nichtzulassungsbeschwerde zu verwerfen; er würde nicht über das durch die Aufrechterhaltung des Sachantrags konkretisierte Klagebegehren der Kläger befinden (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Die Erklärung hat nicht zur Folge, dass der Streit nur noch die Erledigung betrifft; dem steht der Antrag der Kläger auf Sachentscheidung entgegen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

    Sie bezweckt vielmehr, eine Lücke zu füllen, die sonst in Fällen entstehen würde, in denen es nicht zu einer Streitentscheidung kommt, es also keinen Obsiegenden und keinen Unterliegenden gibt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).

  • BFH, 29.11.2005 - X B 175/00

    NZB: Änderungsbescheid während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus BFH, 05.08.2009 - X B 198/08
    Unter diesen Umständen fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für das Beschwerdeverfahren, weil die Kläger in einem nachfolgenden Revisionsverfahren nicht die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und ihre Ersetzung durch eine ihnen günstigere erreichen könnten (Senatsbeschluss vom 29. November 2005 X B 175/00, BFH/NV 2006, 594).
  • BFH, 22.09.1999 - VII B 82/99

    Erledigung der Hauptsache; NZB

    Auszug aus BFH, 05.08.2009 - X B 198/08
    Tritt, wie im Streitfall, die Erledigung der Hauptsache nicht schon im Klageverfahren, sondern erst während des Rechtsmittelverfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, so bewirkt das erledigende Ereignis zugleich die Erledigung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 1994 VIII B 46/92, BFH/NV 1994, 728, und vom 22. September 1999 VII B 82/99, BFH/NV 2000, 335, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1994 - VIII B 46/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revison bei Entsprechung …

    Auszug aus BFH, 05.08.2009 - X B 198/08
    Tritt, wie im Streitfall, die Erledigung der Hauptsache nicht schon im Klageverfahren, sondern erst während des Rechtsmittelverfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, so bewirkt das erledigende Ereignis zugleich die Erledigung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 1994 VIII B 46/92, BFH/NV 1994, 728, …und vom 22. September 1999 VII B 82/99, BFH/NV 2000, 335, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10

    Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland …

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revision entfällt nachträglich mit der Folge, dass das Rechtsmittel unzulässig wird, soweit sich --wie hier die Zeiträume der Teilabhilfe betreffend-- die Hauptsache während des Rechtsmittelverfahrens materiell erledigt und der Rechtsmittelführer gleichwohl seinen ursprünglichen Sachantrag aufrechterhält (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2009 X B 198/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R1023, unter II.2.;… Senatsurteil vom 5. September 2013 XI R 52/10, BFH/NV 2014, 33, Rz 21;… ferner Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 115 Rz 21a, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 263/21

    Außergewöhnliche Belastung; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …

    Unter diesen Umständen fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für das Klageverfahren, weil die Klägerin mit ihrer Klage nicht die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und ihre Ersetzung durch eine ihr günstigere erreichen könnte (BFH, Beschlüsse vom 29. November 2005 - X B 175/00 -, juris; vom 5. August 2009 - X B 198/08 -, juris).

    Der Senat darf bei seiner Entscheidung weder über das Klagebegehren hinausgehen noch der Klägerin etwas Anderes zusprechen, als diese begehrt (vgl. z.B. BFH, Beschlüsse vom 5. März 1979 - GrS 4/78 -, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375-378; BFH, Beschluss vom 5. August 2009 - X B 198/08 -, juris).

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 52/10

    Kein Ausschluss von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im Mitgliedstaat …

    Rn. 21 a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revision entfällt nachträglich mit der Folge, dass das Rechtsmittel unzulässig wird, soweit sich die Hauptsache während des Rechtsmittelverfahrens materiell erledigt und der Rechtsmittelführer gleichwohl seinen ursprünglichen Sachantrag aufrechterhält (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2009 X B 198/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R1023, unter II.2.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 115 Rz 21a, jeweils m.w.N.).
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