Rechtsprechung
| BFH, 21.06.2007 - X B 98/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Beschwerde gegen die Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter hat keine aufschiebende Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 06.04.2006 - 6 K 1454/06
- BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.07.1987 - I R 284/83
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12;… vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., …und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird. - BFH, 26.10.1998 - I B 48/97
Ausländische Zeugen
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (…Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., …und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird. - BFH, 21.06.2007 - X B 84/06
Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen …
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Die Beschwerde der Kläger gegen den entsprechenden Beschluss des FG wurde mit heutigem Beschluss des angerufenen Senats X B 84/06 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 27.09.1999 - I B 49/98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Ladung von Zeugen im Ausland
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - X B 98/06
Es entspricht jedoch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein nach den Angaben eines Prozessbeteiligten im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zur Sitzung des FG gestellt werden muss (…Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12;… vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N., und vom 27. September 1999 I B 49/98, BFH/NV 2000, 452, m.w.N.), wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird.
- BFH, 14.03.2016 - X B 101/14
Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier: …
Rn. 22 Zwar ist die --gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO per se unanfechtbare-- Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten unter dem Gesichtspunkt eines Gehörsverstoßes (§ 119 Nr. 3 FGO) oder eines Vertretungsmangels (§ 119 Nr. 4 FGO) im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren überprüfbar (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007 X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912;… Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 62 Rz 48;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 13, 29, § 124 Rz 3). - BFH, 26.05.2009 - X B 124/08
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für …
Die gegen den Zurückweisungsbeschluss erhobene Beschwerde des früheren Bevollmächtigten der Klägerin vom 22. Februar 2008 hat gemäß § 131 FGO keine aufschiebende Wirkung und steht dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen (Beschluss des angerufenen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2007 X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912, m.w.N.). - BFH, 08.04.2026 - V B 8/25
Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren bevollmächtigten im EU-Ausland …
Rn. 13 a) Die gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO unanfechtbare Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten ist unter dem Gesichtspunkt eines Gehörsverstoßes (§ 119 Nr. 3 FGO) oder eines Vertretungsmangels (§ 119 Nr. 4 FGO) im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zwar überprüfbar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.06.2007 - X B 98/06, BFH/NV 2007, 1912, unter 1.;… vom 14.03.2016 - X B 101/14, BFH/NV 2016, 1046, Rz 22).
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