Rechtsprechung
| BFH, 16.10.2019 - X B 99/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesfinanzhof
GG Art 101 Abs 1 S 2, ZPO § 45 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 51 Abs 1 S 1, AO § 365 Abs 3
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 45 Abs 1 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 365 Abs 3 AO
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag - IWW
§ 198 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), § ... 171 Abs. 4 Satz 1 Alternative 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 45 Abs. 1 ZPO, § 128 Abs. 2 FGO, § 11 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 171 Abs. 4 Satz 1 AO, § 198 Satz 2 AO, § 365 Abs. 3 AO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags durch den/die abgelehnten Richter; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 45 Abs. 1 ZPO
- Anwaltsblatt
Art 101 GG, § 45 ZPO
Besorgnis der Befangenheit: Unzulässige Selbstentscheidung - anwaltsblatt-datenbank.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 45 Abs. 1; FGO § 115Abs. 2 Nr. 3; FGO § 51 Abs. 1 S. 1
Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags durch den/die abgelehnten Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einspruchsverfahren - und der Erlass eines Änderungsbescheids
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht rechtsmissbräuchliche Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers
- datev.de (Kurzinformation)
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Was ist eigentlich "schnell”?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.05.2019 - 4 K 240/18
- BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
- FG Niedersachsen, 13.10.2021 - 4 K 240/18
Papierfundstellen
- BFHE 266, 494
- NJW 2020, 1614
- AnwBl 2020, 620
- AnwBl Online 2020, 781
- BStBl II 2020, 375
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18
Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.;… ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb) 19 22 .Rn. 20 Diese Rechtsprechung des BVerfG ist bereits zwei neueren BFH-Entscheidungen zugrunde gelegt worden (…BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, Rz 10, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554), die allerdings nicht zur Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers ergangen sind.
Diese Einschätzung liegt der Sache nach auch den beiden BFH-Beschlüssen in BFH/NV 2017, 1047 und in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554 zugrunde.
- BFH, 05.04.2017 - III B 122/16
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.; ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb) 19 22 .Rn. 20 Diese Rechtsprechung des BVerfG ist bereits zwei neueren BFH-Entscheidungen zugrunde gelegt worden (BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, Rz 10, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554), die allerdings nicht zur Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers ergangen sind.
Diese Einschätzung liegt der Sache nach auch den beiden BFH-Beschlüssen in BFH/NV 2017, 1047 und in BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554 zugrunde.
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Dies ist nur dann der Fall, wenn der Ablehnungsantrag sich bereits ohne jedes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand als unzulässig darstellt (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, unter II.2.a) 14 15 20 .Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zum Richter in eigener Sache machen (ausführlich zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.a, ebenfalls zu einem Fall, in dem ein gesamter Senat abgelehnt worden war).
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.;… ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb) 19 22 .Denn auch wenn die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach der maßgeblichen Prozessordnung (hier § 128 Abs. 2 FGO) unanfechtbar ist und bisher nicht feststeht, dass bei einem der abgelehnten Richter tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit gegeben war, folgt aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zugleich, dass niemand vor einem Richter stehen muss, über dessen Ablehnung unter Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters entschieden worden ist (ausführlich BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.).
- BFH, 09.08.2006 - II R 59/05
Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.;… ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb) 19 22 .Im Ergebnis nahm das Rechtsmittelgericht in diesen Fällen daher eine volle inhaltliche Prüfung der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch vor (ausführlich hierzu z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb;… diese Verfahrensweise liegt aber gleichermaßen zahlreichen weiteren BFH-Entscheidungen zugrunde, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts nur dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (ausführlich zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.07.1992 - VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, …und vom 16.04.1993 - I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, unter 1., beide m.w.N.).Im Ergebnis nahm das Rechtsmittelgericht in diesen Fällen daher eine volle inhaltliche Prüfung der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch vor (ausführlich hierzu z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb; diese Verfahrensweise liegt aber gleichermaßen zahlreichen weiteren BFH-Entscheidungen zugrunde, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Rn. 23 Der vorherigen Durchführung eines Verfahrens nach § 11 FGO bedarf es in derartigen Fällen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur Entscheidungen vom 05.08.2004 - VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, unter II.1.c cc, und vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844, Rz 13), weil auch der Große Senat des BFH nicht befugt wäre, in der --entscheidungserheblichen-- verfassungsrechtlichen Frage zu einem anderen Ergebnis als das BVerfG zu kommen. - BFH, 06.06.2016 - III B 92/15
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren …
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Rn. 23 Der vorherigen Durchführung eines Verfahrens nach § 11 FGO bedarf es in derartigen Fällen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur Entscheidungen vom 05.08.2004 - VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074, unter II.1.c cc, und vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844, Rz 13), weil auch der Große Senat des BFH nicht befugt wäre, in der --entscheidungserheblichen-- verfassungsrechtlichen Frage zu einem anderen Ergebnis als das BVerfG zu kommen. - BFH, 30.10.2003 - VI B 83/03
Teilabhilfe; Sprungklage
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Dies wäre der Fall, wenn das FA dem Begehren der Klägerin in vollem Umfang Rechnung getragen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.10.2003 - VI B 83/03, BFH/NV 2004, 356, …und vom 21.12.2012 - IX B 101/12, BFH/NV 2013, 510). - BFH, 21.12.2012 - IX B 101/12
Erledigung eines Einspruchsverfahrens
Auszug aus BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Dies wäre der Fall, wenn das FA dem Begehren der Klägerin in vollem Umfang Rechnung getragen hätte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.10.2003 - VI B 83/03, BFH/NV 2004, 356, und vom 21.12.2012 - IX B 101/12, BFH/NV 2013, 510). - BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- FG Niedersachsen, 08.05.2019 - 4 K 240/18
Beginn einer Außenprüfung und die dadurch ausgelöste Ablaufhemmung der …
- BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten …
NV: Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494) 23 .Der Verfahrensfehler kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (s. dazu BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 12, 14, 19).
Dies gilt auch, wenn sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers --in nicht rechtsmissbräuchlicher Weise (z.B. wegen einer Entscheidung des Spruchkörpers)-- als befangen abgelehnt werden (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 14).
Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10;… in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22;… in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).
- BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20
Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim …
Der Verfahrensfehler kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 12, 14, 19).Dies gilt auch, wenn sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers --in nicht rechtsmissbräuchlicher Weise (z.B. wegen einer Entscheidung des Spruchkörpers)-- als befangen abgelehnt werden (BFH-Beschluss in BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14).
- BFH, 05.05.2025 - V B 20/24
Unzulässige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch
NV: Die Bescheidung eines Ablehnungsgesuchs durch einen Spruchkörper, der hierfür nicht der gesetzliche Richter war, schlägt auf die Endentscheidung durch (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375).Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zum Richter in eigener Sache machen (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14 und 15).
Das inhaltliche Eingehen auf die Ablehnungsgründe war auch nicht etwa objektiv entbehrlich, da die von der Klägerin vorgetragenen Gründe --ohne dass es an dieser Stelle darauf ankommt, ob sie im Streitfall tatsächlich durchgreifen könnten-- beim Vorliegen eines entsprechenden Sachverhalts im Prinzip geeignet sein könnten, im Einzelfall eine Besorgnis der Befangenheit darzulegen (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 16 und 17).
Dies gilt auch für den Fall, dass ein ganzer Spruchkörper abgelehnt wird, die vorstehend unter II.1.a aa genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt sind, ohne dass dem frühere Rechtsprechung des BFH entgegensteht (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 19 bis 23).
- BFH, 27.12.2019 - X B 6/18
Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu …
NV: Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt diese Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch (Anschluss an Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19) 45 56 57 .In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts nur dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (ausführlich zum Ganzen Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, unter II.1.a, m.w.N.).
Denn auch wenn die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach der maßgeblichen Prozessordnung (hier § 128 Abs. 2 FGO) unanfechtbar ist und bisher nicht feststeht, dass bei einem der abgelehnten Richter tatsächlich die Besorgnis der Befangenheit gegeben war, folgt aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zugleich, dass niemand vor einem Richter stehen muss, über dessen Ablehnung unter Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters entschieden worden ist (ausführlich BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff., sowie Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, unter II.1.b).
- BFH, 09.07.2024 - X B 81/23
Darlegungsanforderungen bei der Rüge unzulässiger Selbstentscheidung über einen …
NV: Der Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der in einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen zulässigen Ablehnungsantrag entgegen § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung liegt, schlägt auf die Endentscheidung durch, ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.a und vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375).Rn. 4 a) Im Ausgangspunkt zutreffend verweist die Klägerin allerdings auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH, wonach der Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der in einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen zulässigen Ablehnungsantrag entgegen § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung liegt, auf die Endentscheidung durchschlägt, ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (ausführlich zum Ganzen u.a. BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2013, 1665, Rz 38 ff.; Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 18 ff.; vgl. auch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 21.09.2023 - B 3 P 8/23 B, NJW 2024, 1535).
Eine Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig scheidet unter anderem dann aus, wenn für die Entscheidung ein, wenn auch nur geringfügiges, Eingehen auf den "Verfahrensgegenstand" --gemeint sind damit die angeführten inhaltlichen Gründe für die Richterablehnung-- erforderlich ist (BVerfG-Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, unter II.2.a; Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 15).
- BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24
Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …
Das Ablehnungsgesuch stellte sich ohne jedes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand als unzulässig dar (vgl. BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 15). - BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines …
In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14). - BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23
Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers
Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes zum Richter in eigener Sache machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14, 15;… vom 13.05.2020 - VIII B 146/19, BFH/NV 2020, 1082, Rz 22 bis 24; vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 4 und Leitsatz). - BFH, 29.10.2025 - X B 31/25
Teilweise nicht mit Gründen versehene Entscheidung
Rn. 12 a) Sollten die weiteren Ermittlungen des FG ergeben, dass das FA --entsprechend seinem Vorbringen im Schriftsatz vom 29.03.2022-- am 22.05.2019 "eine geänderte Prüfungsanordnung als Abhilfebescheid" erlassen hat, wäre das Einspruchsverfahren durch einen solchen Bescheid nur dann beendet worden, wenn das FA dem Begehren der Klägerin damit in vollem Umfang Rechnung getragen hätte (Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 27, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - A 9 S 115/20
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter
Rn. 8 Da das Ablehnungsgesuch entgegen § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 45 Abs. 1 ZPO durch den Einzelrichter selbst abgelehnt wurde, obwohl es nicht rechtsmissbräuchlich oder in sonstiger Weise unzulässig war, liegt ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 VwGO vor, der auch das Urteil erfasst (…BVerfG, Beschluss 11.03.2013, a. a. O.; BFH, Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19 -, juris). - FG Münster, 10.03.2021 - 13 K 1023/18
Haftungsbeiträge für die Steuer wegen Vergütungszahlung an Aufsichtsratsmitglied
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