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Rechtsprechung
   BFH, 16.09.2009 - X R 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11621
BFH, 16.09.2009 - X R 17/06 (https://dejure.org/2009,11621)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2009 - X R 17/06 (https://dejure.org/2009,11621)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2009 - X R 17/06 (https://dejure.org/2009,11621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Bindung an ein rechtskräftiges Urteil; Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung der Wirkung der materiellen Rechtskraft in erster Linie auf die Beteiligten des durch das rechtskräftige Urteil abgeschlossenen Verfahrens in subjektiver Hinsicht; Steuerliche Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Bindung eines rechtskräftigen Urteils; Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübertragungsvertrags und in einem Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, BGB § 133, BGB § 157, AO 1977 § 174 Abs 5 S 1
    Bindung; Dauernde Last; Einspruch; Leibrente; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • FG Hamburg, 27.12.2000 - II 37/00

    Beurteilung wiederkehrender Leistungen, die im Rahmen einer Vermögensübertragung …

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Im Streitfall besteht nämlich die Besonderheit, dass das FG in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil in DStRE 2001, 1002 die Klagebefugnis des damaligen Hinzugezogenen und jetzigen Klägers mit der Begründung verneint hat, die Einspruchsentscheidung bewirke diesem gegenüber keine Bindung.

    Das FG hat in seinem Urteil in DStRE 2001, 1002 erkannt, die Klage des zum Einspruchsverfahren hinzugezogenen Klägers sei mangels Beschwer unzulässig, weil die in diesem Verfahren ergangene Einspruchsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalte.

    Da das FA X ebenso wie das beklagte FA dem Stadtstaat Hamburg angehört, erstreckt sich mithin die Rechtskraftwirkung des Urteils des FG in DStRE 2001, 1002 i.S. des § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO auch auf das hier beklagte FA.

    Dies war vorliegend ausweislich der Ausführungen im Urteil des FG in DStRE 2001, 1002 nicht der Fall.

    Aus diesem Grund muss die Beigeladene auch das nach § 110 Abs. 1 FGO gegenüber den Hauptbeteiligten wirkende Urteil des FG in DStRE 2001, 1002 gegen sich gelten lassen.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Dies kann, soweit nicht in Gestalt der G-KG ausreichend ertragfähiges Vermögen vorhanden ist, zur Beendigung des steuerlich privilegierten Rechtsinstituts der privaten Versorgungsleistungen führen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Aber unabhängig von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1957 V BLw 12/57, Neue Juristische Wochenschrift 1957, 1798) hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.II.2. der Gründe) den Beteiligten einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Gestaltungswahlrecht eingeräumt.
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Maßgebend für die steuerliche Anerkennung der Zuwendung von Vermögensleistungen an eine andere Person als dem Vermögensübergeber ist die Überlegung, dass diese Person in Gestalt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch "im Gegenzug" für die wiederkehrenden Bezüge ein eigenes Vermögensopfer erbringt (Senatsurteil vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 98/82

    Hinzugezogener/Beigeladener bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 5 …

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Es ist indessen anerkannt, dass ein notwendig Beigeladener, ungeachtet seiner Berechtigung, abweichende Anträge zu stellen (§ 60 Abs. 6 Satz 2 FGO), sich im Rahmen des von den Hauptbeteiligten vorgegebenen Verfahrens- und Streitstands halten muss (BFH-Urteile vom 25. August 1987 IX R 98/82, BFHE 151, 506, BStBl II 1988, 344, und vom 7. Dezember 1999 VIII R 26/94, BFHE 191, 1, BStBl II 2000, 300;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 60 FGO Rz 104).
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 26/94

    Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Es ist indessen anerkannt, dass ein notwendig Beigeladener, ungeachtet seiner Berechtigung, abweichende Anträge zu stellen (§ 60 Abs. 6 Satz 2 FGO), sich im Rahmen des von den Hauptbeteiligten vorgegebenen Verfahrens- und Streitstands halten muss (BFH-Urteile vom 25. August 1987 IX R 98/82, BFHE 151, 506, BStBl II 1988, 344, und vom 7. Dezember 1999 VIII R 26/94, BFHE 191, 1, BStBl II 2000, 300;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 60 FGO Rz 104).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57

    Abänderung von Altenteilsleistungen

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Aber unabhängig von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1957 V BLw 12/57, Neue Juristische Wochenschrift 1957, 1798) hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.II.2. der Gründe) den Beteiligten einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Gestaltungswahlrecht eingeräumt.
  • BFH, 28.08.2001 - VIII R 9/01

    Betriebsaufspaltung - Verpachtung - Einkommensteuer - Sonderbetriebsvermögen - …

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Nur hierdurch erlangt er die Stellung eines Beteiligten i.S. des § 57 Nr. 3 FGO (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 61).
  • BFH, 23.01.2008 - IV B 38/07

    Einseitige Erledigungserklärung und hilfsweises Festhalten am bisherigen …

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Dies hat zur Folge, dass das Urteil für alle Finanzbehörden dieser Körperschaft verbindlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98, und BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 IV B 38/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 27.10.1966 - V 86/65

    Zuständigkeitsregelungen zur Ablehnung von Gesuchen um Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 16.09.2009 - X R 17/06
    Dies hat zur Folge, dass das Urteil für alle Finanzbehörden dieser Körperschaft verbindlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1966 V 86/65, BFHE 87, 206, BStBl III 1967, 98, und BFH-Beschluss vom 23. Januar 2008 IV B 38/07, nicht veröffentlicht).
  • FG Niedersachsen, 23.09.2026 - 1 V 285/25

    Feststellungsbescheid; Feststellung; gesondert; einheitlich

    Ein Urteil, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wird, bindet nur hinsichtlich der im Einzelfall verneinten Sachurteilsvoraussetzung(en) (BFH, Beschluss vom 16. September 2009 - X R 17/06, BFH/NV 2010, 459).
  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 3/09

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff "Gestellung von Personal" und …

    Dies bedeutet, dass das Urteil auch für alle anderen Finanzbehörden dieser Körperschaft verbindlich ist (…BFH Urteil vom 31. Oktober 1990, I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, Juris Rn. 20; Urteil vom 16. September 2009, X R 17/06, BFH/NV 2010.459, Juris Rn. 39).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 193/10

    Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …

    Rn. 10 b) Das FG-Urteil weicht nicht vom Senatsurteil vom 16. September 2009 X R 17/06 (BFH/NV 2010, 459) ab.
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