Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 276; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 634 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; HGB § 377 a.F.; ; HGB § 377 Abs. 3 a.F.; ; HGB § 381 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einem Werklieferungsvertrag über unvertretbare Sachen; Haftungsrechtliche Verantwortung für die Ersetzung eines vereinbarten Materials durch einen ungeeigneten Grundstoff; Haftung bei Fehlen einer zugesicherten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 (a.F.)
Verschulden des Unternehmers bei Herstellung des Werks aus einem vom Auftraggeber vorgegebenen Werkstoff - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 16.01.2001 - 14 O 70/00
- OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 22 U 49/01
- BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
- BGH, 28.03.2006 - X ZR 58/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 851
- BauR 2006, 1469
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00
Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
Intensivere Untersuchungen sind regelmäßig erst dann angezeigt, wenn für den Unternehmer Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass das verwendete Material der Anweisung des Bestellers entspricht (vgl. Sen.Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 192/00, NJW 2002, 1565, 1566). - BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93
Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von …
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
Es ist zwar richtig, dass im Kaufrecht der Verkäufer beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft garantiegleich zum Schadensersatz verpflichtet ist (§ 480 Abs. 2 BGB a.F.;… vgl. u.a. BGH, Urt. v. 13.12.1995 - VIII ZR 328/94, NJW 1996, 836, 837); nach den Bestimmungen des Werkvertragrechts in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung haftet der Unternehmer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften aber nur dann auf Schadensersatz, wenn er das Fehlen zu vertreten hat (BGHZ 96, 111, 114; Sen.Urt. v. 05.12.1995 - X ZR 14/93, BGHR BGB § 633 Abs. 1 - Eigenschaft zugesicherte I). - BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84
Mängelbeseitigung durch Neuherstellung auch nach Abnahme
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
Es ist zwar richtig, dass im Kaufrecht der Verkäufer beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft garantiegleich zum Schadensersatz verpflichtet ist (§ 480 Abs. 2 BGB a.F.;… vgl. u.a. BGH, Urt. v. 13.12.1995 - VIII ZR 328/94, NJW 1996, 836, 837); nach den Bestimmungen des Werkvertragrechts in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung haftet der Unternehmer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften aber nur dann auf Schadensersatz, wenn er das Fehlen zu vertreten hat (BGHZ 96, 111, 114;… Sen.Urt. v. 05.12.1995 - X ZR 14/93, BGHR BGB § 633 Abs. 1 - Eigenschaft zugesicherte I).
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94
Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
Es ist zwar richtig, dass im Kaufrecht der Verkäufer beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft garantiegleich zum Schadensersatz verpflichtet ist (§ 480 Abs. 2 BGB a.F.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 13.12.1995 - VIII ZR 328/94, NJW 1996, 836, 837); nach den Bestimmungen des Werkvertragrechts in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung haftet der Unternehmer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften aber nur dann auf Schadensersatz, wenn er das Fehlen zu vertreten hat (BGHZ 96, 111, 114;… Sen.Urt. v. 05.12.1995 - X ZR 14/93, BGHR BGB § 633 Abs. 1 - Eigenschaft zugesicherte I). - BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 195/85
Anforderungen an Rügepflicht bei Material- oder Konstruktionsfehler einer ganzen …
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
Der Unternehmer muss der Anzeige Art und Umfang des Mangels entnehmen können, so dass er nachbessern kann und der Besteller gehindert ist, zunächst nicht hinreichend präzisierte Mängel nachzuschieben (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.1986 - VIII ZR 195/85, NJW 1986, 3136, 3137). - BGH, 05.03.1970 - VII ZR 80/68
Was ist eine werkvertragliche "Garantie"?
Auszug aus BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
So macht die höchstrichterliche Rechtsprechung hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs auch keinen Unterschied, ob ein Schadensersatzanspruch aus Gewährleistung oder auf Grund positiver Vertragsverletzung zugesprochen werden kann (BGH Urt. v. 05.03.1970 - VII ZR 80/68, nachgewiesen in Juris).
- BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 383/20
Dieselabgasskandal: Verzicht des Verkäufers auf Verspätungseinwand gegenüber …
Da es dann lediglich noch um die Mitteilung des (bereits entdeckten) Mangels geht, kann und muss die Rüge im Rahmen der geschäftlichen Korrespondenz eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 Abs. 1 HGB) regelmäßig ohne weitere Verzögerung erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - X ZR 58/03, NJW-RR 2006, 851 Rn. 19 [zum Werklieferungsvertrag]).Rn. 23 Deshalb wird dem Käufer im Regelfall eine Erklärungsfrist von (nur) wenigen Tagen zugebilligt (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84, NJW-RR 1986, 52 unter III 1 d; vom 13. März 1996 - VIII ZR 333/94, BGHZ 132, 175, 179; vom 10. Januar 2006 - X ZR 58/03, NJW-RR 2006, 851 Rn. 20;… Achilles in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., § 377 Rn. 145;… BeckOK-HGB/Schwartze, Stand: 15. April 2022, § 377 Rn. 50).
- OLG München, 24.09.2015 - 23 U 417/15
Handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten beim Kauf von Multiplexplatten
Da es nach Entdeckung des Mangels nur noch um die Mitteilung an den Verkäufer geht, kann und muss diese im Rahmen der geschäftlichen Korrespondenz eines ordentlichen Kaufmanns ohne weitere Verzögerung erfolgen (BGH, Urteil vom 10.01.2006, X ZR 58/03, Juris Tz. 19), regelmäßig innerhalb von 1 - 2 Tagen (…Müller in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a. a. O., § 377 Rz. 154 m.w.N). - OLG Brandenburg, 10.09.2026 - 10 U 98/25
Schadensträchtige Bauteile müssen genauer untersucht werden!
Da die Abweichung vom geschweißten zum gekanteten Winkel mit bloßem Auge erkennbar war, ist eine Untersuchungs- und Rügefrist von einem Monat unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr unverzüglich, auch wenn berücksichtigt wird, dass durch die Einschaltung der Streithelferin und die damit regelmäßig einhergehende Verzögerung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. "wenige Tage" BGH, Urteil vom 16. November 2022 - VIII ZR 383/20, beckonline; BGH, Urteil vom 13. März 1996 - VIII ZR 333/94, BGHZ 132, 175, 179; BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - X ZR 58/03, NJW-RR 2006, 851 Rn. 20; BGH, Urteil vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84, NJW-RR 1986, 52 unter III 1 d).
- OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 U 79/04
Abweisung der Klage auf Rückabwicklung eines Werklieferungsvertrages über die …
Die Regelung des § 381 II HGB über den die Regelung des § 377 HGB anzuwenden ist, gilt dabei auch für den Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache nach § 651 I 2 2. Alt. BGB a.F. (BGH Urt. v. 10.01.2006, X ZR 58/03, Rz. 6, 17, 19 = BauR 2006, 1469 ff.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2001, 21 U 230/02, juris Rz. 23 = BauR 2003, 409 ff.;… OLG Dresden, Urt. v. 07.10.1999, 7 U 1972/99 Rz. 62 = IBR 2000, 228 - Ls;… Palandt-Sprau, BGB, 61. Auflage 2002, § 651 Rz. 4.).Vielmehr ist die Anwendbarkeit des § 377 HGB auf Werklieferungsverträge über unvertretbare Sachen anscheinend einhellige Meinung und wird auch vom BGH vorausgesetzt (BGH Urt. v. 10.01.2006, X ZR 58/03, Rz. 6, 17, 19).
- KG, 30.01.2023 - 2 U 1017/20
Unverzügliche ordnungsgemäße Mängelrüge eines Kaufmanns im Fall eines verdeckten …
Rn. 97 Aaa) Der Unternehmer muss der Anzeige Art und Umfang des Mangels entnehmen können, so dass er nachbessern kann und der Besteller gehindert ist, zunächst nicht hinreichend präzisierte Mängel nachzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - X ZR 58/03 -, Rn. 19, juris, BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - VIII ZR 195/85, NJW 1986, 3136, 3137). - OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 21 U 22/17
Zur Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B
Hierzu war sie jedoch nicht verpflichtet, denn derartige intensivere Untersuchungen sind regelmäßig erst dann angezeigt, wenn für den Unternehmer Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass das verwendete Material der Anweisung des Bestellers entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2006 - X ZR 58/03, zitiert nach Juris Rn. 11). - OLG Stuttgart, 26.11.2025 - 9 U 115/25
Fehlerhaftigkeit eines Parkassistenten als verdeckter Mangel; Rechtzeitige Rüge …
Diese kann und muss im Rahmen der geschäftlichen Korrespondenz eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig ohne weitere Verzögerung erfolgen (BGH, Urteile vom 10. Januar 2006 - X ZR 58/03, juris Rn. 19;… vom 16. November 2022 - VIII ZR 383/20, juris Rn. 21). - LG Stuttgart, 11.07.2025 - 24 O 254/24 Ein Kaufmann hat die Mängelanzeige innerhalb der Frist vorzunehmen, die er für die Abwicklung der eigenen, eiligen Geschäftskorrespondenz benötigt (BGH, Urteil vom 10.01.2006 - X ZR 58/03, NJW-RR 2006, 851, 853;… Oetker/Koch, HGB, 8. Aufl. 2024, § 377 Rn. 92 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2006 - X ZR 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Urteilsberichtigung
- ra.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 16.01.2001 - 14 O 70/00
- OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 22 U 49/01
- BGH, 10.01.2006 - X ZR 58/03
- BGH, 28.03.2006 - X ZR 58/03
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