Rechtsprechung
| BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schenkung: Umfang des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Höhe des Rückforderungsanspruchs bei zugewandtem Verzicht auf ein auf dem Grundstück des Beschenkten lastendes Wohnungsrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 528 BGB, § 818 Abs 2 BGB
Schenkung: Umfang des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Höhe des Rückforderungsanspruchs bei zugewandtem Verzicht auf ein auf dem Grundstück des Beschenkten lastendes Wohnungsrecht - IWW
§ 528 Abs. 1 Satz 1, § ... 818 Abs. 2 BGB, § 528 Abs. 1 BGB, § 287 Abs. 2 ZPO, § 528 BGB, § 519 BGB, § 529 Abs. 1 Alt. 3 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 818 Abs. 4, § 819 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 528 Abs. 1 S. 1; 818 BGB
- Wolters Kluwer
Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Herausgabe des ursprünglich geschenkten Gegenstands und der seit der Schenkung gezogenen Nutzungen
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 528
Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung, Wert eines gelöschten Wohnungsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Herausgabe des ursprünglich geschenkten Gegenstands und der seit der Schenkung gezogenen Nutzungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rückforderung eines geschenkten Grundstücks nach Verzicht auf ein Wohnungsrecht
- famrz.de (Kurzinformation)
Rückforderungsanspruch des Schenkers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückforderung einer Schenkung nach Verzicht auf ein Wohnungsrecht
- haufe.de (Kurzinformation)
Regressanspruch des Sozialamts für Pflegeheimkosten der Eltern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verzicht auf Wohnrecht als anfechtbare Schenkung (Elternunterhalt)
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung
- otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)
Schenk dich reich - oder: Verzichte nie auf dein Wohnrecht!
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 20.07.2016 - 8 O 473/15
- OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16
- BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
- OLG Hamm, 07.02.2020 - 30 U 117/16
Papierfundstellen
- BGHZ 218, 227
- NJW 2018, 3775
- MDR 2018, 1234
- DNotZ 2018, 825
- FamRZ 2018, 1714
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12
Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund
Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
Dieser Wert findet in der für einen solchen Verzicht am Markt üblichen Gegenleistung seinen Ausdruck (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 28).Soweit diese Entscheidungen darauf abstellen, dass in den darin zugrunde liegenden Streitfällen nach Bereicherungsrecht lediglich tatsächlich gezogene Nutzungen, nicht aber eine erlangte Nutzungsmöglichkeit auszugleichen seien (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 259/90, BGHZ 115, 268, 270 f. [zu II 2], vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 27), beziehen sich diese Ausführungen auf den Umfang eines Bereicherungsanspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB als des primären Herausgabeanspruchs.
Sie stellen nicht in Frage, dass der Umfang eines Sekundäranspruchs auf Wertersatz objektiv nach dem Verkehrswert des primär herauszugebenden Gegenstandes zu bemessen ist (so vielmehr ausdrücklich BGHZ 196, 285 Rn. 28).
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
Bei Verzicht auf ein Wohnungsrecht ist deshalb die hierdurch eintretende Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks auszugleichen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730 [zu II 2 b, insoweit in BGHZ 143, 51 nicht abgedruckt]). - BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02
Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund …
Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
Rn. 8 1. Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]) gesehen, dass der - auf den Kläger übergegangene - Anspruch der Schenkerin von Anfang an auf monatliche Zahlungen in Höhe des ungedeckten Unterhaltsbedarfs gerichtet war, weil die Schenkerin nur in dieser Höhe jeweils einen Rückforderungsanspruch erwarb und das Geschenk nicht in natura teilbar war, mithin von der Beklagten bis zur Erschöpfung des Werts des Geschenks Ersatz in entsprechender Höhe zu leisten war. - BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90
Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen
Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
Soweit diese Entscheidungen darauf abstellen, dass in den darin zugrunde liegenden Streitfällen nach Bereicherungsrecht lediglich tatsächlich gezogene Nutzungen, nicht aber eine erlangte Nutzungsmöglichkeit auszugleichen seien (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 259/90, BGHZ 115, 268, 270 f. [zu II 2], vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 27), beziehen sich diese Ausführungen auf den Umfang eines Bereicherungsanspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB als des primären Herausgabeanspruchs. - BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs
Auszug aus BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17
Rn. 8 1. Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]) gesehen, dass der - auf den Kläger übergegangene - Anspruch der Schenkerin von Anfang an auf monatliche Zahlungen in Höhe des ungedeckten Unterhaltsbedarfs gerichtet war, weil die Schenkerin nur in dieser Höhe jeweils einen Rückforderungsanspruch erwarb und das Geschenk nicht in natura teilbar war, mithin von der Beklagten bis zur Erschöpfung des Werts des Geschenks Ersatz in entsprechender Höhe zu leisten war.
- BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer …
Rn. 40 Dem Umstand, dass die Immobilie für eine gewisse Zeit von den Partnern genutzt werden konnte, wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass der Beklagte, anders als bei einem Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227), die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen nicht herauszugeben hat. - BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem …
Rn. 40 Dieser Wert spiegelt sich regelmäßig in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227 Rn. 13; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730). - BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - hinreichende Bestimmtheit - zukünftiger …
Gegenstand des übergeleiteten Anspruchs sind hierbei nicht die höchstpersönlichen Rechte wie das auf Gestattung der Wohnung, die nicht zurückgegeben werden können, sondern der in Höhe des Wertzuwachses des Grundstücks zu bemessende Wert der Schenkung (§ 818 Abs. 2 BGB), den dieses durch den im Jahr 2014 eingetretenen Wegfall der dinglichen Belastung mit dem Wohnungsrecht erfahren hat sowie ggf der Wert der Nutzungen, die der Kläger daraus gezogen hat (Bundesgerichtshof <BGH> vom 17.4.2018 - X ZR 65/17 - BGHZ 218, 227 RdNr 10).
- BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16
Überleitung des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung auf den …
Rn. 10 1. Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, NJW 2018, 3775 Rn. 8; Urteil vom 20. Mai 2003 - X ZR 246/02, BGHZ 155, 57, 59 [zu 2]; Urteil vom 29. März 1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141, 143 f. [zu 3]) gesehen, dass die auf die Klägerin übergegangenen Ansprüche gemäß § 528 Abs. 1, § 818 Abs. 2 BGB auf Zahlung einer dem Wert der Schenkung entsprechenden Geldsumme gerichtet und sämtliche Voraussetzungen dieser anspruchsbegründenden Normen erfüllt sind. - OLG Hamm, 07.02.2020 - 30 U 117/16
Anerkenntnisurteil
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens (X ZR 65/17 BGH) hat die Beklagte zu tragen. - OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22
Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes …
Rn. 37 Der Senatsvorsitzende hat den Kläger bereits mit Schreiben vom 14. September 2022 darauf hingewiesen, dass das im Schriftsatz des Klägers vom 13. September 2022 zitierte Urteil des OLG Oldenburg vom 10. November 1998 zu 5 U 91/98 aufgrund der oben genannten Rechtsprechung als überholt anzusehen ist und dass das Urteil des BGH in X ZR 65/17 im entscheidenden Punkt einen abweichenden Sachverhalt zur Grundlage hatte. - LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3659/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Wohnungsrecht - Erlöschen …
Hinsichtlich der rechtlichen Bemessungsgrundsätze bei der Bewertung des lebenslänglichen Wohnrechts, von dessen Gewährung die Klägerin durch die unentgeltlich erlangte Löschungsbewilligung befreit worden sei, gehe die Rechtsprechung des BGH davon aus, dass der Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnrechts für den Wohnberechtigten als solchen, sondern nur in der Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks bei Wegfall des Wohnrechtes liege, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekomme (mit einem Hinweis auf OLG Koblenz, Urteil vom 24. August 2020 - 12 U 552/18 - juris; BGH Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17 -,BGHZ 218, 227 bis 235). - LSG Hamburg, 17.10.2024 - L 4 SO 61/23
Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Schenkungsrückforderungsanspruch - Verzicht auf …
Den Wertzuwachs hat die Wohnung hier durch den 2010 eingetretenen Wegfall der dinglichen Belastung mit dem Nießbrauchsrecht erfahren (vgl. BGH, Urteil vom 17.4.2018 - X ZR 65/17 - juris Rn. 10), wobei eine sachgerechte Ermittlung des Wertzuwachses durch die Beklagte erfolgt ist.
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