Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 29 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 ZPO, Art 5 Nr 1 Buchst b Ss 2 EGV 44/2001, Art 7 Abs 1 S 1 Buchst b EGV 261/2004
Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge - IWW
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I), Art. 5 Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 44/2001, Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001, VO (EG) Nr. 44/2001, Art. 22, 23 VO (EG) Nr. 44/2001, § ... 29 Abs. 1 ZPO, §§ 12 ff. ZPO, § 29 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Begründen des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für einen Ausgleichsanspruch wegen Annullierung, großer Verspätung oder Beförderungsverweigerung am Abflugort des ersten Fluges wie am Ankunftsort des letzten Fluges; Einheitliche Buchung mehrerer Flüge ohne nennenswerten ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einheitlicher Buchung mehrerer Flüge - welches Gericht ist zuständig, § 29 ZPO ?
- ra.de
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Begründen des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für einen Ausgleichsanspruch wegen Annullierung, großer Verspätung oder Beförderungsverweigerung am Abflugort des ersten Fluges wie am Ankunftsort des letzten Fluges; Einheitliche Buchung mehrerer Flüge ohne nennenswerten ...
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Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einheitliche Buchung mehrerer Flüge und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gerichtsstand für Klagen nach der Fluggastrechteverordnung bei Zwischenlandung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtsstand bei der einheitlichen Buchung mehrerer Flüge
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 04.11.2014 - 12a C 331/13
- AG Frankfurt/Main, 28.01.2015 - 29 C 258/14
- LG Berlin, 01.07.2015 - 84 S 124/14
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2015 - 24 S 31/15
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 92/15
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16
- EuGH, 07.03.2018 - C-274/16
- EuGH, 07.03.2018 - C-447/16
- BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
- BGH, 11.09.2018 - X ZR 92/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 432
- MDR 2019, 310
- VersR 2019, 444
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
Deshalb haben die deutschen Gerichte hier über ihre internationale Zuständigkeit nach deutschem Recht zu entscheiden, was nach ständiger Rechtsprechung der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 12 mwN).Rn. 10 a) Für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit ist auf die Regeln der örtlichen Zuständigkeit nach §§ 12 ff. ZPO zurückzugreifen, da eine hiernach gegebene örtliche Zuständigkeit die internationale regelmäßig indiziert (BGHZ 188, 85 Rn. 13, 18).
Rn. 12 Denn selbst wenn dies anzunehmen wäre, bestimmte den Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO für die mit der Klage geltend gemachte Verpflichtung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Recht dieses Staates, sondern der Rechtsgedanke des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 44/2001 mit der darin zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung des Unionsrechts (BGHZ 188, 85, Rn. 29 ff., Rn. 32).
Teil dieser Ausgestaltung ist auch die vom nationalen Recht unabhängige Bestimmung des Erfüllungsorts für die Beförderungsverpflichtung in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b, zweiter Spiegelstrich VO (EG) Nr. 44/2001, die schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei vertraglicher Beziehung zwischen den Parteien für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung gegolten haben (BGHZ 188, 85 Rn. 33 mwN).
- EuGH, 07.03.2018 - C-274/16
Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
Der Gerichtshof hat das Verfahren mit zwei anderen Verfahren verbunden und mit Urteil vom 7. März 2018 (C-274/16, C-447/16 und C-448/16, NJW 2018, 2105 ff.) wie folgt entschieden:.Rn. 13 c) Von dieser Rechtsprechung abzuweichen besteht kein Anlass, zumal der Gerichtshof der Europäischen Union in der Vorlageentscheidung auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen hat, dass Vorschriften des nationalen Rechts gemäß dem Effektivitätsgrundsatz die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte wie die aus der Fluggastrechteverordnung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 54 mwN), was aber zu besorgen wäre, wenn der Fluggast gezwungen wäre, Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung vor Gerichten eines auf einem entfernten Kontinent gelegenen und einem anderen Rechtskreis zugehörigen Staates geltend zu machen.
Eine derartige Beförderung stelle eine Dienstleistung dar, bei der einer der Orte, an denen sie hauptsächlich erbracht werde, "C" (d. h. der Ankunftsort des zweiten Teilflugs) sei, weil der Beförderungsvertrag über die aus Teilstrecken bestehende Flugreise die Beförderung der Fluggäste bis zum Ankunftsort der zweiten Teilstrecke umfasse (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 f.).
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die …
Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
Rn. 4 II. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 14. Juni 2016 (TranspR 2017, 228) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) vorgelegt.
- BGH, 16.04.2019 - X ZR 43/18
Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des …
Rn. 10 bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (…EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432). - BGH, 16.04.2019 - X ZR 93/18
Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des …
Rn. 10 bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (…EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432). - BGH, 21.06.2022 - X ZR 22/21
Zuständiges Gericht bei luftfahrtrechtlichen Ausgleichsansprüchen: Ort der …
Rn. 17 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung nicht nach dem Recht zu bestimmen, dem der Beförderungsvertrag unterliegt, sondern entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 7 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO (BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, NJW-RR 2019, 432 Rn. 12).
- BGH, 16.04.2019 - X ZR 92/18
Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach Art. …
Rn. 10 bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (…EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432). - BGH, 16.04.2019 - X ZR 41/18
Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des …
bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (…EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432). - BGH, 16.04.2019 - X ZR 42/18
Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach Art. …
bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (…EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432). - OLG München, 11.03.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
Eine Anwendbarkeit der " Wertenscheidung des Unionsrechts " in Art. 7 Ziff. 1 b) EuGVVO kommt in Betracht, wenn der geltend gemachte Anspruch selbst europarechtlicher Natur ist, es also zum Beispiel um einen Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung geht (so BGH NJW-RR 2019, S. 432, 433 Tz. 12). - OLG München, 15.01.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
Eine Anwendbarkeit der " Weitenscheidung des Unionsrechts " in Art. 7 Ziff. 1 b) EuGVVO kommt in Betracht, wenn der geltend gemachte Anspruch selbst europarechtlicher Natur ist, es also zum Beispiel um einen Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung geht (so BGH NJW-RR 2019, S. 432, 433 Tz. 12).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche bei Flugreise auf mehreren Teilstrecken
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Nr 1 Buchst a EGV 44/2001, Art 5 Nr 1 Buchst b Ss 2 EGV 44/2001, Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche bei Flugreise auf mehreren Teilstrecken - IWW
Art. 267 AEUV, Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261... /2004, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnung (EWG) Nr. 296/91, Art. 17 f. des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), Art. 66 der Verordnung 1215/12, Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Erfüllungsortes bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen; Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für eine auf der zweiten Teilstrecke aufgetretene Störung
- reise-recht-wiki.de
Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche bei Flugreise auf mehreren Teilstrecken
- ra.de
- rechtsportal.de
Bestimmung des Erfüllungsortes bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen; Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für eine auf der zweiten Teilstrecke aufgetretene Störung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AEUV Art. 267; EuGVVO 1215/2012 Art. 66; EUGVVO 44/2001 Art. 2; EUGVVO 44/2001... Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 16; EUGVVO 44/2001 Art. 60; Fluggastrechte-VO 261/2004 Art. 4; Fluggastrechte-VO 261/2004 Art. 7; MÜ Art. 17 f.; MÜ Art. 19; MÜ Art. 33
Handels- und Transportrecht --> Land- und Lufttransport-->; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht; Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 04.11.2014 - 12a C 331/13
- AG Frankfurt/Main, 28.01.2015 - 29 C 258/14
- LG Berlin, 01.07.2015 - 84 S 124/14
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2015 - 24 S 31/15
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 92/15
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-274/16
- EuGH, 07.03.2018 - C-274/16
- EuGH, 07.03.2018 - C-447/16
- BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
- BGH, 11.09.2018 - X ZR 92/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2912
- NZV 2016, 520
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.07.2009 - C-204/08
DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Rn. 6 1. Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO ist nicht nach Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (…ABl. EG L 194, S. 39 vom 18. Juli 2001) ausgeschlossen, weil für Ansprüche aus der FluggastrechteVO und aus jenem Abkommen unterschiedliche Regelungsrahmen gelten (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 Rn. 27 - Rehder;… vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a.).Da die Leistungsstörung in Gestalt der behaupteten Beförderungsverweigerung den Flug betraf, für den die Beklagte Vertragspartner des Klägers und zugleich ausführendes Luftfahrtunternehmen war, erscheint dem Senat in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. z. B. EuGH, Slg. 2009, I-6073 Rn. 47 Rehder) nicht zweifelhaft, dass der geltend gemachte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO als Anspruch "aus einem Vertrag" i. S. von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a Brüssel-I-VO anzusehen ist.
Spiegelstrich Brüssel-I-VO zuständig (EuGH, Slg. 2009, I-6073 - Rehder).
Vielmehr könnte der erste Abflugort als Erfüllungsort auch für Verpflichtungen anzusehen sein, die lediglich den Anschlussflug betreffen, und zwar auch dann, wenn die Unterbrechung der Beförderung in Brüssel nicht als Zwischenlandung einzuordnen wäre (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-6073 Rn. 40 - Rehder).
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26;… Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18;… Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9;… Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13). - EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Rn. 6 1. Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO ist nicht nach Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (…ABl. EG L 194, S. 39 vom 18. Juli 2001) ausgeschlossen, weil für Ansprüche aus der FluggastrechteVO und aus jenem Abkommen unterschiedliche Regelungsrahmen gelten (EuGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 Rn. 27 - Rehder; vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a.).
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26;… Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9;… Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13). - BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18;… Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9;… Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26;… Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18;… Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13). - EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15
Der Ort der unerlaubten Handlung umfasste dann zwar sowohl den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - C-147/12, EuZW 2013, 703 Rn. 51 - ÖFAB).
- BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der …
Rn. 4 II. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 14. Juni 2016 (TranspR 2017, 228) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) vorgelegt. - LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 123/16
Anschlussflug verpasst - Ausgleichanspruch
Entgegen der Auffassung des BGH (Vorlagebeschluss 14.6.2016, Az. X ZR 80/15, NJW 16, 2912) besteht nach Ansicht der Kammer auch nicht die Notwendigkeit, diese Frage dem EuGH vorzulegen.Nach ständiger Rspr. des BGH (vgl. zuletzt EuGH-Vorlage vom 14.6.2016, Az. X ZR 80/15, NJW 16, 2912) handelt es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der VO um einen gesetzlichen Anspruch auf vertraglicher Grundlage.
Entgegen der Auffassung des BGH (Vorlagebeschluss 14.6.2016, Az. X ZR 80/15, NJW 16, 2912) zwingt diese Unterscheidung nicht zur Vorlage an den EuGH.
Entgegen der hier vertretenen Auffassung hat der BGH in einem vergleichbaren Fall die Notwendigkeit gesehen, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob der Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. Art. 7 Nr. 1 b) EuGVVO am Ort des Abflugs des Fluges der ersten Teilstrecke auch dann begründet ist, wenn dieser planmäßig ausgeführt wurde (vgl. BGH Vorlagebeschluss 14.6.2016, Az. X ZR 80/15, NJW 16, 2912).
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