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Rechtsprechung
   BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3426
BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers; Beiladung des Leistungsempfängers; Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als Verfahrensmangel; Rügeverzicht; Verteilung der Feststellungslast; Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; UStG § 2; ; UStG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung der Selbständigkeit des leistenden Unternehmers; Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als Verfahrensmangel; Verteilung der Feststellungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unternehmer
    Selbstständigkeit
    Selbstständigkeit natürlicher Personen
    Allgemeine Ausführungen
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (36)

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, m.w.N., …und Beschlüsse vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543;… vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. März 2005 V R 29/03, BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, m.w.N., …und Beschlüsse vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543;… vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Kein genereller Anschluss des Pflege-Pauschbetrags durch weitergeleitetes …

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    Im Steuerprozess liegt nach ständiger Rechtsprechung die Feststellungslast für die steuerbegründenden Tatsachen beim Steuergläubiger, für die steuerbefreienden oder -mindernden Tatsachen beim Steuerschuldner (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, unter II.2.b).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für …

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt - …

    Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Hamburg, 30.08.2016 - 6 V 105/16

    Einstweilige Anordnung: Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer …

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH, Beschluss vom 19.02.2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage …

    Die Zulassung der Revision gegen das Urteil des FG wegen Vorenthaltung des gesetzlichen Richters durch eine unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrages kann nur bei einer greifbar gesetzwidrigen und damit willkürlichen Zurückweisung des Befangenheitsantrages erreicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, m.w.N).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - …

    Soweit das in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene FA weitere Sachaufklärungsmängel geltend macht, hat es ausweislich des Sitzungsprotokolls diese vermeintlichen Verstöße des FG in der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2007 nicht gerügt; es kann sich deshalb mit der Nichtzulassungsbeschwerde hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, m.w.N.).
  • FG Hessen, 07.10.2024 - 4 K 443/22

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen für die am Markt angebotene …

    Die für und gegen die Unternehmereigenschaft sprechenden Merkmale, denen im Einzelfall unterschiedliches Gewicht zukommen kann, sind hierbei gegeneinander abzuwägen (BFH vom 30.05.1996 - V R 2/95, BStBl. II 1996, 493; BFH vom 10.03.2005 - V R 29/03, BStBl. II 2005, 730; BFH vom 19.02.2008 - XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 1040/11

    Erlass wegen späterer EuGH-Rechtsprechung

    Im Übrigen ist eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht erforderlich, weil sich ein Anspruch auf Erlass der Steuerforderungen auch nicht aus den Rechtsgrundsätzen ergibt, nach denen der Europäische Gerichtshof einen Anspruch auf Aufhebung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung für gegeben hält (vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008, V R 45/06, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 695/03

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften bei fehlender Selbstständigkeit bzw. mangelndem …

    Da aber nach Abwägung aller Gesichtspunkte die oben genannten Merkmale gegen eine Selbständigkeit gewichtiger sind, nämlich die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Klägers sowie das Fehlen von Vermögensrisiko und Unternehmerinitiative, geht der Senat nicht von einer Unternehmereigenschaft der Werber aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543 ;…und vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 ).

    Welches Finanzamt die Frage der Unternehmereigenschaft der Werber zu prüfen hat, kann dahinstehen, jedenfalls ist im Rechtsstreit des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers die Unternehmereigenschaft des Leistenden eigenständig zu prüfen, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210.

  • BFH, 29.10.2008 - V B 110/07

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

    Voraussetzung für eine schlüssige Verfahrensrüge ist deshalb, dass sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (ständige Rechtsprechung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210;… vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10

    Anspruch einer GmbH nach ukrainischem Recht mit inländischer Zweigniederlassung …

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 149/12

    Grunderwerbsteuer: Definition des herrschenden Unternehmens i. S. des § 6a GrEStG

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