Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17 |
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- Bundesfinanzhof
UStG § 2 Abs 1 S 3, UStG § 2 Abs 3 S 1, EGRL 112/2006 Art 2, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG VZ 2007
Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
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Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
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§ 2 Abs 1 S 3 UStG 2005, § 2 Abs 3 S 1 UStG 2005, Art 2 EGRL 112/2006, Art 9 Abs 1 EGRL 112/2006, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG, § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des Betriebs einer Schulmensa und der Verpachtung eines Schwimmbades durch eine kommunale Gebietskörperschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des Betriebs einer Schulmensa und der Verpachtung eines Schwimmbades durch eine kommunale Gebietskörperschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schulmensa, Freibad - und der Vorsteuerabzug der Gemeinde
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
- BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 16 b) Die mit der Beschwerde gerügte entscheidungserhebliche Abweichung der Vorentscheidung vom BFH-Urteil vom 15. Dezember 2015 V R 44/15 (BFHE 256, 557, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2017, 302) liegt nicht vor.Dagegen habe der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 (Rz 11) im Anschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klargestellt, dass es an der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Voraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehle, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil (im Fall des EuGH 3 %) ihrer Kosten decke.
Hiervon geht auch der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302, Rz 11 aus, indem er auf das EuGH-Urteil Gemeente Borsele (EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 33 f.) Bezug nimmt; danach sind alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt ist (EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 29).
Rn. 22 c) Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz kommt auch nicht in Betracht, soweit das FA ferner geltend macht, das FG habe in der angefochtenen Vorentscheidung --anders als der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 (Rz 16)-- die jeweilige Pacht nicht mit der Verwaltungskostenpauschale als Gegenleistung für die Erstellung der Absatzstatistik (Mensa) bzw. dem Betriebskostenzuschuss als Gegenleistung für die Betriebsführung (Bad) saldiert.
- BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15
Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 17; vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431, Rz 24;… vom 14. Februar 2017 VIII B 43/16, BFH/NV 2017, 729, Rz 8; jeweils m.w.N.).Es kommt in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht auf die Klärung der hervorgehobenen Rechtsfrage an, weil sie einen Sachverhalt voraussetzt, der sich in den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht wiederfindet (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 431, Rz 46).
Rn. 28 bb) Etwas anderes ergäbe sich nur, wenn in Bezug auf den vom FG festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben worden wären oder wenn die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfiele (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 534, Rz 29; in BFH/NV 2016, 431, Rz 49; jeweils m.w.N.).
- EuGH, 12.05.2016 - C-520/14
Gemeente Borsele - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 20 (2) Die (auch) für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL-- (im nationalen Recht: nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen i.S. von § 2 Abs. 1 UStG) erforderliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit liegt nur vor, wenn --bezogen auf den Streitfall-- die Klägerin mit der Verpachtung von Schulmensa und Bad entgeltliche Dienstleistungen i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL (im nationalen Recht: sonstige Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG) erbracht hat (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 21 bis 27; ferner BFH-Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFHE 258, 532, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2017, 1873, Rz 31).Rn. 21 (3) Aus einer "Asymmetrie" zwischen Betriebskosten und den als Gegenleistung für die angebotenen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen --wie sie der EuGH, worauf das FA zu Recht hinweist, bei einer Kostendeckungsquote von 3 % erkannt hat (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 33)-- kann zwar im Rahmen der erforderlichen Gesamtbewertung folgen, dass es an einem tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehlt (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 34, m.w.N.; Senatsurteil in DStR 2017, 1873).
Hiervon geht auch der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302, Rz 11 aus, indem er auf das EuGH-Urteil Gemeente Borsele (EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 33 f.) Bezug nimmt; danach sind alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt ist (EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 29).
- BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14
Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit, …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 17;… vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431, Rz 24;… vom 14. Februar 2017 VIII B 43/16, BFH/NV 2017, 729, Rz 8; jeweils m.w.N.).Rn. 28 bb) Etwas anderes ergäbe sich nur, wenn in Bezug auf den vom FG festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben worden wären oder wenn die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfiele (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 534, Rz 29;… in BFH/NV 2016, 431, Rz 49; jeweils m.w.N.).
- BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle - …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 20 (2) Die (auch) für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL-- (im nationalen Recht: nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen i.S. von § 2 Abs. 1 UStG) erforderliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit liegt nur vor, wenn --bezogen auf den Streitfall-- die Klägerin mit der Verpachtung von Schulmensa und Bad entgeltliche Dienstleistungen i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL (im nationalen Recht: sonstige Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG) erbracht hat (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 21 bis 27; ferner BFH-Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFHE 258, 532, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2017, 1873, Rz 31).Rn. 21 (3) Aus einer "Asymmetrie" zwischen Betriebskosten und den als Gegenleistung für die angebotenen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen --wie sie der EuGH, worauf das FA zu Recht hinweist, bei einer Kostendeckungsquote von 3 % erkannt hat (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 33)-- kann zwar im Rahmen der erforderlichen Gesamtbewertung folgen, dass es an einem tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehlt (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 34, m.w.N.; Senatsurteil in DStR 2017, 1873).
- BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14
Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 29 3. Soweit das FA die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in Frage stellt, begründet dies grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29;… vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 37; jeweils m.w.N.). - BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 29 3. Soweit das FA die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in Frage stellt, begründet dies grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2015 XI B 88/14, BFH/NV 2015, 864, Rz 29; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 37; jeweils m.w.N.). - BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 19 (1) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts war nach dem für das Streitjahr 2007 maßgebenden --unionsrechtskonform auszulegenden-- § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a.F. Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit auf privatrechtlicher Grundlage ausübte; erfolgte ihre Tätigkeit dagegen --anders als im Streitfall-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, war sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 15;… vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 28;… vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 15;… vom 10. Februar 2016 XI R 26/13, BFHE 252, 538, BFH/NV 2016, 865, Rz 34; jeweils m.w.N.). - BFH, 10.02.2016 - XI R 26/13
Landesärztekammer im Bereich "externe Qualitätssicherung Krankenhaus" nicht …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 19 (1) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts war nach dem für das Streitjahr 2007 maßgebenden --unionsrechtskonform auszulegenden-- § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a.F. Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit auf privatrechtlicher Grundlage ausübte; erfolgte ihre Tätigkeit dagegen --anders als im Streitfall-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, war sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 15;… vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 28;… vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 15; vom 10. Februar 2016 XI R 26/13, BFHE 252, 538, BFH/NV 2016, 865, Rz 34; jeweils m.w.N.). - BFH, 13.02.2014 - V R 5/13
Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § …
Auszug aus BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17
Rn. 19 (1) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts war nach dem für das Streitjahr 2007 maßgebenden --unionsrechtskonform auszulegenden-- § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a.F. Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit auf privatrechtlicher Grundlage ausübte; erfolgte ihre Tätigkeit dagegen --anders als im Streitfall-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, war sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 15;… vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 28; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 15;… vom 10. Februar 2016 XI R 26/13, BFHE 252, 538, BFH/NV 2016, 865, Rz 34; jeweils m.w.N.). - BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine …
- BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16
Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich …
- FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe …
- BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15
Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen
- BFH, 10.04.2014 - X B 250/13
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
- BFH, 22.06.2022 - XI R 35/19
Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung
Rn. 24 Bei dem BFH-Beschluss vom 18.07.2017 - XI B 24/17 (BFH/NV 2018, 60), auf den die Klägerin auch in ihrer Stellungnahme auf das Anhörungsschreiben hingewiesen hat, handelt es sich um eine Entscheidung in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, mit der der Senat eine Divergenz des Urteils der dortigen Vorinstanz zum BFH-Urteil in BFHE 256, 557 verneint hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 60, Rz 22).Den materiellen Rechtsausführungen des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2018, 60 lag zugrunde, dass im damaligen Fall zusätzliche Zahlungen der Klägerin an die Pächter von Mensa und Bad jeweils Entgelte für eigene steuerbare Leistungen waren (vgl. Rauch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2017, 1153), die vorliegend fehlen.
- BFH, 17.04.2024 - XI R 13/21
Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; …
Rn. 58 bb) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie die Klägerin war nach dem im Streitjahr maßgebenden --unionsrechtskonform auszulegenden (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2021 - XI R 10/21, BFHE 274, 342, Rz 40, m.w.N.)-- § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. unter anderem Unternehmerin, wenn sie --wie hier-- auf privatrechtlicher Grundlage eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 19, m.w.N.; vom 15.12.2021 - XI R 30/19, BFHE 275, 414, BStBl II 2022, 577, Rz 37 sowie zukünftig § 2b Abs. 1 UStG).Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 12.02.2009 - V R 61/06, BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828, unter II.3.a; vom 02.12.2015 - V R 67/14, BFHE 251, 547, BStBl II 2017, 560, Rz 12; vom 28.06.2017 - XI R 12/15, BFHE 258, 532; Beschlüsse vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60;… vom 31.08.2021 - XI B 33/21, BFH/NV 2022, 247, Rz 13).
- BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20
Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; …
Rn. 13 a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 15;… vom 27.02.2018 - XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 8).
- BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21
Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht
Rn. 29 5. Der Kläger legt mit seinem im Stil einer Revisionsbegründung gehaltenen Beschwerdevorbringen im Übrigen keinen Revisionszulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dar, sondern rügt im Kern die aus seiner Sicht "fehlerhafte [materielle] Rechtsanwendung" durch das FG, wobei eine solche Rüge grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 13; vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 29;… vom 15.10.2021 - VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97, Rz 18). - BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17
Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis …
Rn. 8 1. Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 18. Juli 2017 XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 15). - BFH, 15.10.2021 - VIII B 130/20
Zur Zulässigkeit einer dritten Anschlussprüfung
Rn. 18 3. Mit seinen weitergehenden Einwendungen gegen die Ausführungen des FG zur Zulässigkeit der Prüfungsanordnung legt der Kläger keinen Revisionszulassungsgrund dar, sondern rügt die falsche materielle Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, und vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60). - BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18
Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt …
Rn. 20 d) Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage wäre trotz der tatsächlichen Feststellungen des FG auch dann klärbar, wenn in Bezug auf den vom FG festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben worden wären oder wenn die Bindung an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfiele (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431; vom 18. Juli 2017 XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 28). - BFH, 30.05.2025 - V B 61/23
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Rn. 3 a) Soweit die Klägerin geltend macht, dass dem "Finanzgericht (…) nicht in der Annahme zu folgen [ist], der Vorsteuerabzug wirke nicht auf den Zeitpunkt der Erfüllung seiner materiellen Voraussetzungen zurück, sondern habe erst für den Vorauszahlungszeitraum zu erfolgen, in dem auch die formellen Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG bzw. Art. 179 MwStSystRL vorliegen", wendet sie sich lediglich gegen die materielle Rechtsanwendung durch das Finanzgericht (FG), womit die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 13; vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 29;… vom 15.10.2021 - VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97, Rz 18). - BFH, 14.11.2022 - XI B 105/21
Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung
Rn. 9 a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 15;… vom 27.02.2018 - XI B 97/17, BFH/NV 2018, 738, Rz 8).
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