Rechtsprechung
| BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage - IWW
§ 14c Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)... , § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 14c Abs. 2 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage
- rechtsportal.de
Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage
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Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unzulässige Klage - und die Ausführungen des Gerichts zur Begründetheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unberechtigter Steuerausweis - und die Klagebefugnis
Verfahrensgang
- FG Hessen, 18.04.2024 - 8 K 173/22
- BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22
Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Erwägungen zur Begründetheit bei einer als unzulässig bewerteten Klage sind verfahrensfehlerhaft und gelten als "nicht geschrieben" (Anschluss an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.07.2023 - 2 C 7.22, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2024, 476).Die materielle Sachprüfungsbefugnis eines Gerichts ist grundsätzlich erst eröffnet, wenn die Zulässigkeit der Klage festgestellt ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13.07.2023 - 2 C 7.22, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2024, 476, Rz 26).
Materielle Bindungswirkung kommt den "überschießenden" Sachausführungen eines Prozessurteils nicht zu; sie dürfen dem Betroffenen nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG-Urteil vom 13.07.2023 - 2 C 7.22, HFR 2024, 476, Rz 27).
Dies wird in der Rechtsprechung vielfach mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass die verfahrensfehlerhaft beigefügten Begründungserwägungen als "nicht geschrieben" gelten (vgl. dazu BVerwG-Urteil vom 13.07.2023 - 2 C 7.22, HFR 2024, 476, Rz 27, m.w.N.).
Anders wäre es nur, wenn der Senat die Revision zulassen würde, da im Rahmen des Revisionsverfahrens ein Rückgriff auf diese Gründe nicht gesperrt ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 13.07.2023 - 2 C 7.22, HFR 2024, 476, Rz 28 ff.).
- BFH, 25.08.2022 - X B 96/21
Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Diese detaillierte Begründung in der Sache erfolgte jedoch nicht für den Fall der Zulässigkeit der Klage, soweit sie die Umsatzsteuerfestsetzungen für die Jahre 2010, 2012 und 2013 betraf, so dass das FG insoweit nicht zur Sache entschieden hat (vgl. zur hilfsweisen Begründung eines Prozessurteils in der Sache z.B. BFH-Beschluss vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 34).Das FG hat mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch über die Kosten des durch Beschluss rechtskräftig abgeschlossenen Teils des Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 43, m.w.N.).
- BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten …
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn über eine zulässige Klage nicht in der Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 f.;… vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 8).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Klagebefugnis gegeben, wenn es nach dem Klagevorbringen als zumindest möglich erscheint, dass das Behördenhandeln eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (Möglichkeitstheorie; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12;… vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 9).
- BFH, 18.07.2024 - V B 68/23
Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister …
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn über eine zulässige Klage nicht in der Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 f.; vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 8).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Klagebefugnis gegeben, wenn es nach dem Klagevorbringen als zumindest möglich erscheint, dass das Behördenhandeln eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (Möglichkeitstheorie;… vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12; vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 9).
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten …
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Etwas anderes gilt nur dann, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.12.2021 - VIII R 16/20, BFHE 274, 400, BStBl II 2022, 380, Rz 28, m.w.N.). - BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99
Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer …
Auszug aus BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24
Rn. 8 Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurde durch Beschluss des Präsidiums des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.12.2024 dem XI. Senat des BFH zugewiesen (zur Zuständigkeit des Präsidiums nach § 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes s. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.10.1999 - X ARZ 247/99, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 80, unter II.); er ist daher für das Verfahren insgesamt zuständig.
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
Rn. 4 a) Erlässt das Finanzgericht zu Unrecht ein Prozessurteil, so liegt darin ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.07.2016 - X B 205/15, BFH/NV 2016, 1742, Rz 15;… vom 25.08.2022 - X B 96/21, BFH/NV 2022, 1187, Rz 25; vom 30.04.2025 - XI B 72/24, BFH/NV 2025, 888, Rz 11) in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--). - BFH, 20.06.2025 - IV B 12/24
Sachaufklärungspflicht des FG bei sich aufdrängenden Überlegungen - …
Das FG hat mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch über die Kosten des durch Beschluss rechtskräftig abgeschlossenen Teils des Verfahrens zu entscheiden (z.B. BFH-Beschluss vom 30.04.2025 - XI B 72/24, Rz 23, m.w.N.). - FG Hessen, 05.08.2025 - 4 K 1363/24 c) Wegen Abweisung der Klage gegen den Haftungsbescheid als unzulässig, ist die Begründetheit der Klage nicht zu prüfen (BFH, Beschluss vom 30. April 2025 - XI B 72/24 -, juris).
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