Rechtsprechung
| BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 34 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 34 Abs. 1; ; GewStG § 16; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 2 § 34 Abs. 1 S. 2 § 47 § 52 § 66
Erinnerung - datenbank.nwb.de
Streitwert bei Verfahren wegen Gewinnfeststellung und wegen Gewerbesteuermessbetrags; Erinnerung gegen den Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05
Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Bei Klage nur eines Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert lediglich von dem Betrag zu berechnen, um den der Gewinnanteil des klagenden Gesellschafters zu vermindern wäre (BFH-Beschluss vom 29. September 2005 IV E 5/05, BFH/NV 2006, 315, m.w.N.).Höhere Prozentsätze sind jedoch anzuwenden, soweit die Höhe der festgestellten Gewinne im Hinblick auf die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs erkennen lässt, dass ein Streitwert in Höhe von nur 25 v.H. bzw. 15 v.H. den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung des beteiligten Gesellschafters nicht gerecht wird (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 376, und in BFH/NV 2006, 315, beide m.w.N.).
- BFH, 12.08.1992 - IV E 3/92
Berechnung von Gerichtskosten durch Bestimmung des Streitwerts nach Ermessen
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist der Streitwert zwar nach der für die Jahre 1991 bis 1994 geltenden BFH-Rechtsprechung in der Regel mit 25 v.H. der streitigen Beträge zu bemessen, sofern die Feststellung des laufenden, nicht tarifbegünstigten Gewinns streitig ist, und mit 15 v.H. der streitigen Beträge, sofern die Feststellung des tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns streitig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 12. August 1992 IV E 3/92, BFH/NV 1993, 376, m.w.N.).Höhere Prozentsätze sind jedoch anzuwenden, soweit die Höhe der festgestellten Gewinne im Hinblick auf die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs erkennen lässt, dass ein Streitwert in Höhe von nur 25 v.H. bzw. 15 v.H. den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung des beteiligten Gesellschafters nicht gerecht wird (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 376, und in BFH/NV 2006, 315, beide m.w.N.).
- BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05
Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Der Pauschalsatz beruht auf der typisierenden Annahme, dass die Gesellschafter auch noch andere steuerbare Einkünfte erzielen (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, juris Nr: STRE200610304).
- BFH, 28.02.2001 - VIII E 5/00
Erinnerung - Kosten - Streitwert - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Ein Rückgriff auf die persönlichen Verhältnisse der Gesellschafter, die allein bei der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen sind und sich ohne Beiziehung der Einkommensteuerakten nicht überprüfen lassen, ist bei der Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, m.w.N.). - BFH, 21.11.2005 - III E 2/05
Streitwert: gesonderte Gewinnfeststellung
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Denn gemäß § 16 des Gewerbesteuergesetzes ergibt sich in dieser Höhe die finanzielle Belastung durch die Gewerbesteuer und damit die Bedeutung der Sache für den Beteiligten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 2005 III E 2/05, BFH/NV 2006, 585, m.w.N.). - BFH, 24.11.1994 - VII E 7/94
Bestimung des Streitwerts im Revisionsverfahren auf Aufhebung eines …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Kostengesichtspunkte wären nämlich für sich betrachtet sachfremde Erwägungen bei der Ausübung des dem FG zustehenden Ermessens im Hinblick auf eine Verbindung der Verfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 VII E 7/94, BFH/NV 1995, 720;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 73 Rz 17). - BFH, 21.09.1994 - VIII E 1/94
Aufwendungen im Rahmen von Differenzgeschäften in Anrechnung auf …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Hat der Kostenschuldner --wie hier-- im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiter verfolgen werde, bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Streitwert im Klageverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 1994 VIII E 1/94, BFH/NV 1995, 254, m.w.N.). - BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 12.08.1987 - IV E 4/87
Zugrundelegung eines einheitlichen Streitwertes für zwei Revisionsverfahren
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Die Besonderheiten der Streitwertfestsetzung im Gewinnfeststellungsverfahren können nicht auf den Streit um die Gewerbesteuermessbeträge übertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 1987 IV E 4/87, BFH/NV 1988, 658). - BFH, 03.11.1988 - X E 1/88
Bemessung des Wertes des Streitgegenstandes bei Aufhebung eines Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
An der Bedeutung der Sache für den Kostenschuldner ändert sich nichts dadurch, dass ein weiterer Gesellschafter, der als Gesamtschuldner ebenfalls durch die Gewerbesteuermessbetragsbescheide beschwert ist, auch Klage erhoben hat (vgl. zum Streitwert bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 44 der Abgabenordnung auch BFH-Beschluss vom 3. November 1988 X E 1/88, BFH/NV 1989, 384). - BFH, 02.02.2006 - XI B 89/05
- BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts …
a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493). - BFH, 26.09.2011 - VIII E 3/11
Streitwert beim Gewerbesteuermessbetrag
Denn gemäß § 16 des Gewerbesteuergesetzes ergibt sich in dieser Höhe die finanzielle Belastung durch die Gewerbesteuer und damit die Bedeutung der Sache für die Erinnerungsführerin (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493, m.w.N.). - BFH, 10.08.2016 - I E 8/16
Streitwert für Rechtsmittelverfahren wegen Feststellung des Einlagekontos - Die …
Bei unverändertem Streitgegenstand ist der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszuges (§ 52 Abs. 1 GKG) identisch, ohne dass aber für den im Erinnerungsverfahren zu überprüfenden Streitwert (BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493;… vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447) eine Bindung des BFH an die Streitwertbemessung des FG besteht (…Senatsbeschluss vom 4. September 2008 I E 5/08, BFH/NV 2008, 2041;… BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2007 IV E 6/06, BFH/NV 2007, 1156;… vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576).
- BFH, 14.02.2007 - IV E 3/06
Gewinnfeststellung; Streitwert
Zwischen den Beteiligten ist nicht umstritten, dass im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision der Streitwert nach dem für das Rechtsmittelverfahren maßgebenden Wert zu bestimmen (vgl. § 47 Abs. 3 und 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) und damit von dem Streitwert für das Klageverfahren auszugehen ist, wenn --wie vorliegend-- die Beschwerde nicht erkennen lässt, dass in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 unter "Nichtzulassungsbeschwerde"). - BFH, 30.11.2007 - V E 1/07
Streitwert im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Erinnerung gegen …
Entscheidend ist hierbei, welche Anträge im finanzgerichtlichen Verfahren tatsächlich gestellt wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35, unter "Nichtzulassungsbeschwerde"). - BFH, 14.02.2007 - IV E 6/06
Streitwert; Beschwerdeverfahren
Hat der Kostenschuldner --wie hier-- im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiter verfolgen werde, ist von dem Streitwert im Klageverfahren auszugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, juris, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 unter "Nichtzulassungsbeschwerde"). - BFH, 18.06.2009 - VI S 9/09
Antrag auf gerichtliche Streitwertfestsetzung - Streitwert im Beschwerdeverfahren
Hat der Kläger im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiter verfolgen werde, bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Streitwert im Klageverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493;… vom 14. Februar 2007 IV E 6/06, BFH/NV 2007, 1156;… vom 14. Februar 2007 IV E 3/06, BFH/NV 2007, 1155;… Gräber/Ruban, a.a.O., vor § 135 Rz 35, Stichwort Nichtzulassungsbeschwerde;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., vor § 135 FGO Rz 231). - BFH, 24.04.2007 - IV E 1/07
Streitwert bei Gewinnfeststellungen; Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. …
Hat der Kostenschuldner im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen werde, ist von dem Streitwert im Klageverfahren auszugehen; entscheidend ist hierbei, welche Anträge im finanzgerichtlichen Verfahren tatsächlich gestellt wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493, …und vom 14. September 1987 IV E 5/87, BFH/NV 1988, 322;… auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 unter "Nichtzulassungsbeschwerde"). - FG Schleswig-Holstein, 16.02.2026 - 1 K 134/22
Bemessung des Streitwerts bei Anfechtung eines Gewerbesteuermessbescheids
Denn bei Klagen gegen die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags betreffe der Antrag nicht "eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt" sondern wende sich gegen einen Grundlagenbescheid (vgl. bspw. BFH-Beschluss vom 26.9.2011, VIII E 3/11, juris; BFH-Beschluss vom 13.5.2013, I E 4/13, juris; BFH-Beschluss vom 13.12.2006, XI E 5/06, juris). - FG Hamburg, 14.08.2013 - 3 KO 156/13
Gerichtskostengesetz: Kein Verböserungsverbot bei Festsetzung eines höheren …
Ebenso wenig überzeugt die auf derartig verweisende Entscheidungen undifferenziert Bezug nehmende ständige BFH-Rechtsprechung (entgegen BFH-Beschlüssen vom 31.12.2006 XI E 5/06, Juris Rz. 10;… vom 18.06.1999 I E 1/99, BFH/NV 1999, 1505, Juris Rz. 14;… vom 06.06.1989 X E 3/88, Juris Rz. 8;… vom 23.01.1989 IV E 1/85, BFH/NV 1989, 718;… vom 18.11.1986 VII E 9/86, BFH/NV 1987, 597). - FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08
Keine Minderung des Streitwertes bei der Gewerbesteuer wegen Auswirkung der …
- FG Münster, 29.05.2007 - 1 K 2184/02
Streitwertfestsetzung bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid; …
- FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 1592/15
Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 5 K 299/23
Ein Zehntel des Hauptsachestreitwertes als Ausgangspunkt für die Bemessung der …
- FG Düsseldorf, 15.07.2015 - 1 K 2635/14
Ermittlung des Streitwerts wegen Gewerbesteuermessbetrag aufgrund der …
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