Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35364
BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19 (https://dejure.org/2022,35364)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2022 - XI R 36/19 (https://dejure.org/2022,35364)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2022 - XI R 36/19 (https://dejure.org/2022,35364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,35364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a Abs 5 S 1 Nr 1, UStG § ... 3a Abs 5 S 2 Nr 3, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 58 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst i, EUV 282/2011 Art 7 Abs 1, GlüStVtr ND § 3 Abs 1 S 3, UStG VZ 2017
    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 5 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 3a Abs 5 S 2 Nr 3 UStG 2005, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005, Art 58 Buchst c EGRL 112/2006, Art 135 Abs 1 Buchst i EGRL 112/2006
    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • IWW

    § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, § ... 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG, § 126 Abs. 2 FGO, § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 58 Buchst. c MwStSystRL, Anh. II der MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG, Art. 58 MwStSystRL, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung im Sinne von § 3a Abs. 5 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG; Bestimmung des Leistungsorts im umsatzsteuerrechtlichen Sinne bei manuellem Einpflegen von Lotterieergebnissen durch die Mitarbeiter einer Zweitlotterie ...

  • Betriebs-Berater

    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • rechtsportal.de

    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

  • datenbank.nwb.de

    Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3a Abs 1 S 1, UStG § 3a Abs 5 S 1 Nr 1, UStG § 3a Abs 5 S 2 Nr 3, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 10 Abs 1
    Ort der Leistung, Lotterie, Elektronische Übermittlung, Internet, Glücksspiel, Steuerfreier Umsatz, Bemessungsgrundlage

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3a Abs 1 S 1 ; UStG § 3a Abs 5 S 1 Nr 1 ; UStG § 3a Abs 5 S 2 Nr 3 ; UStG § 4 Nr 9 Buchst b ; UStG § 10 Abs 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.06.2016 - XI R 29/14

    Zum Vorliegen von "auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" i. S. …

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Rn. 19 c) Für das Vorliegen einer elektronischen Dienstleistung ist darauf abzustellen, ob die "menschliche Beteiligung" den eigentlichen Leistungsvorgang betrifft, so dass es weder auf die (ursprüngliche) Inbetriebnahme des elektronischen Systems noch auf dessen Wartung ankommt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.06.2016 - XI R 29/14, BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905, Rz 45).

    Einer elektronisch erbrachten Dienstleistung steht daher nicht entgegen, dass --wie in dem mit BFH-Urteil in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905 entschiedenen Fall einer automatisierten Partnervermittlung-- der Leistungserbringer über eine Beschwerde-Hotline verfügt und Personal dafür eingesetzt wird, die Interneteinträge auf Rechtsverletzungen hin zu kontrollieren und gegebenenfalls missbräuchliche Profile zu deaktivieren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905, Rz 6).

    Sie bindet damit den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905, Rz 34; vom 20.10.2021 - XI R 10/21, BFHE 274, 342, Rz 35).

    Rn. 25 aa) Zwar betrifft die menschliche Beteiligung beim Hedging und bei der Absicherung gegen betrügerische Aktivitäten bzw. dem Ausschluss nicht berechtigter Teilnehmer nicht den eigentlichen Leistungsvorgang, sondern nur die Vorbereitung und Sicherung der Hauptleistung, so dass --wie das FG zutreffend erkannt hat-- diese menschliche Beteiligung nicht entscheidungserheblich dafür ist, ob die Leistungserbringung nur mit minimaler menschlicher Beteiligung i.S. des Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO erfolgte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905, Rz 45 zur automatisierten Partnervermittlung über das Internet).

    Rn. 27 cc) Ob die menschliche Beteiligung an der Auszahlung der Gewinne in Fällen des "Big-Win" entsprechend dem BFH-Urteil in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905 auch dazu führen könnte, dass die Klägerin ihre Leistung an alle Spieler nicht mit nur minimaler menschlicher Beteiligung erbracht hat, bedarf daher keiner Entscheidung.

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Im Übrigen sind Anhaltspunkte für eine von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen abweichende missbräuchliche Gestaltung (vgl. EuGH-Urteil WebMindLicences vom 17.12.2015 - C-419/14, EU:C:2015:832, Rz 37 ff., 42 ff.) weder vom FG festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 10/21

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Sie bindet damit den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905, Rz 34; vom 20.10.2021 - XI R 10/21, BFHE 274, 342, Rz 35).
  • BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15

    Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen …

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Die Verlagerung des Leistungsorts kommt allein deshalb jedenfalls nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 15.02.2017 - XI R 21/15, BFH/NV 2017, 769, Rz 28).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-464/10

    Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 - …

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Danach sind Wettumsätze durch die Einräumung einer Gewinnchance an die Wettteilnehmer und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos, diese Gewinne auszahlen zu müssen, gekennzeichnet (vgl. EuGH-Urteile United Utilities vom 13.07.2006 - C-89/05, EU:C:2006:469, Rz 26; Henfling u.a. vom 14.07.2011 - C-464/10, EU:C:2011:489, Rz 30).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-89/05

    United Utilities - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe …

    Auszug aus BFH, 03.08.2022 - XI R 36/19
    Danach sind Wettumsätze durch die Einräumung einer Gewinnchance an die Wettteilnehmer und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos, diese Gewinne auszahlen zu müssen, gekennzeichnet (vgl. EuGH-Urteile United Utilities vom 13.07.2006 - C-89/05, EU:C:2006:469, Rz 26; Henfling u.a. vom 14.07.2011 - C-464/10, EU:C:2011:489, Rz 30).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2025 - 5 K 26/24

    Umsatzsteuerliche Behandlung eines unternehmerischen, entgeltlichen Handels mit …

    bb) Für das Vorliegen einer elektronischen Dienstleistung ist darauf abzustellen, ob die "menschliche Beteiligung" den eigentlichen Leistungsvorgang betrifft, so dass es weder auf die (ursprüngliche) Inbetriebnahme des elektronischen Systems noch auf dessen Wartung ankommt (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 2016 XI R 29/14, BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905; vom 3. August 2022 XI R 36/19, BFH/NV 2023, 152).

    Einer elektronisch erbrachten Dienstleistung steht daher nicht entgegen, dass - wie in dem mit BFH-Urteil vom 1. Juni 2016 XI R 29/14 (BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905) entschiedenen Fall einer automatisierten Partnervermittlung - der Leistungserbringer über eine Beschwerde-Hotline verfügt und Personal dafür eingesetzt wird, die Interneteinträge auf Rechtsverletzungen hin zu kontrollieren und gegebenenfalls missbräuchliche Profile zu deaktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 2016 XI R 29/14, BFHE 254, 183, BStBl II 2016, 905; vom 3. August 2022 XI R 36/19, BFH/NV 2023, 152).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht