Rechtsprechung
| BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 233a; EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Nachzahlungszinsen - Sonderausgaben - Aufhebung der Vollziehung - Vorläufige Erstattung - Abzugsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 233a; EStG (a.F.) § 10 Abs. 1 Nr. 5
Erstattung von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Berücksichtigung von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben bei späterer vorläufiger Erstattung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 20.06.2001 - IV 633/00
- BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Papierfundstellen
- BFHE 199, 167
- BB 2002, 1527
- DB 2002, 1532
- BStBl II 2002, 569
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.12.2001 - I R 63/00
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist bereits anwendbar, wenn das DBA es nicht verbietet
Auszug aus BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Inland ins Ausland, so sind seine in diesem Kalenderjahr nach dem Wegzug erzielten Einkünfte auch dann im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, wenn sich sein neuer Wohnsitz in einem EU-Staat befindet (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, IStR 2002, 239).Wie der Senat mit Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00 (BFHE 197, 495 Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 239) entschieden hat, greift diese Bestimmung unabhängig davon ein, ob der Steuerpflichtige außerhalb der Zeit seiner unbeschränkten Steuerpflicht beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG 1996) erzielt hat oder nicht.
Eine entscheidungserhebliche Abweichung gegenüber dem seinerzeit beurteilten Sachverhalt ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass im Fall des Urteils in BFHE 197, 495 IStR 2002, 239 das DBA mit den USA einschlägig war, während im Streitfall das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (DBA-Niederlande) anzuwenden ist.
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind - "Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) …
Auszug aus BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 die Zusammenveranlagung eines im Inland Ansässigen mit seinem im Ausland lebenden Ehegatten nur dann zulässt, wenn in dem betreffenden Kalenderjahr entweder die Einkünfte beider Ehegatten zu mehr als 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterlegen oder ihre nicht in Deutschland zu besteuernden Einkünfte sich auf nicht mehr als 24 000 DM belaufen haben (Anschluss an EuGH-Urteil vom 14. September 1999 Rs. C - 391/97 --"Gschwind"--, BStBl II 1999, 841).Dies hat der EuGH für diejenigen Gestaltungen entschieden, in denen einer der Ehegatten im Inland und der andere im EU-Ausland Einkünfte erzielt (Urteil vom 14. September 1999 Rs. C-391/97 --"Gschwind"--, BStBl II 1999, 841).
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Zudem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Garantie der Freizügigkeit auch durch steuerrechtliche Vorschriften und speziell dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Umzug von einem in einen anderen Staat der Gemeinschaft zu nachteiligen steuerlichen Folgen führt (EuGH-Urteil vom 8. Mai 1990 Rs. C-175/88 --"Biehl"--, EuGHE 1990, 1779; ähnlich zu Art. 52 EGV EuGH-Urteil vom 27. Juni 1996 Rs. C-107/94 --"Asscher"--, IStR 1996, 329). - EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
Auszug aus BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Zudem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Garantie der Freizügigkeit auch durch steuerrechtliche Vorschriften und speziell dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Umzug von einem in einen anderen Staat der Gemeinschaft zu nachteiligen steuerlichen Folgen führt (EuGH-Urteil vom 8. Mai 1990 Rs. C-175/88 --"Biehl"--, EuGHE 1990, 1779; ähnlich zu Art. 52 EGV EuGH-Urteil vom 27. Juni 1996 Rs. C-107/94 --"Asscher"--, IStR 1996, 329). - BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
Besteuerung von Auslandslehrern und Auslegung der Kassenstaatsklauseln in den DBA
Auszug aus BFH, 24.04.2002 - XI R 40/01
Auf die weitere Frage, ob der erforderliche Antrag auf Anwendung des § 1a EStG 1996 rechtzeitig gestellt worden ist (dazu Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21), muss angesichts dessen hier nicht eingegangen werden.
- BFH, 02.09.2008 - X R 46/07
Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne …
aa) Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, m.w.N.; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569). - BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04
Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer …
Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, m.w.N.; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569). - BFH, 08.09.2004 - XI R 52/03
Nachträgliche Kürzung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer
Zur Begründung beruft es sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der in vergleichbaren Fällen ein rückwirkendes Ereignis bejaht worden sei (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569).Der Begriff "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes bedeutet, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95; in BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569).
- BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03
Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt
Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, m.w.N.; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569). - FG Düsseldorf, 22.09.2003 - 7 K 1172/03
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
Im Urteil vom 24.04.2002 (BStBl II 2002, 569) seien bestandskräftige Veranlagungen auf Grund einer späteren Änderung oder Aufhebung eines Zinsbescheides geändert worden.Dasselbe gilt nach BFH vom 24.4.2002 (XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl. II 2002, 569) wenn ein Zinsbescheid aufgehoben oder geändert wird und die als Sonderausgaben berücksichtigten Nachzahlungszinsen aufgrund der Aufhebung oder Änderung erstattet werden.
- FG Nürnberg, 18.01.2008 - 4 K 214/07
Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kürzung um in späteren Veranlagungszeiträumen …
Die Erstattung von Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist ein rückwirkendes Ereignis (BFH-Urteil vom 24.04.2002 XI R 40/01, BStBl II 2002, 569;… BFH-Beschluss vom 05.05.2004 XI B 27/04, BFH/NV 2004, 1365; BFH-Urteile vom 07.07.2004 XI R 10/04, BStBl II 2004, 1058;…vom 08.09.2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321;…vom 23.02.2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304;… Fischer in Kirchhof, EStG, § 10 Rz. 4; a.A. Ortheil in DB 2005, 466).Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 24.04.2002 bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2002 XI R 40/01, BStBl 2002, 569).
- FG Düsseldorf, 13.10.2003 - 13 K 1942/03
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
Rn. 18 Der BFH hat nach Auffassung des Gerichts den verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedanken hervorgehoben, daß die zeitlich zutreffende Erfassung der endgültigen steuerlichen Entlastung aufgrund gezahlter Sonderausgaben dann Vorrang vor Praktikabilitätserwägungen hat, wenn eine Erstattung der Aufwendungen -wie hierdeswegen nicht zu einem zeitraumübergreifenden Ausgleich führen würde, weil und soweit die Entlastung infolge einer Erstattung in einem späteren Veranlagungszeitraum mangels verrechenbarer gleichartiger Sonderausgaben nicht mehr kompensiert werden könnte (vgl. auch BFH Urteil vom 24.4.2002 XI R 40/01, BStBl. II 2002, 569 m.w.N.: "Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. ... Unerheblich ist, ob die Erstattung in den Veranlagungszeitraum des Abflusses (§ 11 Abs. 2 EStG oder in einen späteren Zeitraum fällt.").Diese gesetzestechnische Lösung kommt dem Wegfall der Rechtsgrundlage gleich (vgl. BFH aaO. BStBl. II 1999, 95: Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und BFH aaO. BStBl. II 2002, 569: Aufhebung eines Zinsbescheides).
- FG Düsseldorf, 07.07.2003 - 11 V 3056/03
Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen …
Auch aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (…IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569) sei zu entnehmen, dass eine Änderung nach § 175 AO nur dann zulässig sei, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lasse, dass diese Aufwendungen endgültig zurückzuerstatten seien.Rn. 32 Entgegen der Auffassung der Antragsteller folgt auch nicht aus den Urteilen des BFH vom 18.05.2000 (…IV R 28/98, a.a.O.) und vom 24.04.2002 (XI R 4001, BStBl II 2002, 569), dass Sonderausgaben, die nach Ablauf des Zahlungsjahres (hier: nach Ablauf des Jahres 2000) erstattet werden, nur dann steuerliche Auswirkung im Zahlungsjahr haben, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Sonderausgaben absehen lässt, dass sie endgültig zurückzuerstatten sind, weil sie beispielsweise rechtsgrundlos geleistet worden sind.
- BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04
Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis
Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, m.w.N.; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569). - BFH, 05.05.2004 - XI B 27/04
Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt
Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" in § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, m.w.N.; vom 24. April 2002 XI R 40/01, BFHE 199, 167, BStBl II 2002, 569). - FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 149/07
Einkommensteuer: Rücktrag von aufgrund nachträglichen Erlasses erstatteter …
- BFH, 14.07.2004 - XI B 187/03
KiSt-Abzug: Minderung durch künftige Erstattung
- FG Düsseldorf, 09.03.2004 - 9 K 4035/02
Sonderausgabenabzug; Nachforderungszinsen; Hinterziehungszinsen; …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 2 K 2135/03
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung der Einkommensteuerbescheide durch …
- FG Nürnberg, 28.11.2007 - III 230/05
Möglichkeit einer abweichenden Festsetzung einer Einkommensteuer aus …
- FG Düsseldorf, 04.02.2004 - 8 V 6917/03
Sonderausgaben; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Hamburg, 25.01.2006 - I 174/05
Rückwirkendes Ereignis bei Erstattung von Kirchensteuer
- FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 828/08
Berücksichtigung des an die Kinderbetreuungseinrichtung abgetretenen …
- FG Düsseldorf, 03.06.2008 - 11 K 5144/05
- FG Hessen, 25.09.2003 - 12 V 3164/03
Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 …
- FG Düsseldorf, 19.03.2003 - 7 V 165/03
Änderung des Einkommensteuerbescheides wegen des rückwirkenden Wegfalls der …
- FG Hamburg, 25.04.2003 - VI 67/02
Erlass von Aussetzungszinsen
- FG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 K 1070/02
Erstattung gezahlter Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis
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