Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit - Gewinn aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes - Beschränkung des Sonderausgabenabzugs - Steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen nach dem Geschäftsverteilungsplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 10 Abs. 3 § 99 Abs. 2; GVG § 17 a Abs. 2
Verfahrensabgabe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99
Der IV. Senat kann auf Grund seiner vorrangigen Zuständigkeit nach Abschn. II Nr. 1 Buchst. b der Ergänzenden Regelungen zum GVPl weiterhin jederzeit auch mit Rechtsfragen des Sonderausgabenabzugs befasst werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter B. I. 3.). - BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99
Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater - …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99
Soweit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit --der Gewinn aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes-- streitig waren, hat der IV. Senat nach mündlicher Verhandlung durch Zwischenurteil vom 1. März 2001 IV R 90/99 (BFH/NV 2001, 904) abschließend über die Revision entschieden. - BFH, 24.01.1978 - VII R 118/74
Revision - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99
Der Senat entscheidet in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch Beschluss in der Besetzung von fünf Richtern; § 10 Abs. 3 FGO steht dem nicht entgegen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1978 VII R 118/74, BFHE 124, 153, BStBl II 1978, 228, und vom 14. Februar 1978 VII R 91/77, BFHE 124, 309, BStBl II 1978, 312;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 10 Anm. 2, m.w.N.). - BFH, 14.02.1978 - VII R 91/77
Revision - Zulässigkeit - Mündliche Verhandlung - Richterbesetzung
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 64/99
Der Senat entscheidet in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch Beschluss in der Besetzung von fünf Richtern; § 10 Abs. 3 FGO steht dem nicht entgegen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1978 VII R 118/74, BFHE 124, 153, BStBl II 1978, 228, und vom 14. Februar 1978 VII R 91/77, BFHE 124, 309, BStBl II 1978, 312;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 10 Anm. 2, m.w.N.).
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
(3) hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags für die Jahre 1998 - 2000 im Hinblick auf das Verfahren beim BFH zum Aktenzeichen XI R 64/99;.(3) Im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags im Zusammenhang mit dem von der Klägerin in der Klagebegründung benannten Verfahren BFH Az. XI R 64/99 war keine Zwangsruhe eingetreten, die der Beklagte durch seine Einspruchsentscheidungen verletzt haben könnte.
Für die in dem Ausgangsverfahren weiterhin streitige Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gab der IV. Senat das Verfahren an den XI. Senat ab, der es mit Beschluss vom 4. September 2002 (Az. XI R 64/99) an den IV. Senat zurückgab.
- BFH, 20.08.2014 - I R 83/11
Besteuerung eines sog. Vorbezugs für Wohneigentum einer öffentlich-rechtlichen …
Rn. 29 c) Einer Abgabe der Sache an den X. Senat nach Maßgabe des Vorstehenden widerspricht allerdings der Beschluss des XI. Senats des BFH vom 4. September 2002 XI R 64/99 (BFH/NV 2003, 183). - BFH, 20.12.2012 - IV B 93/12
Keine Vorabentscheidung über Zuständigkeit eines einzelnen FG-Senats nach § 155 …
Zwar hat der BFH in seinem Beschluss vom 4. September 2002 XI R 64/99 (BFH/NV 2003, 183) ausgeführt, bei der Abgabe eines Verfahrens durch einen BFH-Senat an einen anderen BFH-Senat könne Letzterer in entsprechender Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 155 FGO seine eigene Unzuständigkeit feststellen und die Streitsache an den abgebenden Senat zurückgeben.
- BFH, 06.09.2006 - XI R 51/05
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids
Gegenstand des Einspruchsverfahrens ist der Steuerbescheid und sind nicht die Besteuerungsgrundlagen (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 983, 984; vom 4. September 2002 XI R 64/99, BFH/NV 2003, 183, 184). - BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01
Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim …
Die vom Kläger zitierten Musterverfahren XI R 41/99, XI R 17/00 und IV R 90/99 (jetzt XI R 64/99) sind nicht beim BVerfG, sondern beim BFH anhängig. - BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA
- FG Hessen, 16.09.2020 - 7 K 1804/17
Ein Energiesteuerbescheid kann zusammengefasst mehrere Entnahmevorgänge …
Streitgegenstand ist mithin die mit der Anfechtungsklage angefochtene Steuerfestsetzung und nicht die ihr zu Grunde liegenden einzelnen Besteuerungsgrundlagen (vgl. BFH, Beschluss vom 4. September 2002, XI R 64/99, BFH/NV 2003, 183; Cöster , in: Koenig, AO § 157, Rd. 21).
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