Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
FGO a. F. § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 120 Abs. 1; FGO § 56, § 90, § 119 Nr. 4, § 155; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- Judicialis
FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO a.F. § 120 Abs. 1; ; FGO § 56; ; FGO § 90; ; FGO § 119 Nr. 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 120 Abs. 1; FGO § 56, § 90, § 119 Nr. 4, § 155; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- Simons & Moll-Simons
FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 120 Abs. 1; FGO § 56, § 90, § 119 Nr. 4, § 155; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionseinlegungsfrist nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist - Ausschlussfrist nach § 56 Abs. 3 FGO
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe bei Revision/Verzicht auf mündliche Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung; Wiedereinsetzung in Revisionsbegründungsfrist
Verfahrensgang
- FG München, 30.06.1999 - 9 K 3288/96
- BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Papierfundstellen
- BFHE 200, 1
- NJW 2003, 1550
- NVwZ 2003, 1288 (Ls.)
- BB 2003, 298
- BStBl II 2003, 142
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
bb) Auch hinsichtlich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist hätte er aber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich bereits in der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO --d.h. bis zum 11. September 2000-- stellen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die versäumte Revisionsbegründung nachholen müssen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1994 I R 111/93, BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, …und vom 1. September 1998 V R 36/98, BFH/NV 1999, 482).Selbst die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist hätte nach der Rechtsprechung nicht genügt, weil für einen derartigen Antrag Wiedereinsetzung nicht erlangt werden kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264); im Streitfall stellte der Kläger den Verlängerungsantrag erst mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2000.
Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 246 nimmt es das Gesetz in Kauf, dass der Revisionsführer eine Rechtsmittelbegründung anfertigen muss, ohne Gewissheit über den Erfolg seines die Revisionseinlegung betreffenden Wiedereinsetzungsantrags zu haben.
- BFH, 20.04.2000 - XI S 7/99
Erfindertätigkeit und Totalgewinn; Auslegung einer Verzichtserklärung betr. die …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Der Senat bewilligte dem Kläger mit Beschluss vom 20. April 2000 XI S 7/99 Prozesskostenhilfe (PKH) für eine noch einzulegende Revision.Es ist aber in dem Urteil davon ausgegangen, dass der Kläger eine ernsthafte wissenschaftliche Arbeit leiste und hat damit die durch den Ortstermin zu beweisenden Tatsachenbehauptungen als wahr unterstellt (BFH-Beschluss vom 20. April 2000 XI S 7/99, BFH/NV 2001, 13).
- BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Es hat es unterlassen, den wirklichen Willen zu erforschen und ggf. nachzufragen (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
- BFH, 22.09.1999 - XI R 24/99
Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Der Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises enthält in der Regel auch den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Senatsurteil vom 22. September 1999 XI R 24/99, BFHE 190, 17, BStBl II 2000, 32); Entsprechendes gilt für die beantragte Augenscheinnahme vor Ort. - BFH, 24.09.1998 - V R 82/97
Richterablehnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Soweit der Kläger die Notwendigkeit der Verweisung an einen anderen Senat damit begründet, die Entscheidung des FG sei unzutreffend, ist dem entgegen zu halten, dass sich die Frage einer Zurückverweisung stets nur dann stellt, wenn die Vorentscheidung als rechtsfehlerhaft aufzuheben ist; dies allein kann eine Verweisung an einen anderen Senat daher nicht rechtfertigen (BFH-Urteil vom 24. September 1998 V R 82/97, BFH/NV 1999, 487). - BFH, 10.11.1993 - I R 68/93
Verfahrensrecht; Beiladung einer GmbH (§ 60 FGO )
- BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90
- Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Als Prozesshandlung muss der Verzicht klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (BFH-Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425, m.w.N.). - BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297). - BFH, 18.05.1994 - I R 111/93
Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
bb) Auch hinsichtlich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist hätte er aber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich bereits in der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO --d.h. bis zum 11. September 2000-- stellen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die versäumte Revisionsbegründung nachholen müssen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1994 I R 111/93, BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, …und vom 1. September 1998 V R 36/98, BFH/NV 1999, 482). - BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 4 FGO auch anzunehmen, wenn das FG irrtümlich von einem Verzicht auf mündliche Verhandlung ausgegangen ist und unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO durch Urteil entschieden hat (BFH-Urteile vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46; vom 11. August 1987 IX R 135/83, BFHE 151, 297, BStBl II 1988, 141). - BFH, 23.02.1983 - I R 128/82
Verschulden bezüglich Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
- BFH, 20.04.1988 - X S 13/87
Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe …
- BFH, 11.08.1987 - IX R 135/83
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
- BFH, 20.06.1984 - I R 22/80
Klage gegen Widerruf - Klage gegen die Steueranmeldung - Anfechtung der …
- BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung
- BFH, 01.09.1998 - V R 36/98
Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BFH, 26.08.1994 - X S 6/94
Einfluss des Mangels an Vertretung bei der Einlegung eines Rechtsmittels auf die …
- BFH, 26.01.1996 - XI S 44/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der späteren Entscheidung über ein …
- BFH, 01.10.1970 - V R 115/67
Beteiligter - Mündliche Verhandlung - Verzicht - Erlaß eines Vorbescheids
- BFH, 11.02.1993 - V R 90/89
Steuerfreiheit für Warenlieferungen nach Argentinien - Begriff des …
- BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der …
- BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69
Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in …
- BFH, 12.05.2022 - V R 19/20
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
Rn. 31 5. Die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG ist im Streitfall nicht geboten, da ernstliche Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit (vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteil vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142) nicht zu erkennen sind und auch von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind. - BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …
Im Hinblick auf die Berührung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter setzt ein derartiger Ausspruch aber besondere sachliche Gründe voraus; hierzu gehören erkennbare Zweifel an der Unvoreingenommenheit des an sich für den zweiten Rechtszug beim Tatgericht zuständigen Senats (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3.). - BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Trotz des teilweise identischen Wortlauts der jeweils einschlägigen prozessualen Vorschriften ist die Frage, wann die Rechtsmittelbegründungsfrist zu laufen beginnt, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beantragt wird, von den obersten Bundesgerichten unterschiedlich beantwortet worden (vgl. BFH BB 1995, 32, 33 m.N.; BFH NJW 2003, 1550, 1551).
- BFH, 17.06.2020 - X R 26/18
Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
Rn. 33 6. Die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG ist im Streitfall nicht geboten, da ernstliche Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit (vgl. zu den Voraussetzungen: BFH-Urteil vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142) nicht zu erkennen sind und auch von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind. - BFH, 19.05.2020 - X R 27/19
Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden
Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38). - BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung - …
Da eine solche Maßnahme das Recht beider Beteiligter auf ihren gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 1 FGO) berührt, müssen hierfür besondere sachliche Gründe vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, Bergkemper in HHSp, § 126 FGO Rz 53, m.w.N.). - BVerwG, 08.11.2005 - 10 B 45.05
Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Auslegung und …
Rn. 4 Allerdings hat der Kläger mit seinem Schreiben vom 3. Januar 2005, in dem er auf die entsprechende Anfrage des Gerichts antwortete, dass er "ebenfalls mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Rahmen eines Gerichtsbescheides einverstanden" sei, nicht wirksam sein Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung abgegeben (vgl. BFH, Urteil vom 4. September 2002 - BFH XI R 67/00 - BFHE 200, 1 m.w.N.). - BFH, 28.02.2020 - X B 100/19
Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen …
Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38). - BFH, 18.08.2015 - I R 24/14
Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG 2002 a. F. - Beweiserhebung
Rn. 25 3. Der Senat hält es für geboten, die Sache entsprechend dem Antrag der Klägerin an einen anderen Senat des FG zurückzuverweisen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung; s. dazu allgemein BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142). - BFH, 09.01.2006 - XI B 176/04
Verzicht auf mündliche Verhandlung
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 4 FGO auch anzunehmen, wenn das FG irrtümlich von einem Verzicht auf mündliche Verhandlung ausgegangen ist und unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden hat (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, m.w.N.). - BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21
Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von …
- BFH, 06.04.2005 - IX B 154/04
Besetzung des Gerichts; Verfahrensmangel; Einverständnis mit einer Entscheidung …
- BFH, 06.05.2005 - XI B 189/04
Prozesserklärungen; rechtsschutzgewährende Auslegung
- FG Düsseldorf, 27.02.2009 - 3 K 2450/08
Verfristung der Erhebung einer Anfechtungsklage; Voraussetzung der Gewährung …
- FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07
Kindergeld: Konkurrierender Kindergeldanspruch in Polen
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".