Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Berücksichtigung eines Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten in Form von Maßnahmen gegen das Vergessen einer lediglich mündlich erteilten Anweisung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Befolgung von Einzelanweisungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 29.11.2007 - 4 O 4352/06
- OLG Dresden, 10.03.2008 - 8 U 26/08
- BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03
Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Danach müssen in einer Anwaltskanzlei organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass eine mündliche Einzelweisung, die einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist betrifft, in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - wie hier geschehen - unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688 f., vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, FamRZ 2004, 1711 undvom 4. April 2007 - III ZB 85/06, NJW-RR 2007, 1430, 1431, jeweils m.w.Nachw.).Werden solche Maßnahmen gegen das Vergessen einer lediglich mündlich erteilten Anweisung nämlich nicht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung vorgetragen und glaubhaft gemacht, ist ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückzuweisen (BGH, Beschluss vom 4. November 2003 aaO).
Soweit die Rechtsbeschwerde beanstandet, es erschließe sich aus der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht, welche organisatorischen Maßnahmen insoweit in Betracht kämen, übersieht sie den Hinweis des Berufungsgerichts darauf, dass der Prozessbevollmächtigte der Kläger, bevor er die Handakte der Auszubildenden überlassen habe, etwa einen Wiedervorlagetermin hätte verfügen können, um auf diese Weise zu kontrollieren, ob eine Berichtigung der Frist erfolgt ist (hierzu auch BGH, Beschluss vom 4. November 2003 aaO).
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284 ; BVerfG NJW 2003, 281). - BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284 ; BVerfG NJW 2003, 281).
- BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04
Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. Senat, BGHZ 161, 86, 87 m.w.Nachw.), sind nicht erfüllt. - BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde auch auf den Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. April 2008 (XII ZB 189/07, NJW 2008, 2589 f.). - BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Danach müssen in einer Anwaltskanzlei organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass eine mündliche Einzelweisung, die einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist betrifft, in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - wie hier geschehen - unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688 f., vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, FamRZ 2004, 1711 undvom 4. April 2007 - III ZB 85/06, NJW-RR 2007, 1430, 1431, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZB 6/08
Danach müssen in einer Anwaltskanzlei organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass eine mündliche Einzelweisung, die einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist betrifft, in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - wie hier geschehen - unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688 f., vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, FamRZ 2004, 1711 undvom 4. April 2007 - III ZB 85/06, NJW-RR 2007, 1430, 1431, jeweils m.w.Nachw.).
- BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten - …
Welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei M. und Partner getroffen wurden, um zu verhindern, dass die Fristeintragung in Vergessenheit gerät, hat der Kläger nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl hierzu BGH Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - RdNr 8 - Juris).Rn. 13 Zwar ist wiederum anerkannt, dass es derartiger organisatorischer Maßnahmen nicht bedarf, wenn die klare und unmissverständliche (Einzel-)Anweisung besteht, die genannte Begründungsfrist sofort einzutragen (BGH Beschlüsse vom 2.4.2008 - XII ZB 189/07 - RdNr 14 - Juris = NJW 2008, 2589 und - XII ZB 190/07 - RdNr 14 - Juris), jedoch gilt dies nur dann, wenn darüber hinaus eine allgemeine Büroanweisung besteht, dass ein solcher Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen ist (…BGH aaO; s auch BGH Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - RdNr 11 - Juris).
- BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - …
Welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei der Bevollmächtigten des Klägers getroffen wurden, um trotz der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses ohne Vorlage der Handakte und vor Eintragung der Rechtsmittelfrist zu verhindern, dass die Fristeintragung in Vergessenheit gerät, hat der Kläger indes nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl hierzu BGH vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - juris RdNr 8; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 13)..
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