Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Versagen des Telefax-Systems
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Versagen des Telefax-Systems - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen; Erfüllung der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 2
Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen; Erfüllung der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Versagen des Telefax-Systems
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.09.2018 - 30 O 4/17
- OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18
- BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19
- BGH, 18.02.2020 - XI ZR 8/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19
Die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung beruht nicht ausschließbar auf einem Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, sodass der Antrag auf Wiedereinsetzung zurückzuweisen war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2010 - XII ZB 177/10, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 11). - BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10
Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19
Die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung beruht nicht ausschließbar auf einem Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, sodass der Antrag auf Wiedereinsetzung zurückzuweisen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2010 - XII ZB 177/10, juris Rn. 13 …und vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 11). - BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19
Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253 Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion …
Rn. 21 Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei entlastet den Rechtsanwalt (nur) dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH, Beschl. v. 18.02.2020 - XI ZB 8/19 - juris Rn. 12;… Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22 - juris Rn. 13).Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des technischen Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (…BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - VII ZB 35/14 - juris Rn. 13; Beschl. v. 18.02.2020, a.a.O. Rn. 12; je zum Telefax).
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der …
Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZB 8/19, juris Rn. 12 mwN).
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