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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4728
BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06 (https://dejure.org/2007,4728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    BGB § 769; ; BGB § 776; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs durch ein Gericht; Folgen des Ziehens eines Schlusses bzgl. eines Sachverhalts ohne nähere Begründung und ohne tragfähige Grundlage im Sachvortrag der Parteien; Erlöschen einer Darlehensrestforderung durch einen in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 362, § 397, § 776
    Rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Darlegungslast; Erlöschen der Darlehensrestforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Erlassvertrag zu Gunsten Dritter zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1622
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    a) Bedenken gegen die Wirksamkeit der Abtretung der Darlehensforderung und der Bürgschaft bestehen nicht (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643, 644 ff., für BGHZ vorgesehen).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit …

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer …

    Zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger muss deshalb hinsichtlich der Erfüllungseinrede dieselbe Darlegungs- und Beweislastverteilung gelten wie zwischen diesem und dem Hauptschuldner (BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94, WM 1995, 1229, 1230 und vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192 f. sowie Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06, juris Rn. 16).
  • OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für …

    Der Verhinderung eines Vortrags käme es gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung ihres Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - XI ZR 201/06, BauR 2007, 1622 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 528/17

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 538 ZPO

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.1999, 2 BvR 762/98, juris Tz. 10; BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

  • OLG München, 17.05.2018 - 23 U 583/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz bei einer Klage auf …

    Rn. 24 Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 23.06.1999, 2 BvR 762/98, juris Tz. 10; BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).

  • OLG Köln, 29.06.2017 - 16 U 106/16
    Dass der Beklagte über etwaige Zahlungen des Erblassers an die Klägerin keine eigene Kenntnis hat, führt allein noch nicht zu einer sekundären Darlegungslast der Klägerin (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, Az.: XI ZR 201/06 in BauR 2007, 1622).
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 526/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (BGH-Beschluss vom 26.6.2007, XI ZR 201/06 [Juris]).
  • OLG München, 03.08.2009 - 19 U 2171/09

    Arzneimittelhaftung: Darlegungslast des Patienten; Beweiserhebungspflicht des …

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (BGH-Beschluss vom 26.6.2007, XI ZR 201/06 [Juris]).
  • OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an einem …

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (Beschluss des BGH vom 26.6.2007, Az.: XI ZR 201/06).
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs beim Schadensersatzanspruch hinsichtlich der …

    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, XI ZR 201/06, juris).
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 516/17

    Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen neben …

  • OLG Köln, 23.10.2007 - 13 W 48/07

    Keine Aufgabe einer Sicherheit bei Klage gegen Insolvenzverwalter auf Zahlung …

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1081/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 518/17

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Übergehen des Vortrags eines Hintermannes

  • OLG München, 24.04.2009 - 10 U 4645/08

    Haftung für Arzneimittel: Substanziierungslast des Klägers

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1107/17

    Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen neben …

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