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   BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10   

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https://dejure.org/2011,1948
BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10 (https://dejure.org/2011,1948)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2011 - XII ZB 153/10 (https://dejure.org/2011,1948)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2011 - XII ZB 153/10 (https://dejure.org/2011,1948)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127a BGB, § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO
    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über den Streitgegenstand hinausgehenden Vergleichs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB bei teilweiser oder abschließender Regelung über den Streitgegenstand; Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs bei über den Streitgegenstand hinausgehender Einigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleiches

  • rewis.io

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über den Streitgegenstand hinausgehenden Vergleichs

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über den Streitgegenstand hinausgehenden Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 127a; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB bei teilweiser oder abschließender Regelung über den Streitgegenstand; Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs bei über den Streitgegenstand hinausgehender Einigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ungewöhnlich: Die Parteien wollen sich vergleichen - doch der Richter will nicht protokollieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht des Gerichts zur Vergleichsprotokollierung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Gericht kann Protokollierung eines Vergleichs ablehnen, wenn er über den Verfahrensstoff hinausgeht.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 1
  • NJW 2011, 3451
  • MDR 2011, 1128
  • DNotZ 2012, 202
  • NJ 2011, 475
  • FamRZ 2011, 1572
  • FamRZ 2011, 1648
  • AnwBl 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 17.05.1901 - VII 102/01

    Gerichtlicher Vergleich. B.G.B. § 125.

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).

    Mit der Vorschrift des § 127 a BGB hat der Gesetzgeber lediglich an dem überkommenen Grundsatz festgehalten, dass der Prozessvergleich die notarielle Beurkundung und damit auch die öffentliche Beglaubigung nach § 129 Abs. 2 BGB und die Schriftform nach § 126 Abs. 3 BGB ersetzt (Palandt/Ellenberger aaO § 127 a Rn. 1; Soergel/Hefermehl BGB 13. Aufl. § 127a Rn. 1; vgl. schon RGZ 48, 183, 186 ff.).

    Selbst wenn der gerichtliche Vergleich als Spruchrichtertätigkeit unter das zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit geltende Richterprivileg fiele (Art. 34 GG iVm § 839 BGB; vgl. zum Spruchrichterprivileg BGHZ 155, 306 = FamRZ 2003, 1541 f.; OLG Bremen NJW-RR 2001, 1036, 1037 und schon RGZ 48, 183, 186 f.), wäre das Haftungsrisiko des Dienstherren zu beachten.

  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 96/54

    Unterhaltsvergleich nach Scheidung

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    a) Zwar setzt ein gerichtlicher Vergleich als Vollstreckungstitel im Sinne der §§ 127 a BGB, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ein anhängiges gerichtliches Verfahren voraus, in dessen Zusammenhang der Vergleich geschlossen wird (BGHZ 15, 190, 195 ff.; Erman/Palm BGB 12. Aufl. § 127 a Rn. 2).

    b) Ein gerichtlich protokollierter Vergleich bildet allerdings keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, wenn die Parteien den Entwurf im Scheidungsverbundverfahren erst nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs vorgelegt hatten (BGHZ 15, 190, 195 ff.).

  • BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81

    Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung der Instanzgerichte lediglich auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Gerichte bei ihrer Entscheidung wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen oder die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens überschritten haben (vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2010  XII ZB 130/09 - FamRZ 2010, 881 Rn. 10).
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Selbst wenn der gerichtliche Vergleich als Spruchrichtertätigkeit unter das zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit geltende Richterprivileg fiele (Art. 34 GG iVm § 839 BGB; vgl. zum Spruchrichterprivileg BGHZ 155, 306 = FamRZ 2003, 1541 f.; OLG Bremen NJW-RR 2001, 1036, 1037 und schon RGZ 48, 183, 186 f.), wäre das Haftungsrisiko des Dienstherren zu beachten.
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60

    Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2006 - 9 WF 289/06

    Prozesskostenhilfe: Isolierte Bewilligung für den Abschluss eines Vergleiches;

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg (FamRZ 2007, 487), das eine generelle Protokollierungspflicht des Gerichts annimmt, überzeugt deswegen nicht.
  • OLG Bremen, 21.07.1999 - 1 U 130/98

    Missbrauch eines Vergleichs als Vollstreckungstitel; Geltung des

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Selbst wenn der gerichtliche Vergleich als Spruchrichtertätigkeit unter das zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit geltende Richterprivileg fiele (Art. 34 GG iVm § 839 BGB; vgl. zum Spruchrichterprivileg BGHZ 155, 306 = FamRZ 2003, 1541 f.; OLG Bremen NJW-RR 2001, 1036, 1037 und schon RGZ 48, 183, 186 f.), wäre das Haftungsrisiko des Dienstherren zu beachten.
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 3 Wx 185/06

    Wirksamkeit eines vor Gericht abgeschlossenen Erbvertrages

  • OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96

    Voraussetzungen für einen Vergleich im Sinne des § 127a BGB

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung, welche über den Verfahrensgegenstand hinausgeht, als gerichtlichen Vergleich protokolliert (Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572 Rn. 16 f.).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

    Seit der Abschaffung des früheren § 128 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 1970 durch das Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 nehmen die Gerichte keine Beurkundungstätigkeiten mehr vor (vgl. Staudinger/Hertel BGB [2012] Vorbemerkung zu §§ 127 a und 128 [BeurkG] Rn. 256), so dass die §§ 17 ff. BeurkG auf die gerichtliche Tätigkeit im Rahmen eines Vergleichsschlusses grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar sind (vgl. aber zur Protokollierung eines über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleichs Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572 Rn. 19 ff.).

    Weitergehende Belehrungspflichten, wie sie § 17 BeurkG für die notarielle Beurkundung vorsieht, bestehen im Rahmen einer Vergleichsprotokollierung allenfalls, wenn das Gericht darüber entscheidet, ob es Vereinbarungen der Beteiligten protokollieren will, die über den Streitgegenstand hinausgehen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572 Rn. 19 ff.).

  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 15 W 292/17

    Wirksamkeit einer in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO erklärten Auflassung

    Denn der BGH hat seine Entscheidung mit der entsprechende Anwendung des § 127 a BGB auf den Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 BGB damit begründet, dass er - allein bezogen auf die Frage der Anwendbarkeit des § 127 a BGB - eine Vergleichbarkeit eines gerichtlich protokollierten Vergleichs mit dem Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO im Hinblick auf die Beratungs- und Warnfunktion, Übereilungsschutz und die Beweisfunktion angenommen hat (anders aber möglicherweise beim sog. Mehrvergleich, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. August 2011, XII ZB 153/10, NJW 2011, 1128 f).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12

    Familiensache: Formwahrung bei Protokollierung einer Vereinbarung zum

    Diesen Erfordernissen genügt nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 160 ff. ZPO auch ein Protokoll in einer Familienstreitsache (zum Anspruch auf Protokollierung vgl. Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge,

    Es bedarf dabei auch keiner ausdrücklichen Übertragung der Belehrungspflicht der Beteiligten durch das Gericht auf die Mandantenvertreter (zu dieser Möglichkeit BGH FamRZ 2011, 1572, Rn. 21 im Juris-Ausdruck).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12

    Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGH, FamRZ 2011, 1572 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15

    Pflicht des Gerichts zur Protokollierung einer Einigung über im

    Soweit die Einigung darüber hinausgeht, aber noch in einem inneren Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand steht, liegt es demgegenüber im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung als gerichtlichen Vergleich im Sinne von § 127a BGB protokolliert (vgl. BGH MDR 2011, 1128 ).
  • OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer

    Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung, die über den Streitgegenstand hinausgeht, als gerichtlichen Vergleich protokolliert (BGH FamRZ 2011, 1572 zu einem Scheidungsfolgenvergleich).
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