Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
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Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts; Entscheidung durch das im Rechtszug höhere Gericht; Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 3 ZPO, § 6 Abs 1 S 1 FamFG
Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts; Entscheidung durch das im Rechtszug höhere Gericht; Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von ... - IWW
§ 6 FamFG, § ... 45 Abs. 3 ZPO, § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 36 Abs. 1 ZPO, § 27 Abs. 4 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GVG, § 45 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 27 Abs. 3 StPO, §§ 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b, 133 GVG, § 36 Abs. 2 ZPO, § 45 ZPO, § 42 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 ZPO, Art. 97 Abs. 1 GG, §§ 25, 26 Abs. 1 DRiG, § 48 ZPO
- Wolters Kluwer
Ablehnungsgesuch gegen die Gerichtsbesetzung in einem Verfahren wegen der Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 45 Abs. 3 ; FamFG § 6
A) Maßgeblich dafür, welches Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts zuständig gemäß § 45 Abs. 3 ZPO ist, ist die Rechtsmittelzuständigkeit in der Hauptsache. Bei Beschlussunfähigkeit eines Landgerichts ... - rechtsportal.de
FamFG § 6 ; ZPO § 42
Ablehnungsgesuch gegen die Gerichtsbesetzung in einem Verfahren wegen der Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zuständigkeit bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich berufenen Gerichts
- haufe.de (Kurzinformation)
Was tun, wenn ein komplettes Amtsgericht befangen ist?
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 18.05.2021 - 402 XVII 39366
- LG Lübeck, 25.10.2021 - 7 T 501/21
- BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 284
- MDR 2022, 387
- FGPrax 2022, 94
- FamRZ 2022, 466
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Das im Rechtszug höhere Gericht kann über ein ihm nach § 45 Abs. 3 ZPO vorgelegtes Ablehnungsgesuch auch dann entscheiden, wenn die abgelehnten Richter - anders als von diesen angenommen - zulässigerweise selbst hierüber hätten entscheiden können (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385).Es kann sich vielmehr im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, sachangemessen nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen zu befinden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385).
Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie erforderlich sein sollte - dem Landgericht vorbehalten (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 14 mwN).
Ob eine dies ermöglichende eindeutige Unzulässigkeit vorliegt - was hier ausnahmsweise zumindest nicht daraus folgen dürfte, dass sich das Ablehnungsgesuch gegen alle Richter des Landgerichts richtet -, kann daher dahingestellt bleiben (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 15 ff. mwN).
Rn. 10 3. Für die durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG i.V.m. § 45 Abs. 3 ZPO kann aber auch die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 aus anderen Gründen unzulässig ist, offenbleiben, da es (zumindest) hinsichtlich der im Tenor genannten Richter des Landgerichts, auf die der Senat seine Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens sachangemessen beschränkt, jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 21).
Dies kommt namentlich dann in Betracht, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe den nach der Geschäftsverteilung gegebenen Zuständigkeitsbereich dieser Richter in gleicher Weise betreffen und deshalb eine Entscheidung auch über die gegen diese gerichteten Ablehnungsgesuche zur Vermeidung einer Verzögerung der sachlichen Erledigung - und damit im Interesse der Aufrechterhaltung einer uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts - sachgerecht und geboten erscheint (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 22 f. mwN).
Rn. 12 Ausgehend hiervon ist es sachangemessen, über das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 nicht nur insoweit einheitlich (vgl. dazu BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 31 mwN) zu entscheiden, als es sich gegen die Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe der in der Hauptsache zuständigen Zivilkammer des Landgerichts wendet, sondern darüber hinaus auch, soweit es sich gegen das weitere Mitglied dieser Kammer sowie gegen die Mitglieder der fünf weiteren nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts zur Vertretung dieser Kammer berufenen Zivilkammern richtet (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 24 ff.).
Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 34 mwN).
Ein vernünftiger Verfahrensbeteiligter darf daher darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht und nicht etwa an den möglicherweise angestrebten beruflichen Zielen auszurichten (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 37 ff. mwN.;… vgl. auch BVerwG NJW 2014, 953 Rn. 21).
- BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN;… BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
- BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03
Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN;… BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
- BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09
Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit für ein …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN;… BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
- BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN;… BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
- BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ein vernünftiger Verfahrensbeteiligter darf daher darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht und nicht etwa an den möglicherweise angestrebten beruflichen Zielen auszurichten (…vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 37 ff. mwN.; vgl. auch BVerwG NJW 2014, 953 Rn. 21). - BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15
Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. BGH Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 189 Rn. 14 mwN). - BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
Begriff der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN;… BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5). - BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Rn. 16 (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446;… vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5). - BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88
Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Diese Formulierung ist einerseits identisch mit derjenigen über die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit in § 36 Abs. 1 ZPO, im Rahmen dessen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau, sondern auf die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart abzustellen ist (vgl. BGHZ 104, 363 = NJW 1988, 2739, 2740 mwN;… vgl. auch BayObLG Beschluss vom 24. September 2019 - 1 AR 83/19 - juris Rn. 6 mwN;… BeckOK ZPO/Toussaint [Stand: 1. September 2021] § 36 Rn. 45;… Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 7). - BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19
Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).
- BayObLG, 21.05.2026 - 101 Kap 1/22
Besorgnis der Befangenheit, Vorbefassung, Generalstaatsanwalt, Dienstaufsicht, …
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr., vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2025, 1 BvR 750/23, NJW 2025, 1939 Rn. 100 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021, XII ARZ 39/21, NJW-RR 2022, 284 Rn. 14;… Beschluss vom 25. August 2020, BGHZ 226, 350 Rn. 34 m. w. N.;… Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 42 Rn. 4;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 42 Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 03.06.2025 - 20 UFH 1/25
Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 45 Abs. 3, …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 45 Abs. 3 ZPO als das im Rechtsmittelzug in der Hauptsache nächsthöhere Gericht zur Entscheidung über die Selbstanzeigen nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 48 ZPO zuständig, weil das Amtsgericht E. beschlussunfähig geworden ist (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 -, Rn. 5, juris).
- BGH, 23.02.2026 - I ZB 36/25
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter wegen der Besorgnis der …
Unter diesen Umständen kann eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12, juris Rn. 15; Beschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21, NJW-RR 2022, 284 [juris Rn. 18]; Beschluss vom 12. September 2022 - AnwZ (Brfg) 10/22, juris Rn. 18, jeweils mwN). - BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).
- VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 1/23 In Betracht kommen nach herrschender Ansicht nur objektive Gründe, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden scheiden als Ablehnungsgrund aus (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90 -, Rn. 27, und vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de;… BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 -, Rn. 34, vom 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 -, Rn. 14, 17, …und vom 15. März 2022 - II ZR 97/21 -, Rn. 8, juris;… Meinert, in: Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, 1. Aufl. 2015, D. Ausschließung und Ablehnung nach ZPO, Rn. 146 f.).
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).
- OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22
Begründete Selbstanzeigen aller Richter eines Amtsgerichts
Rn. 5 1. Gemäß § 113 Abs. 1 FamFG, § 45 Abs. 3 ZPO ist das Oberlandesgericht Nürnberg zur Entscheidung über die Selbstanzeigen nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 48 ZPO als das im Rechtsmittelzug in der Hauptsache nächsthöhere Gericht (BGH NJW-RR 2022, 284) zuständig, da das Amtsgericht T, weil sich sämtliche für die Entscheidung in Betracht kommende Richter selbst abgelehnt haben, beschlussunfähig geworden ist.Etwas anderes gilt jedoch innerhalb eines kleinen Gerichts wie es das Amtsgericht T ist, da bei einem kleinen Gericht eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit zwischen allen Richtern des Gerichts naheliegt (BGH NJW-RR 2022, 284; BGH NJW 1957, 1400;… Zöller-Vollkommer aaO § 42 Rn 12a m.w.N.;… Wieczorek/Schütze-Niemann, ZPO, 3. Aufl., § 42 Rn 16).
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 20/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9;… 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).
- OLG Hamm, 03.07.2025 - 4 WF 130/24
Besorgnis der Befangenheit
Rn. 63 Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bei Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 23; 102, 195; 108, 126;… BVerfG NJW 2014, 1227 Rn. 24; BGH NJW 2021, 385; NJW-RR 2022, 284 Rn. 14). - OLG Stuttgart, 26.03.2026 - 21 W 24/25
Besorgnis der Befangenheit; Näheverhältnis zum als befangen abgelehnten …
- OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 60/25
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
- OLG Hamm, 21.05.2026 - 27 W 25/26
Verfahrensfehler ist kein Befangenheitsgrund!
- OLG Celle, 01.02.2024 - 19 WF 5/24
Sofortige Beschwerde eines Kindsmutter in einem Umgangsverfahren gegen die …
- BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 42/21
Erneute Prüfung der Einrichtung einer Betreuung
- OLG Schleswig, 18.02.2026 - 16 W 12/26
Besorgnis der Befangenheit bei gelegentlicher spruchkörperübergreifender …
- LG Stuttgart, 20.05.2025 - 10 T 102/25
Missliebige Entscheidung ≠ Befangenheitsgrund!
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