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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5383
BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09 (https://dejure.org/2010,5383)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - XII ZB 176/09 (https://dejure.org/2010,5383)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09 (https://dejure.org/2010,5383)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Rn. 6 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auch des Senats (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714 Tz. 8), ist unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Rechtsbeschwerde u.a. zulässig, wenn einem Gericht bei der Rechtsanwendung Fehler unterlaufen, die die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte erwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist.

    Dabei ist - von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714 Tz. 4 und vom 22. April 2009 - XII ZB 49/07 - FamRZ 2009, 1211 Tz. 9 m.w.N.; BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714 Tz. 5 m.w.N. und vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Diese Voraussetzungen sind also nicht schon dann erfüllt, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts fehlerhaft ergangen ist (BGHZ 154, 288, 293).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers - insbesondere des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) - beruht (BGHZ 154, 288, 296).

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Rn. 4 Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - FamRZ 2010, 357 Tz. 7).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Dabei muss es sich um einen Rechtsfehler von symptomatischer Bedeutung handeln (BGHZ 152, 182, 187).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714 Tz. 5 m.w.N. und vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 49/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunft über …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Dabei ist - von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06 - FamRZ 2007, 714 Tz. 4 und vom 22. April 2009 - XII ZB 49/07 - FamRZ 2009, 1211 Tz. 9 m.w.N.; BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines …

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Rn. 11 c) Letztlich handelt es sich bei dem angegriffenen Beschluss um eine einzelfallbezogene Entscheidung, die eine Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs nicht erfordert (BGH Beschluss vom 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - NJW-RR 2003, 1366, 1367).
  • BGH, 24.06.1992 - XII ZB 56/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09
    Das Berufungsgericht hat zur Auslegung in zulässiger Weise (Senatsbeschluss vom 24. Juni 1992 - XII ZB 56/92 - FamRZ 1993, 45, 46;… Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 704 Rdn. 4) die Urteilsgründe mit herangezogen und ist damit zu der vertretbaren Schlussfolgerung gelangt, dass dem Beklagten keine weitergehenden Pflichten als die Vorlage der Steuererklärungen nebst allen dazugehörigen Anlagen der Jahre 2006 und 2007 sowie die Vorlage der Steuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 auferlegt wurden und deshalb die Mitwirkung eines Steuerberaters nicht erforderlich sei.
  • OLG Köln, 29.09.2015 - 21 U 3/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der Wert der Beschwer des Beklagten ist bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nach billigem Ermessen (§ 3 ZPO) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.2010, XII ZB 176/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 162/12

    Streitwert und Rechtmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der Wert der Beschwer des Beklagten ist bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung auf der vorstehen skizzierten rechtlichen Grundlage nach billigem Ermessen (§ 3 ZPO) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.2010, XII ZB 176/09, bei Juris).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des …

    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).
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