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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7743
BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 (https://dejure.org/2024,7743)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1816 Abs 2 BGB
    Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § 1816 Abs. 2 BGB, § 1897 Abs. 4, Abs. 5 BGB, § 1816 Abs. 1 BGB, § 1821 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1816 Abs. 2
    Betreuungsverfügung; Betreuerauswahl; Eignung der vorgeschlagenen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1816 Abs. 1 ; BGB § 1816 Abs. 2
    Berücksichtigen einer vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der Betreuerauswahl bei fehlender Eignung (hier: Ehegatte); Bestellung eines Berufsbetreuers zum Wohl der betroffenen Person

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vom Betroffenen vorgeschlagene Betreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um die Betreuerbestellung: Welches Gewicht hat der Wunsch des Betroffenen?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung einer als Betreuer vorgeschlagenen Person

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Berücksichtigung der vorgeschlagenen Person bei der Betreuerauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 683
  • MDR 2024, 645
  • FamRZ 2024, 963
  • Rpfleger 2024, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Eine vom Betroffenen vorgeschlagene Person darf bei der Betreuerauswahl nur dann mangels Eignung unberücksichtigt bleiben, wenn sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände hinsichtlich sämtlicher Aufgabenbereiche der Betreuung die konkrete Gefahr ergibt, dass der Vorgeschlagene nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung zum Wohl der betroffenen Person zu führen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21, FamRZ 2022, 1559).

    Dieser Beschluss ist auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 durch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 (XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559) aufgehoben worden.

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 …und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).

    Rn. 13 Insbesondere fehlt es schon deswegen an der erforderlichen Gesamtschau, weil das Beschwerdegericht (trotz der Hinweise des Senats im Beschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 12) keinen der für die Bestellung des Beteiligten zu 1 sprechenden Gesichtspunkte (mehrfacher Wunsch der Betroffenen, auch gegenüber der vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen; langjährige Dauer der Ehe und die damit einhergehenden Bindungen) in den Blick genommen hat.

  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Für den Fall, dass sich im weiteren Verfahren eine Ungeeignetheit des Beteiligten zu 1 nur für den Bereich der Vermögenssorge feststellen lassen sollte, wird das Landgericht auch die Möglichkeit der Bestellung einer weiteren Person als Mitbetreuer in den Blick zu nehmen haben, um der fehlenden Eignung hinsichtlich (nur) einzelner Aufgabenkreise Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 2022, 722 Rn. 19).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (…vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).
  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 276/18

    Betreuungsverfahren: Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bei …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23
    Der Senat macht dabei wegen der wiederholten Aufhebung und Zurückverweisung von der Möglichkeit gemäß § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG Gebrauch, die Sache an eine andere Zivilkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 276/18 - NJW-RR 2019, 642 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24

    Betreuerauswahl: Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten …

    Nicht geeignet für eine konkrete Betreuung ist nach § 1816 Abs. 1 BGB derjenige, der nicht willens oder in der Lage ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis nach Maßgabe des § 1821 BGB die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten zu ermitteln und adäquat umzusetzen und in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten (Fortführung BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23, FamRZ 2024, 963).

    Besteht in einem solchen Fall die konkrete Gefahr, dass die als Betreuer in Betracht kommende Person nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung nach Maßgabe des § 1821 BGB zu führen, ist von einer Bestellung zum Betreuer mangels Eignung abzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 10).

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkannt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2024 - XII ZB 176/24 - FamRZ 2025, 221 Rn. 16 mwN und vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 05.11.2025 - XII ZB 396/25

    Ablehnung einer bestimmten Person als Betreuer; (keine) Anforderungen an …

    Insbesondere wurde klargestellt, dass jeder Wunsch hinsichtlich der Person des Betreuers grundsätzlich zu beachten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.11.2024 - XII ZB 176/24

    Nichtberücksichtigung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der …

    Die in tatrichterlicher Verantwortung vorgenommene Beurteilung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf, ob der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkannt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2024 - XII ZB 213/23 - FamRZ 2024, 963 Rn. 11 mwN …und vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 514/21 - FamRZ 2024, 643 Rn. 19 mwN).
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