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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27394
BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15 (https://dejure.org/2015,27394)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - XII ZB 226/15 (https://dejure.org/2015,27394)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - XII ZB 226/15 (https://dejure.org/2015,27394)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 1906 Abs. 3; FamFG §§ 30, 62 Abs. 1, 321 Abs. 1 Satz 1, 323 Abs. 2; ZPO § 406

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten: Ausschluss eine Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen der Genehmigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 3 S 1 Nr 2 BGB, § 30 FamFG, § 62 Abs 1 FamFG, § 321 Abs 1 S 1 FamFG, § 323 Abs 2 FamFG
    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten: Ausschluss eine Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen der Genehmigung

  • IWW

    § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB, § 323 Abs. 2 FamFG, § 62 Abs. 2 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 3 FamFG, § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 358 ZPO, § 30 Abs. 1 FamFG, § 406 ZPO, § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines Bedürfnisses nach einer gerichtlichen Entscheidung im Einzelfall trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels; Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung; Inzidente Feststellung des Vorliegens des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand eines Bedürfnisses nach einer gerichtlichen Entscheidung im Einzelfall trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels; Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung; Inzidente Feststellung des Vorliegens des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die korrigierten Formalia der Zwangsbehandlung - und der Feststellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung zum Zwecke Zwangsbehandlung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung für Zwangsbehandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und Unterbringung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 62 FamFG in einer Unterbringungssache

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 258
  • MDR 2015, 1256
  • FGPrax 2016, 20
  • FamRZ 2015, 2050
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 mwN).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).

    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 15 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 15;… BVerfG Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 - juris Rn. 31).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Rn. 13 aa) Mit der Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass im Einzelfall trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ein Bedürfnis nach einer gerichtlichen Entscheidung fortbestehen kann, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage besonders geschützt ist (BT-Drucks. 16/6308 S. 205 unter Verweis auf BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456 f.).

    Die Regelung des § 62 Abs. 1 FamFG eröffnet dem Betroffenen mithin die Möglichkeit, eine gerichtliche Feststellung der Rechtslage zu erhalten, obwohl in der Hauptsache selbst - aufgrund der Erledigung - keine Regelung mehr möglich ist (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 205 unter Verweis auf BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456 f.).

  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 15 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 15;… BVerfG Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 - juris Rn. 31).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14

    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest vor Beginn der Begutachtung formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19).
  • BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Genehmigung der Zwangsmedikation und der …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (…Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 15 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 15; BVerfG Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 - juris Rn. 31).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Rn. 6 Das Rechtsmittel ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) zulässigerweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse gerichtet.
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest vor Beginn der Begutachtung formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - zur Veröffentlichung bestimmt …und vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der …

    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest vor Beginn der Begutachtung formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 22 mwN).

    Da es bei dem Untersuchungstermin zu keiner persönlichen Kontaktaufnahme zwischen der Betroffenen und dem Sachverständigen kam, hatte die Betroffene auch nicht auf andere Weise vor der Begutachtung Kenntnis von der Beauftragung und der Person des Sachverständigen erlangt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 24).

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des …

    Es ist nach § 62 Abs. 1 FamFG, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbar ist (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 6 mwN), auf die Feststellung gerichtet, dass die durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen …

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050 mwN).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17

    Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung …

    Rn. 5 1. Das nach der - in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren - Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG zulässigerweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse gerichtete Rechtsmittel (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 6 mwN) ist auch im Übrigen zulässig.

    Rn. 30 Für den amtsgerichtlichen Beschluss, dessen Rechtswidrigkeit durch das Landgericht nicht - auch nicht inzident - festgestellt worden ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 13 f.), folgt das schon daraus, dass im Entscheidungszeitpunkt die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1906 Abs. 3 und 3a BGB aF unzweifelhaft nicht vorlagen.

  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen …

    Rn. 5 Das Rechtsmittel ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist es nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG zulässigerweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse gerichtet (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 6).
  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23

    Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher …

    Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050).

    Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 13 f.).

  • BGH, 12.06.2024 - XII ZB 572/23

    Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

    Rn. 11 Enthält die gerichtliche Entscheidung - gegebenenfalls unter ergänzender Berücksichtigung eines Schreibens, Sachverständigengutachtens oder sonstigen Dokuments - indes nähere Ausführungen zur Ausgestaltung der Überzeugungsversuche, die dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Hinlänglichkeit dieser Versuche ermöglichen, ist dem Darlegungserfordernis genügt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2023 - XII ZB 341/22 - MDR 2023, 719 Rn. 23;… vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 - juris Rn. 12;… vom 12 September 2018 - XII ZB 87/18 - FamRZ 2018, 1947 Rn. 20 und vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 27).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung: Durchführung der Anhörung des …

    Die unterbliebene Bekanntgabe des Beweisbeschlusses steht damit einer Verwertung des Sachverständigengutachtens nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 24).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …

    • eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - deren Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und gegen die Durchführung der Maßnahme gerichtet sind - nicht vorliegt, • die untergebrachte Person durch eine Ärztin oder einen Arzt über Notwendigkeit, Art, Umfang, Dauer, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme in einer ihrer Auffassungsgabe und ihrem Gesundheitszustand angemessenen Weise aufgeklärt wurde, • der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person mit der Maßnahme zu erwirken, erfolglos geblieben ist (was dem Gericht in jedem Einzelfall unter Angabe des Zeitpunkts, des äußeren Rahmens, der Beteiligten, dem Umfang und dem Inhalt des Überzeugungsversuchs darzulegen ist [BVerfG, Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az.: XII ZB 226/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 258 ff.; BGH, Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3301 f.; BGH, Beschluss vom 04.06.2014, Az.: XII ZB 121/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 2497 ff.]), • die Maßnahme zur Abwendung einer Gefahr nach § 18 Absatz 3 Bbg PsychKG geeignet und erforderlich ist - insbesondere weil die Behandlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den beabsichtigten Erfolg erwarten lässt und andere Mittel keinen Erfolg versprechen - und • der von der Maßnahme erwartete Nutzen die mit der Maßnahme verbundene Belastung und den durch das Unterlassen der Maßnahme möglichen Schaden deutlich überwiegt, insbesondere weil die Behandlung erforderlich ist, um die tatsächlichen Voraussetzungen der freien Selbstbestimmung der untergebrachten Person so weit herzustellen, dass ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit ermöglicht wird und insofern der erwartbare Nutzen der Behandlung mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich feststellbar überwiegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2015, Az.: 2 Ws 239/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 2008) sowie • ohne die Behandlung eine langfristige Unterbringung zu erwarten wäre.
  • BGH, 09.02.2022 - XII ZB 159/21

    Unterbringungsverfahren in Baden-Württemberg: Mündliche Erstattung des …

    Insbesondere kann es nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 FamFG auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse gerichtet werden (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 5 f. mwN).
  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche …

  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 415/19

    Vorrang der Zustimmung des Gefangenen für medikamentöse Zwangsmaßnahmen

  • LG Paderborn, 06.09.2022 - 5 T 235/22
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