Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Erlass der nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Nichtberücksichtigung des vor Erlass der Entscheidung eingegangenen schriftsätzlichen Vorbringens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 Abs 3 S 3 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
Betreuungssache: Erlass der nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Nichtberücksichtigung des vor Erlass der Entscheidung eingegangenen schriftsätzlichen Vorbringens - IWW
§ 1896 Abs. 1a BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von den Mitgliedern des Spruchkörpers unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle; Anordnung der Kontrollbetreuung eines Betroffenen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Schriftsätze des Beschwerdeführers, Erlass einer Entscheidung, Rechtliches Gehört
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 38 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von den Mitgliedern des Spruchkörpers unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle; Anordnung der Kontrollbetreuung eines Betroffenen - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Erlass der nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Nichtberücksichtigung des vor Erlass der Entscheidung eingegangenen schriftsätzlichen Vorbringens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers
- famrz.de (Kurzinformation)
Zeitpunkt des Erlasses einer Beschwerdeentscheidung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3786
- MDR 2018, 1334
- FGPrax 2018, 288
- FamRZ 2018, 1593
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17
Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015, XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698).Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN).
- BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen …
Eine nicht verkündete Entscheidung ist mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, FamRZ 2018, 1593 und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21, FamRZ 2022, 189).Eine nicht verkündete Entscheidung ist nach der Vorschrift des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in der vorliegenden Familienstreitsache zur Anwendung kommt (vgl. dazu auch BT-Drucks. 18/5918 S. 21), mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17 - FamRZ 2018, 1593 Rn. 9 …und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 - FamRZ 2022, 189 Rn. 10).
- BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23
Gehörsverletzung in Berufungsverfahren bei Nichtkenntnisnahme einer fristgerecht …
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Schriftsatz den Richtern nach Eingang bei Gericht nur nicht vorgelegt wurde oder erst gar nicht zur Verfahrensakte gelangt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, aaO; vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, NJW 2018, 3786 Rn. 8 f. mwN). - OLG München, 23.09.2024 - 33 Wx 325/23
Sittenwidrigkeit, Abkömmlinge des Erblassers, Verfügungen des Erblassers, Willen …
Bis zum Zeitpunkt des Erlasses befindet sich der Beschluss nur im Entwurfsstadium und kann daher vom Gericht noch abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 04.07.2018, XII ZB 240/17, NJW 2018, 3786). - BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21
Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner …
Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht Äußerungen eines Beteiligten oder einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17 - FamRZ 2018, 1593 Rn. 8). - OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
Gesetzliches Ende der Beistandschaft durch Volljährigkeit
Zwar datiert die angefochtene Entscheidung vom 03.12.2019, ist also rechtzeitig abgefasst worden; maßgeblich ist aber der Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, der nach § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG erst mit ihrer Übergabe an die Geschäftsstelle zur Veranlassung der Bekanntgabe an die Beteiligten eintritt (vgl. BGH NJW 2018, 3786).
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