Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versorgungsausgleich: Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 VersAusglG
Versorgungsausgleich: Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten - IWW
§ 3 Abs. 1 VersAusglG, § 18 Abs. 1, 2 VersAusglG, § 40 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, § 5 Abs. 2 VersAusglG, § 44 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG, § 40 Abs. 2 VersAusglG, §§ 225 ff. FamFG
- Wolters Kluwer
Zeit bis zum Ende der Wahlperiode als die höchstens erreichbare Zeitdauer bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeit bis zum Ende der Wahlperiode als die höchstens erreichbare Zeitdauer bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsanrecht eines kommunalen Wahlbeamten
- famrz.de (Kurzinformation)
Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
Verfahrensgang
- AG Pirna, 23.06.2017 - 33 F 166/16
- OLG Dresden, 15.06.2018 - 20 UF 731/17
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 388
- MDR 2019, 102
- FamRZ 2019, 191
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.2012 - XII ZB 299/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Berechnung der dem Versorgungsausgleich zugrunde …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18
Dabei sind nach allgemeiner Auffassung auch die von der Regelaltersgrenze abweichenden besonderen Altersgrenzen für bestimmte Gruppen des öffentlichen Dienstes zu beachten (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 - FamRZ 2013, 435 Rn. 10 mwN).Rn. 15 c) Tritt nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ein anderer als der angenommene Sachverhalt ein, kann dieser in einem Abänderungsverfahren nach §§ 225 ff. FamFG erfasst werden (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 - FamRZ 2013, 435 Rn. 15 mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 102/17 - FamRZ 2018, 1500 Rn. 15 ff.).
- BGH, 18.09.1991 - XII ZB 41/89
Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18
Bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten ist die höchstens erreichbare Zeitdauer im Sinne von § 40 Abs. 2 VersAusglG die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode, die in dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt läuft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. September 1991, XII ZB 41/89, FamRZ 1992, 46).Bei einer solchen endet die höchstens erreichbare Zeitdauer mit dem Ablauf der Amtszeit (Wahlperiode), weil eine Wiederwahl nicht sicher ist (Senatsbeschluss vom 18. September 1991 - XII ZB 41/89 - FamRZ 1992, 46, 47).
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 102/17
Anrechte auf Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich: Dauer der …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 303/18
Rn. 15 c) Tritt nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ein anderer als der angenommene Sachverhalt ein, kann dieser in einem Abänderungsverfahren nach §§ 225 ff. FamFG erfasst werden (…Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 299/10 - FamRZ 2013, 435 Rn. 15 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 102/17 - FamRZ 2018, 1500 Rn. 15 ff.).
- BGH, 10.04.2019 - XII ZB 284/18
Versorgungsausgleich: Auf den Ausgleichswert des Anrechts zurückwirkende …
Denn eine noch ungewisse Wiederwahl rechtfertigt keine Hochrechnung der Gesamtdienstzeit auf die Regel- oder eine besondere Altersgrenze (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2018 - XII ZB 303/18 - FamRZ 2019, 191 Rn. 13; vom 11. Januar 1995 - XII ZB 104/91 - FamRZ 1995, 414, 415 und vom 18. September 1991 - XII ZB 41/89 - FamRZ 1992, 46, 47).Rn. 23 (2) Erfolgt eine Wiederwahl erst nach der Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich und ist daher rückschauend betrachtet die Gesamtdienstzeit zu gering bemessen und deshalb der ehezeitlich erlangte Teil der Versorgung zu hoch bewertet worden, kommt eine Korrektur des Ausgleichs durch ein Abänderungsverfahren in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2018 - XII ZB 303/18 - FamRZ 2019, 191 Rn. 15 mwN; vom 11. Januar 1995 - XII ZB 104/91 - FamRZ 1995, 414, 415 und vom 18. September 1991 - XII ZB 41/89 - FamRZ 1992, 46, 47).
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