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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19670
BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22 (https://dejure.org/2025,19670)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2025 - XII ZB 354/22 (https://dejure.org/2025,19670)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2025 - XII ZB 354/22 (https://dejure.org/2025,19670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grenzen bei der Überprüfung einer Eintragungsverweigerung im Geburtenregister für nicht-binäres Elternteil

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Feststellungsantrag zur Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines Eintragungs-/ Berichtigungsantrags nach Vollziehung der begehrten Amtshandlung nicht statthaft

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Überprüfung einer Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1153
  • MDR 2025, 1285
  • FamRZ 2025, 1545
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen und ist damit die Grundlage für eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand im gerichtlichen Anweisungsverfahren nach § 49 Abs. 1 PStG entfallen, ist dieses dadurch in der Hauptsache erledigt (…Senatsbeschlüsse vom 18. April 2018 - XII ZB 530/16 - FamRZ 2018, 1110 Rn. 2 und vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 8).

    Für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz, auf die gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sind, gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (…Senatsbeschlüsse vom 8. November 2023 - XII ZB 459/22 - FamRZ 2024, 213 Rn. 36 mwN und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit der für die …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2023 - XII ZB 459/22 - FamRZ 2024, 213 Rn. 36 mwN …und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Da das Gericht nach § 49 PStG - ebenso wie im Fall des § 48 PStG - nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag tätig wird, bleibt die gerichtliche Sachentscheidung auf den gestellten Sachantrag beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 562/20 - FamRZ 2022, 624 Rn. 46).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt auch nichts Anderes daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Haftaufhebungsverfahren nach § 426 Abs. 2 FamFG ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß § 62 Abs. 1 FamFG nicht nur im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, sondern auch vor dem Amtsgericht gestellt werden kann, wenn sich der Antrag auf Haftaufhebung gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG nachträglich durch die Entlassung aus der Haft erledigt (vgl. BGH Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19 - InfAuslR 2020, 387 Rn. 15 …und vom 24. September 2015 - V ZB 3/15 - InfAuslR 2016, 56 Rn. 8).
  • BGH, 15.05.2024 - XII ZB 358/22

    Vaterschaftsfeststellung nach Adoption des Kindes

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Da die Wirksamkeit des Adoptionsbeschlusses nach § 197 Abs. 2 FamFG erst mit der Zustellung an den Annehmenden eintritt und die Adoptionsentscheidung nach § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB nur für die Zukunft wirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2024 - XII ZB 358/22 - FamRZ 2024, 1552 Rn. 19;… Sternal/Giers FamFG 21. Aufl. § 197 Rn. 11), handelt es sich bei der erfolgten Eintragung der Beteiligten zu 2 in das Geburtenregister um eine Folgebeurkundung nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 PStG (…vgl. Staudinger/Helms BGB [2023] § 1752 Rn. 37), mit der beurkundet wird, dass die Beteiligte zu 2 mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Adoptionsbeschlusses die Stellung als weiterer Elternteil des Kindes erlangt hat.
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19

    Versorgungsausgleich: Teilrechtskraft im Rechtsbeschwerdeverfahren; unwirksame …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Die Beschwerdebefugnis der antragstellenden Personen folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde jedenfalls daraus, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZB 433/19 - FamRZ 2023, 765 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt auch nichts Anderes daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Haftaufhebungsverfahren nach § 426 Abs. 2 FamFG ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß § 62 Abs. 1 FamFG nicht nur im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, sondern auch vor dem Amtsgericht gestellt werden kann, wenn sich der Antrag auf Haftaufhebung gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG nachträglich durch die Entlassung aus der Haft erledigt (…vgl. BGH Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19 - InfAuslR 2020, 387 Rn. 15 und vom 24. September 2015 - V ZB 3/15 - InfAuslR 2016, 56 Rn. 8).
  • BGH, 18.04.2018 - XII ZB 530/16

    Personenstandsverfahren: Erledigung des Anweisungsverfahrens bei Vornahme der …

    Auszug aus BGH, 11.06.2025 - XII ZB 354/22
    Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen und ist damit die Grundlage für eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand im gerichtlichen Anweisungsverfahren nach § 49 Abs. 1 PStG entfallen, ist dieses dadurch in der Hauptsache erledigt (Senatsbeschlüsse vom 18. April 2018 - XII ZB 530/16 - FamRZ 2018, 1110 Rn. 2 …und vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 8).
  • BGH, 10.12.2025 - XII ZB 262/24

    Entzug der elterlichen Sorge - und die Auswahl des Vormunds

    Rn. 4 Die zulässige (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2025 - XII ZB 354/22 - FamRZ 2025, 1545 Rn. 7 mwN) Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
  • OLG Braunschweig, 06.02.2026 - 10 W 90/25

    Kein Anspruch auf Neubestimmung des Familiennahmen bei von beiden Elternteilen …

    In Verfahren nach dem Personenstandsgesetz wird der gerichtliche Rechtsschutz eines Beteiligten dadurch verwirklicht, dass gemäß § 49 Abs. 1 PStG auf dessen Antrag hin das Gericht das Standesamt zur Vornahme der abgelehnten Amtshandlung anweisen kann (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2025 - XII ZB 354/22 -, Rn. 11, juris), wobei als Amtshandlung jede Verwaltungsmaßnahme des Standesbeamten zu verstehen ist, die ihm durch eine personenstandsrechtliche Vorschrift übertragen ist und auf die ein Beteiligter bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen konkreten Rechtsanspruch hat (BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 425/21 -, Rn. 13, juris).
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