Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher Voraussetzungen für Unterbringungsmaßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1831 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1831 Abs 1 Nr 2 BGB, § 62 Abs 1 FamFG
Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher Voraussetzungen für Unterbringungsmaßnahme - IWW
§ 1831 Abs. 1 Nr. 1 B... GB, § 62 Abs. 1 FamFG, § 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1831 Abs. 1 BGB, § 1831 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 330 Satz 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1831 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62 Abs. 1 ; BGB § 1831 Abs. 1 Nr. 1, 2
Verfahren zur Unterbringung eines Betroffenen in einer beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Selbstgefährdung eines Betroffenen - datenbank.nwb.de
Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher Voraussetzungen für Unterbringungsmaßnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterbringung ohne Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufhebung einer angeordneten oder genehmigten Unterbringung bei fehlenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 27.03.2023 - 160 XVII 43/23
- LG Berlin, 07.09.2023 - 83 T 134/23
- BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
- BGH, 18.09.2024 - XII ZB 463/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3228
- MDR 2024, 1253
- FGPrax 2024, 227
- FamRZ 2024, 1580
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten: …
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050).Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 13 f.).
- BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17
Unterbringung eines Betreuten: Feststellung des Vorliegens einer Selbstgefährdung …
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Dabei steigen mit zunehmender Dauer der Unterbringung die Voraussetzungen für deren Fortdauer (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff.). - BGH, 21.09.2011 - XII ZB 263/11
Betreuung: Geschlossene Unterbringung des psychisch kranken Betroffenen zur …
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Da die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB stets erforderlich sein muss, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht, wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - FamRZ 2011, 1864 Rn. 11 mwN).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 21 mwN). - BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Dies setzt entweder einen die Heilbehandlung deckenden entsprechenden natürlichen Willen des Betreuten oder die rechtlich zulässige Überwindung seines entgegenstehenden natürlichen Willens mittels ärztlicher Zwangsbehandlung voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN). - BGH, 01.02.2023 - XII ZB 130/22
Unterbringungssache: Anforderungen an die Bekanntgabe des …
Auszug aus BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
Sie führt nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 130/22 - FamRZ 2023, 638 Rn. 4 mwN) zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, soweit die Unterbringung des Betroffenen bis zum 22. November 2023 genehmigt wurde.
- BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
Betreuungssache: Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
Ist auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23, FamRZ 2024, 1580).Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 17 …und vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF).
- BGH, 27.11.2024 - XII ZB 164/24
Freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Kinder und Jugendliche: …
Auch einer Unterbringungsgenehmigung für eine Übergangsfrist, etwa um dem Sorgeberechtigten Zeit zu geben, für den Betroffenen eine Jugendhilfeeinrichtung zu finden, fehlt die Rechtsgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 19 zur Unterbringung Volljähriger; aA offenbar AG Landau [Isar] FamRZ 2024, 1542, 1546). - BGH, 23.07.2025 - XII ZB 68/25 Deshalb hat auch das Beschwerdegericht auf eine Beschwerde den die Unterbringung genehmigenden oder anordnenden Beschluss des Betreuungsgerichts aufzuheben, wenn es zu der Erkenntnis gelangt, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr vorliegen oder schon zum Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung nicht vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 11).
- BayObLG, 31.10.2024 - 103 ZBR-PAG 4/24
Rechtsbeschwerde gegen Gewahrsamsanordnung nach bayerischem Landesrecht gegen …
Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist jedenfalls dann kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23, BeckRS 2024, 20225 Rn. 21).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2024 - XII ZB 463/23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 27.03.2023 - 160 XVII 43/23
- LG Berlin, 07.09.2023 - 83 T 134/23
- BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23
- BGH, 18.09.2024 - XII ZB 463/23
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