Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2024 - XII ZB 506/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig vor Entscheidung über den vom anwaltslosen Rechtsmittelführer gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 4 ZPO, § 233 ZPO, Art 2 Abs 1 GG
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig vor Entscheidung über den vom anwaltslosen Rechtsmittelführer gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag - IWW
§ 36 BAföG, § ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 114 FamFG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 117 Abs. 4 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die beantragte Verfahrenskostenhilfe vor der Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig; Einreichen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist
- datenbank.nwb.de
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig vor Entscheidung über den vom anwaltslosen Rechtsmittelführer gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unvollständige PKH-Formular - und die Hinweispflicht des Gerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde - und Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Einlegung eines wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässigen persönlichen Rechtsmittels bei beantragter Verfahrenskostenhilfe
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unzulässiges Rechtsmittel: Erst muss über Verfahrenskostenhilfe entschieden werden
- famrz.de (Kurzinformation)
Einlegung eines persönlichen Rechtsmittels bei Anwaltszwang
Verfahrensgang
- AG Münster, 13.06.2023 - 64 F 100/22
- OLG Hamm, 29.08.2023 - 13 UF 127/23
- OLG Hamm, 01.09.2023 - 13 UF 127/23
- BGH, 20.03.2024 - XII ZB 506/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 685
- MDR 2024, 794
- FamRZ 2024, 1036
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18
Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …
Auszug aus BGH, 20.03.2024 - XII ZB 506/23
Zur Verpflichtung des Beschwerdegerichts, den Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, dass der von ihm gestellte Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde unvollständig ist und er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen müsse (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, FamRZ 2019, 2015).Verfahrenserklärungen eines Beteiligten kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst auslegen (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - FamRZ 2019, 2015 Rn. 9 mwN).
Rn. 10 (1) Zwar kann einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden (vgl. BGH Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - FamRZ 2019, 2015 Rn. 13 mwN).
Dementsprechend ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht wegen unterlassener Einreichung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks ablehnen darf, wenn es den Beteiligten nicht zuvor erfolglos auf die Unvollständigkeit seines Antrags hingewiesen und ihm eine Frist zur Einreichung dieses Vordrucks gesetzt hat (vgl. BGH Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - FamRZ 2019, 2015 Rn. 14 ff. mwN).
- BGH, 10.01.2024 - XII ZB 510/23
Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe und Zulässigkeit des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 20.03.2024 - XII ZB 506/23
Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Januar 2024 - XII ZB 510/23, MDR 2024, 391).Das Beschwerdegericht hat dementsprechend zunächst über das Verfahrenskostenhilfegesuch zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2024 - XII ZB 510/23 - MDR 2024, 391 Rn. 6 mwN).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
- BGH, 23.08.2023 - XII ZB 278/22
Kindesunterhaltsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Beschwerde …
Auszug aus BGH, 20.03.2024 - XII ZB 506/23
Das Beschwerdegericht hat durch seinen Beschluss das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2023 - XII ZB 278/22 - FamRZ 2023, 1982 Rn. 6 mwN).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2026 - 3 A 7.25
Entschädigungsklage; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren als …
Rn. 20 Eine Hinweispflicht ergibt sich ferner nicht aus dem Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren und der daraus folgenden Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Beteiligten, die das Gericht etwa verpflichtet, einen Beteiligten, der einen isolierten Prozesskostenhilfeantrag stellt, ohne eine ausgefüllte Formblatterklärung vorzulegen, darauf hinzuweisen, dass der Antrag unvollständig ist und er innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2024 - XII ZB 506/23 - juris Rn. 12 f. …und vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - juris Rn. 16 f.;… VGH Mannheim, Beschlüsse vom 23. März 2021 - A 12 S 91/21 - juris Rn. 11 …und vom 16. Juli 2020 - 12 S 1558/20 - juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2026 - 13 E 370/26
Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin gegen Versagung von …
Rn. 20 So auch BGH, Beschluss vom 20. März 2024 - XII ZB 506/23 -, juris, Rn. 12 a. E., der grundsätzlich von einer Hinweispflicht ausgeht, sofern die zeitliche Möglichkeit noch besteht.
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