Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 FamFG, § 70 Abs 1 FamFG, § 70 Abs 2 FamFG, Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Betreuungssache: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung - IWW
§ 90 Abs. 3 SGB XII, § ... 70 Abs. 1 FamFG, § 42 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 43 Abs. 1 FamFG, § 44 FamFG, § 44 Abs. 5 FamFG, § 321 a ZPO, § 44 Abs. 2 Satz 4 FamFG, Art. 101 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 70 Abs. 2 FamFG, § 70 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Aufwendungsersatz aus dem Vermögen der Betreuten zugunsten eines für sie tätig gewesenen anwaltlichen Ergänzungsbetreuers; Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 44 ; FamFG § 70 Abs. 1
Festsetzung von Aufwendungsersatz aus dem Vermögen der Betreuten zugunsten eines für sie tätig gewesenen anwaltlichen Ergänzungsbetreuers; Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gegenvorstellung - und die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde
- famrz.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Gegenvorstellung
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
SGB XII § 90 Abs 2 Nr 9; BGB § 1908i; BGB § 1836c Nr 2
Zur Frage, ob Schonvermögen gemäß §§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für die Betreuervergütung gemäß §§ 1908i, 1836c Nr. 2 BGB einzusetzen ist, wenn der Einsatz zumutbar ist. Im gegebenen Fall ist wegen einer durch Testamentsvollstreckung geschützten Erbschaft weiteres Vermögen vorhanden.
Verfahrensgang
- AG Nordenham, 14.12.2021 - 9 XVII 127/99
- LG Oldenburg, 30.08.2022 - 8 T 131/22
- BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1268
- FGPrax 2023, 236
- FamRZ 2023, 1646
- Rpfleger 2023, 663
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).Rn. 13 aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (…BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN;… BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN).
Rn. 16 Denn sowohl der Anspruch auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung, sondern setzen eine willkürlich unterlassene Zulassung oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzuges voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8).
Der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde muss vielmehr auf der Feststellung beruhen, dass das Gericht mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, gegen Verfahrensgrundrechte des Rechtsmittelführers verstoßen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 9 f.;… BGH Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 - NJW-RR 2016, 955 Rn. 9 f. …und Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 10).
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Schweigt das Beschwerdegericht in seinem Ausgangsbeschluss - wie hier - zur Frage der Zulassung, ist die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, und zwar auch dann nicht, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht haben sollte (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20 - FamRZ 2020, 2016 Rn. 11 mwN).Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung könne grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn das Beschwerdegericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Verfahrensordnung einer Innenbindung an seine Entscheidung unterliegt und deshalb seine getroffene Entscheidung ohne eine besondere gesetzliche Grundlage im Verfahrensrecht nicht mehr ändern darf (…vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 ff.; BGH Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20 - FamRZ 2020, 2016 Rn. 10).
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22
Verkehrsunfallprozess: Nachträgliche Berufungszulassung aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Beteiligten gemäß § 44 FamFG kommt deshalb nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat oder wenn das Beschwerdeverfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 44 Abs. 5 FamFG fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (…vgl. zu § 321 a ZPO: BGH Beschluss vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19 - NJW-RR 2020, 1190 Rn. 14 mwN und Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 - NJW 2023, 1718 Rn. 23 mwN).
- BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18
Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung könne grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn das Beschwerdegericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Verfahrensordnung einer Innenbindung an seine Entscheidung unterliegt und deshalb seine getroffene Entscheidung ohne eine besondere gesetzliche Grundlage im Verfahrensrecht nicht mehr ändern darf (vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 ff.;… BGH Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20 - FamRZ 2020, 2016 Rn. 10). - BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16
Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
In der Rechtsprechung des Senats zu den sogenannten Behindertentestamenten ist bereits geklärt, dass das unter Dauertestamentsvollstreckung stehende Nachlassvermögen des Betreuten nicht bei der Bemessung des Schonvermögens nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII berücksichtigt werden kann und die Kosten der Betreuung daher auch nicht aus dem Eigengeld des Betreuten zu bestreiten sind, wenn dieses für sich genommen den sozialhilferechtlichen Schonbetrag nicht überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16 - FamRZ 2017, 1259 Rn. 22). - BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10
Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde muss vielmehr auf der Feststellung beruhen, dass das Gericht mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, gegen Verfahrensgrundrechte des Rechtsmittelführers verstoßen hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 9 f.;… BGH Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 - NJW-RR 2016, 955 Rn. 9 f. und Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 10). - BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Rn. 13 aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (…BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN; BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN;… Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN). - BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Rn. 13 aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN;… BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN;… Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN). - BGH, 13.05.2020 - VII ZB 41/19
Nachträgliche isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Beteiligten gemäß § 44 FamFG kommt deshalb nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat oder wenn das Beschwerdeverfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 44 Abs. 5 FamFG fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. zu § 321 a ZPO: BGH Beschluss vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19 - NJW-RR 2020, 1190 Rn. 14 mwN …und Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 - NJW 2023, 1718 Rn. 23 mwN). - BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10
Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22
Rn. 5 1. Nach § 70 Abs. 1 FamFG ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es in der Beschlussformel oder in den Gründen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 15). - BGH, 09.06.2016 - IX ZB 92/15
Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das …
- BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer …
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der …
Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin zutreffend hinweist - verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 …und vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).Eine nachträgliche Zulassung holt dann keine unterbliebene Entscheidung nach, sondern sie widerspricht der bereits getroffenen Entscheidung und ändert diese ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 8 …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 12 mwN).
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Beteiligten gemäß § 44 FamFG kommt deshalb nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat oder wenn das Beschwerdeverfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 44 Abs. 5 FamFG fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 10 mwN).
Rn. 17 c) Der Senat hat diese Streitfrage zuletzt ausdrücklich offengelassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 15), und sie bedarf auch im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
Das ist aber nicht bereits dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf das Vorbringen in der Gegenvorstellung überdacht hat und danach zu der Auffassung gelangt ist, die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 FamFG lägen vor; dies gilt selbst dann, wenn diese Auffassung objektiv richtig wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 16).
- BGH, 18.10.2023 - XII ZB 169/23
Betreuungssache: Voraussetzungen einer nachträglichen Zulassung der …
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gemäß § 44 FamFG kommt u.a. dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Verfahrensbeteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646).Rn. 7 a) Nach § 70 Abs. 1 FamFG ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es in der Beschlussformel oder in den Gründen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 5 mwN).
Sie ist unwirksam, weil sie einer verfahrensrechtlichen Grundlage entbehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 mwN).
Rn. 9 aa) Allerdings kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf die von einem Verfahrensbeteiligten ordnungsgemäß angebrachte Anhörungsrüge (§ 44 FamFG) für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dieses Beteiligten vorgelegen hat (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 9).
Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gemäß § 44 FamFG kommt deshalb nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Verfahrensbeteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat oder wenn das Beschwerdeverfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 44 Abs. 5 FamFG fortgeführt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 10 mwN).
- BGH, 21.09.2023 - IX ZB 52/22
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde nach Ablehnung der sofortigen …
Dies käme nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in Betracht, wenn die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 20;… vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22, juris Rn. 16). - OLG Karlsruhe, 21.02.2025 - 14 W 95/24
Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts eines Pressevertreters
Eine solche nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde käme nur in Betracht, wenn der Senat mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, gegen Verfahrensgrundrechte des Rechtsmittelführers verstoßen hätte (BGH, Beschluss vom 14.06.2023 - XII ZB 517/22, Rn. 16, juris).
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