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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2725
BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17 (https://dejure.org/2020,2725)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - XII ZB 627/17 (https://dejure.org/2020,2725)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17 (https://dejure.org/2020,2725)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergütung eines Berufspflegers für Zeitaufwand vor Bestellung

  • IWW

    § 242 BGB, §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 BGB, § 3 VBVG, 1789 BGB, 1836 a Abs. 1 BGB, § 168 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Berufspflegers im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch für solche Tätigkeiten (hier: Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses, Fahrt zum Verpflichtungstermin) vor seiner förmlichen Bestellung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch eines Berufspflegers im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch für solche Tätigkeiten (hier: Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses, Fahrt zum Verpflichtungstermin) vor seiner förmlichen Bestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung des Berufspflegers vor der förmlichen Bestellung?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Berufspflegers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuervergütung für Tätigkeiten vor Bestellung

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1915 Abs 1 S 1; BGB § 1836 Abs 1; VBVG § 3 Abs 1 S 2 Nr 2
    Zur Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers. Zur Frage, ob auch Tätigkeiten vor der förmlichen Bestellung, die zwingend vor dieser anfallen, zu vergüten sind. Gegenständlich ist der Zeitaufwand betreffend die Entgegennahme des Beschlusses, das Anlegen der Handakte ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 372
  • MDR 2020, 373
  • FamRZ 2020, 601
  • Rpfleger 2020, 384
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts …

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
    Vor seiner förmlichen Bestellung kann ein Berufspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch für solche Tätigkeiten (hier: Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses, Fahrt zum Verpflichtungstermin) keine Vergütung verlangen, die seiner wirksamen Bestellung denknotwendig vorgelagert sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16, FamRZ 2017, 1846 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17, FamRZ 2018, 513).

    Erst mit der wirksamen Bestellung des Pflegers entstehen die Rechte und Pflichten aus der Pflegschaft und damit auch die mit einer berufsmäßig geführten Pflegschaft verbundenen Vergütungsansprüche (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 12 und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 11).

    Jedoch läuft es dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zuwider, wenn dem nicht wirksam bestellten Pfleger aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen ein Vergütungsanspruch zuerkannt werden könnte, für den es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 12 ff.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 6/16 - FamRZ 2018, 40 Rn. 8 ff. zur Aufwandsentschädigung nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1836 a Abs. 1 BGB).

    Hinzu kommt, dass im formalisierten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 FamFG kein Raum für außerhalb des Vergütungsrechts liegende Zahlungsansprüche des nicht wirksam bestellten Pflegers ist, selbst wenn sie im Einzelfall materiell-rechtlich auf § 242 BGB, auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf Amtshaftung gestützt werden könnten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 15 ff. und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 20 f.).

  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 436/17

    Vergütungsanspruch des Vormunds: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts ohne …

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
    Vor seiner förmlichen Bestellung kann ein Berufspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch für solche Tätigkeiten (hier: Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses, Fahrt zum Verpflichtungstermin) keine Vergütung verlangen, die seiner wirksamen Bestellung denknotwendig vorgelagert sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16, FamRZ 2017, 1846 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17, FamRZ 2018, 513).

    Erst mit der wirksamen Bestellung des Pflegers entstehen die Rechte und Pflichten aus der Pflegschaft und damit auch die mit einer berufsmäßig geführten Pflegschaft verbundenen Vergütungsansprüche (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 12 …und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 11).

    Jedoch läuft es dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zuwider, wenn dem nicht wirksam bestellten Pfleger aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen ein Vergütungsanspruch zuerkannt werden könnte, für den es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 …und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 12 ff.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 6/16 - FamRZ 2018, 40 Rn. 8 ff. zur Aufwandsentschädigung nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1836 a Abs. 1 BGB).

    Hinzu kommt, dass im formalisierten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 FamFG kein Raum für außerhalb des Vergütungsrechts liegende Zahlungsansprüche des nicht wirksam bestellten Pflegers ist, selbst wenn sie im Einzelfall materiell-rechtlich auf § 242 BGB, auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf Amtshaftung gestützt werden könnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 15 ff. …und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 20 f.).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16

    Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind: …

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
    Jedoch läuft es dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zuwider, wenn dem nicht wirksam bestellten Pfleger aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen ein Vergütungsanspruch zuerkannt werden könnte, für den es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 …und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 12 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 6/16 - FamRZ 2018, 40 Rn. 8 ff. zur Aufwandsentschädigung nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1836 a Abs. 1 BGB).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten …

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
    Rn. 10 bb) Auch ein solcher, vor der Bestellung liegender Zeitaufwand des späteren Amtsträgers kann aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütet werden (…vgl. NK-BGB/Fritsche 3. Aufl. § 1836 Rn. 9; Dürbeck FamRZ 2018, 553, 563; aA OLG Stuttgart FamRZ 2005, 655).
  • BGH, 16.04.2025 - XII ZB 227/24

    Festsetzung der Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers

    Unter den Bedingungen der beginnenden Corona-Pandemie lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem die Bestellung eines Ergänzungspflegers telefonisch erfolgen konnte (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17, FamRZ 2020, 601 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17, FamRZ 2018, 513).

    Rn. 7 a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Beteiligte zu 2 - dies ist Grundlage eines jeden Vergütungsanspruchs (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17 - FamRZ 2020, 601 Rn. 7 mwN) - wirksam als Ergänzungspflegerin der Betroffenen bestellt wurde.

    Durch §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1789 BGB sollten dabei die Bedeutung und Notwendigkeit der besonderen Bestellung des Pflegers klargestellt werden, der als Hoheitsakt konstitutiver Charakter zukam (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17 - FamRZ 2020, 601 Rn. 7 mwN …und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 23.06.2026 - II ZB 10/25

    Rechtsbeschwerdeausschluss gilt auch bei Verneinung des Vergütungsanspruchs

    Die Entscheidung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 142 Abs. 6 Satz 2 AktG erstreckt sich ebenso wie im formalisierten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG aF (…vgl. dazu etwa Beschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13, NJW-RR 2016, 707 Rn. 10; Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17, MDR 2020, 372 Rn. 7; jeweils mwN) nur auf im Vergütungsrecht wurzelnde Ansprüche und Einwendungen.
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 6 W 74/20

    Auf Bestellung eines Nachlasspflegers kann nicht unter Verweis auf die …

    Auch für zwangsläufig vor der Bestellung liegende Tätigkeiten besteht ein Vergütungsanspruch nicht (vgl. BGH NJOZ 2020, 1099 entgegen OLG Frankfurt, Beschl. 22.09.2017, 8 WF 2/17, BeckRS 2017, 159403).
  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19

    Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten …

    Hierfür fehlte es insbesondere an den auch bei der Bestellung eines Vereinsergänzungspflegers einzuhaltenden (…vgl. MünchKomm-BGB/Spickhoff, 8. Aufl., § 1789 Rn. 7) Förmlichkeiten nach § 1789 BGB, die eine persönliche Verpflichtung durch das Gericht in Anwesenheit des Bestellten vorsehen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17, Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische …

    Die Bestellung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers gemäß § 1789 BGB in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung kann ausnahmsweise auch dann wirksam sei, wenn die persönliche Verpflichtung des Bestellten nicht in dessen Anwesenheit, sondern lediglich telefonisch erfolgt ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17 -, NJOZ 2020, 1099 [1100], Rn. 7;… Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - NJW-RR 2018, 325 [326], Rn. 12).

    Erst mit der wirksamen Bestellung des Vormunds würden die Rechte und Pflichten aus der Vormundschaft und damit auch die mit einer berufsmäßig geführten Vormundschaft verbundenen Vergütungsansprüche entstehen (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17 -, NJOZ 2020, 1099 [1100], Rn. 7;… Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - NJW-RR 2018, 325 [326], Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 7 WF 74/23

    Telefonische Bestellung eines Vormundes

    Für Tätigkeiten vor der förmlichen Bestellung könne aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 15.01.2020 - XII ZB 627/17 = NZFam 2020, 261) und des OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 01.07.2021 - 2 WF 84/21 , nicht veröffentlicht) keine Vergütung verlangt werden.

    Dies ist, anders als die Beschwerde meint, kein Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30.08.2017 (XII ZB 562/16 = FamRZ 2017, 1846), vom 13.12.2017 (XII ZB 436/17 = FamRZ 2018, 513) und vom 15.01.2020 (XII ZB 627/17 = NZFam 2020, 261) oder des erkennenden Gerichts vom 01.07.2021 ( 2 WF 84/21 , nicht veröffentlicht).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 3 WF 3/21

    Vergütungsansprüche eines Vormunds Rückforderung von geleisteten Zahlungen …

    Diese setzt im Fall einer als Vormund ausgewählten Einzelperson gemäß § 1789 BGB eine persönliche Verpflichtung durch das Gericht in Anwesenheit des Vormunds voraus (vgl. BGH, FamRZ 2020, 601, Rn. 7;… BGH, FamRZ 2018, 513, Rn. 12;… MünchKomm/Spickhoff, BGB, 8. Auflage, § 1789 Rn. 7, 13).

    Rn. 17 Zwar ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 FamFG für materiell-rechtlich auf § 242 BGB gestützte Erwägungen zur Begründung eines Zahlungsanspruchs des nicht wirksam bestellten Vormunds kein Raum (…BGH, FamRZ 2018, 513, Rn. 15; BGH, FamRZ 2020, 601, Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2022 - 3 WF 3/21

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines Vormunds Rückforderung von geleisteten …

    Diese setzt im Fall einer als Vormund ausgewählten Einzelperson gemäß § 1789 BGB eine persönliche Verpflichtung durch das Gericht in Anwesenheit des Vormunds voraus (vgl. BGH, FamRZ 2020, 601, Rn. 7;… BGH, FamRZ 2018, 513, Rn. 12;… MünchKomm/Spickhoff, BGB, 8. Auflage, § 1789 Rn. 7, 13).

    Rn. 17 Zwar ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 FamFG für materiell-rechtlich auf § 242 BGB gestützte Erwägungen zur Begründung eines Zahlungsanspruchs des nicht wirksam bestellten Vormunds kein Raum (…BGH, FamRZ 2018, 513, Rn. 15; BGH, FamRZ 2020, 601, Rn. 7).

  • LG Oldenburg, 14.02.2024 - 4 KLs 11A Js 70478/20

    Strafbarkeit wegen (versuchten) Betruges

    Vor diesem Hintergrund ist nach der Rechtsprechung auch für einen Entschädigungsanspruch außerhalb des Vergütungsrechts kein Raum, selbst wenn ein solcher im Einzelfall materiellrechtlich auf § 242 BGB, auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf Amtshaftung gestützt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020- XII ZB 627/17-, Rn. 7, juris)..
  • OLG Oldenburg, 31.05.2023 - 3 U 68/22
    Auch für einen Entschädigungsanspruch außerhalb des Vergütungsrechts sei nach der Rechtsprechung kein Raum (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 627/17)..
  • AG Gladbeck, 01.09.2021 - 10 F 105/17

    Umgangspflegerin, Vergütung

  • OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 2 WF 84/21

    Kosten eines Umgangspflegers

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