Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.08.2020

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   BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19   

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BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2019,46164)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2019 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2019,46164)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2019,46164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung der Anordnung der Verlegung eines Betroffenen aus dem Transitbereich des Flughafens in die Rückführungseinrichtung

  • rewis.io

    Transitaufenthaltssache: Einstweilige Aussetzung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Ausreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 15 Abs. 6 S. 1
    Aussetzung der Vollziehung der Anordnung der Verlegung eines Betroffenen aus dem Transitbereich des Flughafens in die Rückführungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de

    Transitaufenthaltssache: Einstweilige Aussetzung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Flughafenasylverfahren - und die Verlegung vom Transitaufenthalt in eine Rückführungseinrichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1092
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    Eine einstweilige Aussetzung muss nur dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße weitere Vollziehung ausscheidet, etwa weil sich die Behörde weigert, einen Betroffenen in eine den Anforderungen entsprechende Einrichtung zu verlegen (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    a) Bei der Einführung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylG und des Transitaufenthalts nach § 15 Abs. 6 AufenthG mit jeweils reduzierten Verfahrensgarantien und Rechtsschutzmöglichkeiten hat der Gesetzgeber daran angeknüpft, dass dem Betroffenen das luftseitige Verlassen des Aufenthaltsbereichs offensteht (vgl. BR-Drucks. 224/07, S. 278; s.a. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, juris Rn. 17 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17, juris Rn. 7 mwN), nachdem auch die nach § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Zulassung statthaft ist.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    a) Bei der Einführung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylG und des Transitaufenthalts nach § 15 Abs. 6 AufenthG mit jeweils reduzierten Verfahrensgarantien und Rechtsschutzmöglichkeiten hat der Gesetzgeber daran angeknüpft, dass dem Betroffenen das luftseitige Verlassen des Aufenthaltsbereichs offensteht (vgl. BR-Drucks. 224/07, S. 278; s.a. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, juris Rn. 17 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    Denn der richterlich angeordnete Aufenthalt eines Ausländers nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG einer Freiheitsentziehung gleich, wenn die richterliche Anordnung - wie hier - über den in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 189/13

    Abschiebungshaftanordnung: Verstoß gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung

    Auszug aus BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19
    Das Beschwerdegericht hätte daher mit der Aufrechterhaltung der Anordnung sicherstellen müssen, dass deren weiterer Vollzug im Transitbereich des Flughafens oder einer den Anforderungen des § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG entsprechenden Unterkunft erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - V ZB 189/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 25/20

    Geeignetheit von Abschiebungshaftanstalten für den Vollzug von Ausreisegewahrsam

    Insoweit gelten die Grundsätze zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) entsprechend (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 5, und vom 16. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, InfAuslR 2020, 167 Rn. 5).

    Die engeren Voraussetzungen des Transitaufenthalts, der im Transitbereich eines Flughafens oder einer den Anforderungen des § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG entsprechenden Unterkunft zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 11), gelten beim Ausreisegewahrsam nicht.

  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 94/19

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Maßstab für die Feststellung der

    Ein luftseitiges Verlassen wäre der Familie des Betroffenen jederzeit eigenständig möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - XIII ZB 136/19, juris Rn. 9).
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   BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 136/19   

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BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2020,30095)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2020 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2020,30095)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2020 - XIII ZB 136/19 (https://dejure.org/2020,30095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlegung eines abgelehnten Asylbewerbers aus dem Transitbereich des Flughafens in die Rückführungseinrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem 5. November 2019 bis zu seiner Zurückverlegung am 17. Dezember 2019

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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