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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30420
BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22 (https://dejure.org/2023,30420)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2023 - XIII ZB 53/22 (https://dejure.org/2023,30420)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - XIII ZB 53/22 (https://dejure.org/2023,30420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschwerdeberechtigung im Abschiebungshaftverfahren: Berücksichtigung einer vom Betroffenen benannten Vertrauensperson

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 4 GG, § 62 AufenthG, § 59 Abs 1 FamFG, § 432 FamFG
    Beschwerdeberechtigung im Abschiebungshaftverfahren: Berücksichtigung einer vom Betroffenen benannten Vertrauensperson

  • IWW

    Art. 104 Abs. 4 GG, § 432 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 429 FamFG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Vertrauensperson im Freiheitsentziehungsverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Vertrauensperson im Freiheitsentziehungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer Vertrauensperson im Freiheitsentziehungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerdeberechtigung im Abschiebungshaftverfahren: Berücksichtigung einer vom Betroffenen benannten Vertrauensperson

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 680
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Freiheitsentziehungsverfahren grundsätzlich der- oder diejenige Person des Vertrauens, um dessen oder deren Beteiligung der Betroffene bittet; weitergehende Voraussetzungen, wie etwa ein Näheverhältnis oder wenigstens eine nachvollziehbar dargelegte persönliche Beziehung zum Betroffenen und ein daraus folgendes ideelles Interesse der Person am Ausgang des Verfahrens, sind nicht erforderlich (…BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 10;… vom 28. November 2022 - XIII ZB 132/19, juris Rn. 7; vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris Rn. 14).

    Entscheidend für die Stellung als Vertrauensperson ist allein, wem der Festzuhaltende Vertrauen entgegenbringt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris Rn. 14).

    Diesen konnte er aufgrund seiner Benennung als Vertrauensperson (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris und XIII ZB 27/20, jew. juris Rn. 14 f.) und im eigenen Namen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13) stellen; eine Beteiligung im vorangegangenen Haftanordnungsverfahren war dazu nicht erforderlich.

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Freiheitsentziehungsverfahren grundsätzlich der- oder diejenige Person des Vertrauens, um dessen oder deren Beteiligung der Betroffene bittet; weitergehende Voraussetzungen, wie etwa ein Näheverhältnis oder wenigstens eine nachvollziehbar dargelegte persönliche Beziehung zum Betroffenen und ein daraus folgendes ideelles Interesse der Person am Ausgang des Verfahrens, sind nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 10;… vom 28. November 2022 - XIII ZB 132/19, juris Rn. 7;… vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris Rn. 14).

    Diesen konnte er aufgrund seiner Benennung als Vertrauensperson (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris und XIII ZB 27/20, jew. juris Rn. 14 f.) und im eigenen Namen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13) stellen; eine Beteiligung im vorangegangenen Haftanordnungsverfahren war dazu nicht erforderlich.

  • BGH, 28.11.2022 - XIII ZB 132/19

    Beschwerdeberechtigung einer Vertrauensperson in einem Haftaufhebungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Freiheitsentziehungsverfahren grundsätzlich der- oder diejenige Person des Vertrauens, um dessen oder deren Beteiligung der Betroffene bittet; weitergehende Voraussetzungen, wie etwa ein Näheverhältnis oder wenigstens eine nachvollziehbar dargelegte persönliche Beziehung zum Betroffenen und ein daraus folgendes ideelles Interesse der Person am Ausgang des Verfahrens, sind nicht erforderlich (…BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 10; vom 28. November 2022 - XIII ZB 132/19, juris Rn. 7;… vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris Rn. 14).

    Es genügt daher, wenn der Betroffene in einer Vollmacht die Person nicht nur mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bevollmächtigt, sondern sie ausdrücklich auch als Person seines Vertrauens benannt hat, die über seine Inhaftierung und deren Fortbestand nach Art. 104 Abs. 4 GG, § 432 FamFG unterrichtet und an dem Verfahren beteiligt werden soll (BGH, Beschluss vom 28. November 2022 - XIII ZB 132/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Aufgrund der mit der Zurückweisung seines Antrags verbundenen formellen Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers ergibt sich seine Beschwerdebefugnis im Streitfall unmittelbar aus § 59 Abs. 1 FamFG, nicht aus § 429 FamFG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 30/20, juris Rn. 13; vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 7 f).
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20

    Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Diesen konnte er aufgrund seiner Benennung als Vertrauensperson (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, juris und XIII ZB 27/20, jew. juris Rn. 14 f.) und im eigenen Namen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13) stellen; eine Beteiligung im vorangegangenen Haftanordnungsverfahren war dazu nicht erforderlich.
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Rn. 10 c) Nach der Entlassung des Betroffenen aus der Haft konnte der Rechtsbeschwerdeführer den Haftaufhebungsantrag gemäß § 62 FamFG mit dem Feststellungsantrag weiterverfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 30/20

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte wie die Ehe mit einer …

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XIII ZB 53/22
    Aufgrund der mit der Zurückweisung seines Antrags verbundenen formellen Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers ergibt sich seine Beschwerdebefugnis im Streitfall unmittelbar aus § 59 Abs. 1 FamFG, nicht aus § 429 FamFG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 30/20, juris Rn. 13;… vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 7 f).
  • BGH, 01.09.2026 - XIII ZB 38/23
    Es genügt, wenn der Betroffene die Person ausdrücklich als Vertrauensperson benannt hat, die über seine Inhaftierung und deren Fortbestand nach Art. 104 Abs. 4 GG, § 432 FamFG unterrichtet und an dem Verfahren beteiligt werden soll; anderes gilt nur, wenn sich den Feststellungen Gründe, an der Ernstlichkeit der Benennung als Vertrauensperson zu zweifeln, entnehmen lassen (…vgl. BGH, InfAuslR 2020, 387 Rn. 10 ff.;… Beschlüsse vom 28. November 2022 - XIII ZB 132/19, juris Rn. 7; vom 12. Oktober 2023 - XIII ZB 53/22, NJW 2024, 680 Rn. 7 f.).
  • BGH, 08.04.2025 - XIII ZB 21/24

    Ordnungsgemäße Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in …

    Auch den Haftaufhebungsantrag gemäß § 426 Abs. 2 FamFG hat sie im eigenen Namen gestellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - XIII ZB 9/20, FamRZ 2023, 1655 Rn. 14; vom 10. Oktober 2023 - XIII ZB 53/22, NJW 2024, 680 Rn. 9 mwN).
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